Änderungen in den Sozialversicherungen und der 2. Säule für 2022
Gertrud Bollier gibt auf “Penso” einen Überblick, was 2021 in den einzelnen Sozialversicherungen umgesetzt wurde und was für 2022 ansteht.
Eine Übersicht zu den Masszahlen der beruflichen Vorsorge hat das BSV zusammen gestellt.
Penso /
Masszahlen BSV / Aon Retirement News
“Stopping the Race to the Bottom”
Thomas Hengartner schreibt zur Studie “Stopping the Race to the Bottom” von Mercer:
Pensionskassen würden zu sehr auf Aktien und auf Investments am Heimmarkt setzen, kritisiert der Berater Mercer in einer neuen Studie. Deswegen sei das Portfolio unnötig volatil und die Renditeausbeute unvollständig. Optimal für die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge wäre, in wesentlich grösserem Umfang die Alternativanlagen zu nutzen – mit bis 20% des Gesamtvermögens. So würden ergänzende, diversifizierende Renditebringer erschlossen. Diese seien zwar eingeschränkt handelbar oder gar illiquid, doch Pensionskassen würden ja sehr langfristig investieren.
Der Mercer-Optimalaufteilung hat «Finanz und Wirtschaft» die Vermögensallokation einiger wettbewerblicher Pensionskassen gegenübergestellt. Asga Pensionskasse, Axa Stiftung berufliche Vorsorge und Profond Vorsorgeeinrichtung gehören zu den rund 100 grossen Anbietern der beruflichen Vorsorge für kleinere und mittlere Unternehmen. Um diese Kundschaft, die wegen der sich wandelnden Wirtschaftsstruktur zahlreicher wird, buhlen die Vorsorge-Sammelstiftungen.
Erste diplomierte Berater berufliche Vorsorge IAF
Im November fanden die ersten Prüfungen der IAF «dipl. Berater/-in berufliche Vorsorge IAF» statt. Die Kandidaten haben sich seit dem Frühjahr auf diese Diplomprüfungen vorbereitet. 75 Kandidaten sind an den Prüfungen angetreten. 61 Kandidaten und Kandidatinnen haben ihre Prüfung bestanden und sind damit die ersten diplomierten Berater in der beruflichen Vorsorge der IAF. Wir gratulieren ganz herzlich.
Die nächsten Prüfungen werden im November 2022 stattfinden und die Vorbereitungskurse beginnen in wenigen Monaten. Informationen hierzu finden sich hier: https://www.iaf.ch/ueber-uns/netzwerk/ausbildungsanbieter/ .
Die häufigsten Todesursachen 2019
BFS. 2019 starben in der Schweiz 67’780 Menschen, das sind 692 oder 1% mehr als im Vorjahr. Wie schon in den vergangenen Jahren waren die häufigsten Todesursachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (29%) und Krebserkrankungen (25%), gefolgt von Demenz (10%), Erkrankungen der Atemwege (7%) und äusseren Ursachen wie Unfällen und Gewalteinwirkungen (6%). Die Haupttodesursachen variieren nach Alter und nach Geschlecht.
Aetas: Umstrittene Arbeitnehmer-Vertreterinnen
Zwei Stiftungsräte sind bei der PK-Aetas neu gewählt worden. Hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit stellen sich Fragen. Die Sonntags Zeitung schreibt:
An der Unabhängigkeit der neuen Stiftungsrätinnen gibt es allerdings Zweifel. Eine Vertreterin ist bei einem Adelbodner Bergbahnunternehmen angestellt, das von einem Unternehmer präsidiert wird, der mit Bindschedler im Verwaltungsrat einer Berner Immobilienfirma sitzt. [Bindschedler war früher CEO der von Graffenried Holding und Verwaltungsrat des Energiekonzerns BKW und ist heute in zahlreichen Verwaltungsräten und Stiftungen aktiv. Er bezeichnet sich auf seinen eigenen Websites als «Unternehmer».]
Die zweite Stiftungsrätin ist «Business Developer» einer kleinen Champagner-Importeurin, die einem Unternehmer und Herzchirurgen gehört, der mit Rudolf Tschopp und dem Rechtsberater der PK-Aetas, René Brazerol, im Verwaltungsrat einer Gesellschaft sitzt, die gemäss Handelsregister herzchirurgische Forschungen betreiben soll.
Libera orientiert
Meldung bei unerfüllten Unterhaltspflichten
Der ASIP hält in seinen Fachrichtlinien 129 fest: Am 01.01.2022 tritt ein neuer Art. 40 BVG als Teil der ZGB-Revision betreffend Kindesunterhalt und Massnahmen zur Sicherung der Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können den Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen von den mit der Inkassohilfe betrauten Fachstellen Personen gemeldet werden, die ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllen.
AHV 21: “Bürgerliche Realisten gegen linke Bremser”
Katharina Fontana kommentiert in der NZZ die Parlamentsbeschlüsse zur AHV-Reform:
Es verdient fast schon Anerkennung, wie unbeirrt linke Politikerinnen in der AHV-Debatte das Privileg der Frauen verteidigten und an ihrem Mantra von den diskriminierten, überarbeiteten und im Prekariat lebenden Frauen festhielten. Und das ausgerechnet bei der Reform eines Sozialwerks, das speziell frauenfreundlich ist und in dem jedes Jahr mehrere Milliarden Franken von den Männern zu den Frauen umverteilt werden. Dass die Männer mehr Geld in die erste Säule einzahlen und übers Ganze gesehen weniger herausbekommen, dass die AHV-Renten notabene für beide Geschlechter gleich hoch sind, ficht die linken Bewahrerinnen nicht an.
Stattdessen wurde versucht, mit der üblichen Litanei – vom Ungleichgewicht bei der unbezahlten Arbeit bis zur Lohnfrage – vom Offensichtlichen abzulenken: dass das tiefere Rentenalter der Frauen heute unter keinem Titel mehr zu rechtfertigen ist, schon gar nicht unter einem sozialen. Denn was ist sozial daran, wenn am Ende einzig die Jungen bei der Altersvorsorge zur Kasse gebeten werden und die Älteren profitieren? Wo bleibt die Solidarität, wenn man heute unbeschwert ausgibt, was die nächsten Generationen dereinst mit einem tieferen Lebensstandard werden bezahlen müssen?
BVG 21: Skeptische Arbeitgeber
Der Arbeitgeberverband schreibt in einem Kommentar zu den Ergebnissen der Beratungen der BVG-Reform im Nationalrat:
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst, dass die grosse Kammer einzelne Bausteine aus dem Bundesratsmodell übernommen hat, darunter insbesondere die Reduktion des Mindestumwandlungssatzes. Von den abweichenden Beschlüssen nehmen die Arbeitgeber Kenntnis, stellen allerdings fest, dass diese noch nicht vollständig überzeugen: So führen beispielsweise die Anpassungen im Leistungsmodell zu einem Ausbau der BVG-Mindestversicherung, was nicht der Zielsetzung der Vorlage entspricht. Zudem verteuern sie die Vorlage vor allem für Gewerbetreibende und KMU übertrieben stark. Mit Blick auf die Kompensation haben die Arbeitgeber grosse Zweifel, dass das nun gewählte Modell in einer absehbaren Abstimmung an der Urne bestehen könnte.
“Inakzeptabler Rentenabbau”
Der Gewerkschaftsbund schreibt zu den Entscheiden des Parlaments bez. AHV-Reform:
Die skandalöse Rentenlücke der Frauen beträgt rund einen Drittel. Anstatt diese Situation endlich zu verbessern, sollen die Frauen nun den Preis der AHV-Abbauvorlage bezahlen – mit einer Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Gegen die Mogelpackung AHV 21 wird der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit einem breiten Bündnis das Referendum ergreifen. Klar ist dabei: AHV 21 ist erst der Anfang. Auch den geplanten Rentenabbau im BVG – bei welchem der Nationalrat die Frauen ebenfalls im Stich lassen will – und weitere Rentenaltererhöhungen werden von den Gewerkschaften vehement bekämpft.
AHV 21 vom Parlament verabschiedet
(sda) Die vom Parlament verabschiedete Reform kombiniert ein ganzes Bündel von Massnahmen. Das Rentenalter für Frauen wird von 64 auf 65 erhöht. Neun Frauenjahrgängen, die von dieser Erhöhung betroffen sind, wird die Anhebung kompensiert. Falls die Reform im Jahr 2023 in Kraft tritt, sind das Frauen der Jahrgänge 1960 bis 1968.
Das Rentenalter der Frauen wird in Schritten von drei Monaten pro Jahr angehoben. Durch diese Massnahme sollen innerhalb von zehn Jahren zehn Milliarden Franken gespart werden können.
Die neun Jahrgänge der Frauen erhalten den Ausgleich auf ihre Rente lebenslang. Sie können ihre Rente ab dem regulären Rentenalter beziehen und erhalten einen Zuschlag, oder sie können die Rente vorbeziehen und haben einen kürzeren Kürzungssatz als die nicht betroffenen Frauen. Die beiden Massnahmen können nicht kumuliert werden. Zudem wird eine Abstufung entsprechend des Einkommens angewandt.
Von Lindeiner neue Partnerin von c-alm
Dr. Benita von Lindeiner ist seit 2011 bei der c-alm AG und seit 2022 operative Partnerin. Sie doktorierte in Finanzwissenschaften an der Universität St.Gallen und hat das Doktorandenprogramm der Schweizerischen Nationalbank absolviert. Von 2007 bis 2011 war sie bei der Partners Group AG im Private Markets Research und als Investment Consultant tätig und am Aufbau des Investitionsbereiches Private Infrastructure beteiligt.
Keine Erweiterung der Säule 3a
(sda) Der Nationalrat will die Regeln für Einzahlungen in die Säule 3a nicht ändern. Er hat eine Motion der FDP-Fraktion abgelehnt. Die Freisinnigen wollten Paaren, bei denen nur eine Person erwerbstätig ist, zusätzliche Einzahlungen und Steuerabzüge ermöglichen.
Die grosse Kammer folgte mit 102 zu 81 Stimmen bei drei Enthaltungen der Empfehlung des Bundesrats, den Vorstoss abzulehnen. Die Motion ist damit vom Tisch.
Durch die Einzahlung in die Säule 3a könnten etwa Frauen, die nach der Geburt eines Kindes vorübergehend nicht arbeiteten, Beitragslücken kompensieren, argumentierte die FDP-Fraktion. Dies sei angesichts der Lage der Vorsorgewerke sinnvoll.
AHV 21 muss in die Einigungskonferenz
(sda) National- und Ständerat haben sich beim AHV-Gesetz nicht gefunden. Das Geschäft muss in die Einigungskonferenz. Der Nationalrat hielt am Montag daran fest, dass Rentenzuschläge, die Frauen für die Abgeltung des höheren Rentenalters bekommen, nicht in die Berechnung von allfälligen Ergänzungsleistungen einbezogen werden dürfen.
Der Entscheid im Nationalrat fiel oppositionslos. Der Ständerat ist aber gegen einen solchen Artikel. Weil sich die Räte in diesem Punkt in all den Beratungsrunden nicht gefunden haben, muss das Geschäft in die Einigungskonferenz.
Geeinigt haben sich die Räte bei der Frage, wie Frauen, die besonders vom höheren Rentenalter 65 betroffen sind, entschädigt werden sollen. Vorgesehen ist ein Zwei-Komponenten-Modell mit der Möglichkeit zum Vorbezug der Rente und der Möglichkeit des regulären Bezugs der Renten. Entschädigt werden sollen neun Frauen-Jahrgänge.
L-QIF Anlagen angenommen
Bern (awp/sda) – Mit dem sogenannten «Limited Qualified Investor Fund» (L-QIF) soll eine neue Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Das Parlament hat nun die rechtlichen Grundlagen dazu bereinigt.
Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Weiter soll der L-QIF qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verfügung stehen.
Der Nationalrat folgte am Dienstag bei der letzten zuvor noch offenen Differenz dem Ständerat. Demnach können nur professionelle Anleger die neuen L-QIF emittieren. Bundesrat und Ständerat konnten den Nationalrat schliesslich davon überzeugen, dass Vermögensverwalter von der Fondskategorie ausgeschlossen sein sollen. Der Nationalrat stimmte am Mittwoch zu. Die Vorlage zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes ist damit bereit für die Schlussabstimmung.



