BVG 21: PK-Verband erleichtert über Ausgang der NR-Debatte
Der Pensionskassenverband schreibt in einer Stellungnahme zu den Entscheiden des Nationalrats:
Der Mittelweg/ ASIP zeigt sich erleichtert über den heutigen Entscheid des Nationalrats zur Reform der zweiten Säule. Der vom Nationalrat mit 126 zu 66 Stimmen unterstützte Reformvorschlag berücksichtigt zwei zentrale Tatsachen, die im Modell des Bundesrats keine Beachtung fanden. Er kostet dank gezielter Kompensation weniger, bedeutet aber dennoch bessere Rentenleistungen für Frauen, Teilzeitarbeitende und Tieflohnempfänger.
Zum einen sind in den Pensionskassen ausreichend Rückstellungen für Pensionierungsverluste vorhanden. Diese können nun gemäss ihrem Zweck zur Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration verwendet werden. Dadurch kommt die Reform sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erheblich günstiger.
Zum anderen sind 86 Prozent der Versicherten in so genannten umhüllenden Pensionskassen versichert. Diese werden von der Reform nichts merken, weil die paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte ihrer Pensionskassen die notwendigen Anpassungen an die gestiegene Lebenserwartung bereits umsetzen konnten. Nur 14 Prozent der Versicherten sind überhaupt von der Reform betroffen. Die Tatsache, dass der Nationalrat trotzdem Ausgleichszahlungen für 35 bis 40 Prozent leisten will, bedeutet, dass mehr als jeder fünfte Versicherte durch die Reform in den Genuss einer Rentenerhöhung kommt. Am meisten davon profitieren Tieflohnempfängerinnen und -empfänger sowie Teilzeitarbeitende, was insbesondere Frauen betrifft.
«Alles in allem bedeutet diese Reform eine Stärkung der zweiten Säule ohne unnötige Kosten und einen finanzierbaren, gezielten sowie generationengerechten Ausbau der Rentenleistungen für sozial schwächer gestellte Versicherte», so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Es liegt ein ausgewogener Vorschlag vor, den die Mittelweg-Organisationen, wie z.B. der Schweizerische Baumeisterverband und Gastrosuisse, unterstützen.
BVG 21: Die bürgerliche Seite setzt sich durch
Der Nationalrat ist bei der Erstberatung der Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge fast ausnahmslos seiner Kommission gefolgt. Das Geschäft geht jetzt an den Ständerat.
Obligatorisch versichert sein soll gemäss Nationalrat neu, wer im Jahr mindestens 12’548 Franken verdient. Gemäss geltendem Gesetz liegt diese Schwelle bei 21’510 Franken.
Beim koordinierten Lohn sprach sich die grosse Kammer mit 152 zu 42 Stimmen für eine Halbierung des Abzugs aus. Neu liegt die Versicherungsspanne zwischen 12’443 und 85’320 Franken Jahreseinkommen, statt zwischen 25’095 und 86’040 Franken. Ein Minderheitsantrag der Grünliberalen, der den Koordinationsabzug ganz streichen wollte, scheiterte klar.
Ebenso beschloss der Rat eine Glättung der Sparbeiträge respektive Altersgutschriften. Wer zwischen zwanzig und 44 Jahre alt ist, dem sollen neu neun Prozent des koordinierten Lohnes abgezogen werden. Heute sind es sieben Prozent für Arbeitnehmende im Alter von 25 bis 34 Jahren und zehn Prozent für die 35- bis 44-Jährigen.
Ab 45 Jahren bis zur ordentlichen Pension sollen es neu noch 14 statt 18 Prozent sein. Heute liegen die Sparabzüge bei 15 Prozent (45 bis 54) respektive 18 Prozent (55 bis Rentenalter). Fünf Minderheiten schlugen andere Modelle mit einer anderen Aufsplittung nach Alter und Prozentsatz vor. Sie alle scheiterten aber deutlich.
Dafür senkte der Rat das Eintrittsalter für die BVG-Pflicht von heute 25 auf neu zwanzig Jahre. Auch bei diesem Punkt hatten Minderheitsanträge keine Chance, die eine höhere Eintrittsschwelle verlangten.
Auch am Mittwoch folgt der Nationalrat mit deutlichen Mehrheiten dem Modell seiner Kommission. Alle Minderheitsanträge in Block 2 zu den Themen Kompensation und Finanzierung, die meisten von Seite der SP und Grünen, wurden abgelehnt. Die bürgerlichen Parteien konnten sich damit durchsetzen. Die bundesrätliche Vorlage mit ihrem wichtigsten Anliegen blieb chancenlos. Die Idee eines kollektiv finanzierten Zuschlags für alle Pensionierten ist fürs erste vom Tisch.
Es folgte noch Block 3 unter dem Titel “Diverses”, der u.a. Minderheitsanträge enthielt für den Ausbau der Weiterversicherung für Versicherte, die vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, dïe Einführung von Erziehungsgutschriften, die Festlegung von Grundsätzen für die Berechnung der Risikokosten durch den Bundesrat, die Erhöhung der Legal Quote, den Ausbau der Säule 3a.
Erfolg hatte lediglich der Minderheitsantrag auf Streichung des Ausbaus von Säule 3a, womit die Linken in dieser für sie durchs Band enttäuschenden Debatte wenigstens einen kleinen Triumph feiern durften.
Dass die SGK-N Lösung somit praktisch unverändert verabschiedet wurde – die Gesamtabstimmung ergab 126 zu 66 Stimmen – war so nicht unbedingt zu erwarten gewesen. Das Resultat ist Folge der ungewohnten Geschlossenheit der bürgerlichen Parteien in sozialpolitischen Fragen. Das Geschäft geht jetzt an den Ständerat.
BVG 21: Update, Zuschlag für alle vom Tisch
(sda) Der Nationalrat hat bei der Erstberatung der Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) erste Pflöcke eingeschlagen. Sparen fürs Alter soll neu mit zwanzig Jahren beginnen. Die Eintrittsschwelle beim Jahresverdienst für die BVG-Pflicht wird halbiert.
Obligatorisch versichert sein soll gemäss ersten inhaltlichen Beschlüssen des Nationalrats neu, wer im Jahr mindestens 12’548 Franken verdient. Gemäss geltendem Gesetz liegt diese Schwelle bei 21’510 Franken.
Beim koordinierten Lohn sprach sich die grosse Kammer mit 152 zu 42 Stimmen für eine Halbierung des Abzugs aus. Neu liegt die Versicherungsspanne zwischen 12’443 und 85’320 Franken Jahreseinkommen, statt zwischen 25’095 und 86’040 Franken. Ein Minderheitsantrag der Grünliberalen, der den Koordinationsabzug ganz streichen wollte, scheiterte klar.
Ebenso beschloss der Rat eine Glättung der Sparbeiträge respektive Altersgutschriften. Wer zwischen zwanzig und 44 Jahre alt ist, dem sollen neu neun Prozent des koordinierten Lohnes abgezogen werden. Heute sind es sieben Prozent für Arbeitnehmende im Alter von 25 bis 34 Jahren und zehn Prozent für die 35- bis 44-Jährigen.
BVG 21: Mehrheiten für die Mehrheit
Die Detailberatung der BVG 21-Revision wurde in mehrere Blöcke aufgeteilt. In Block 1 geht es um “Versicherung und Elemente des Sparprozesses”, konkret also um Eintrittsschwelle, Beginn des Sparprozesses, Koordinationsabzug, Altersgutschriften. Die Minderheitsanträge wurden abgelehnt. Allerdings hat Kommissionssprecher De Courten den Ständerat aufgefordert, sich nochmals der im SGK-N beschlossenen Senkung der Eintrittsschwelle anzunehmen. Das war eine Idee des BSV zur Lösung des Problems mit den Mehrfachbeschäftigen. Aber selbst die Linken sind davon nicht überzeugt. Das Mehrheitsmodell der SGK-N ist damit auf Erfolgskurs, der wichtigste Teil folgt allerdings noch.
Block 2 enthält den Mindestumwandlungssatz und die Ausgleichsmassnahmen. Während die Senkung des UWS nicht bestritten wird, bilden die Ausgleichsmassnahmen und ihre Finanzierung die grössten Probleme. Hier liegen auch die entscheidenden Differenzen zwischen der Vorlage des Bundesrates resp. dem Sozialpartnerkompromiss und der Lösung der SGK-N Mehrheit.
AHV 21: Zuschläge für 9 Frauen-Jahrgänge
sda. Das Parlament will neun Jahrgänge von Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre betroffen sind, mit Rentenzuschlägen entschädigen. Der Nationalrat hat am Dienstag dem Vorschlag des Ständerats zugestimmt. Damit ist die AHV-Reform in einem wichtigen Punkt weitergekommen.
Über dieses Modell wird nun der Ständerat debattieren müssen. Umstritten zwischen den Räten sind aber noch weitere Punkte. So will der Nationalrat verhindern, dass die Rentenzuschläge dazu führen, dass allfällige Ergänzungsleistungen geschmälert werden. Der Ständerat sieht bislang auch hiervon ab.
BVG 21: Eintretensdebatte im NR
Zitate aus den Voten zur Eintrittsdebatte im Nationalrat:
Ruth Humbel (M): Das Ziel der Reform war und ist es, die Umverteilung zu bremsen. Das Bundesratsmodell sieht nun genau das Gegenteil vor, indem die Umverteilung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Es institutionalisiert die Umverteilung, wenn alle BVG-Versicherten beim AHV-pflichtigen Lohn eine zusätzliche Abgabe von 0,5 Prozent machen müssen, je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert – und dies für immer. Der Übergangsgeneration werden sämtliche künftigen Rentnerinnen und Rentner angehören. Beim Bundesratsmodell kann deshalb nicht von einem Ausgleich für die Übergangsgeneration gesprochen werden, sondern es ist de facto ein umlagefinanzierter Ausbau der zweiten Säule. Die 30-jährige Verkäuferin würde 34 oder 35 Jahre lang 0,25 Lohnprozente abgeben, und der Arbeitgeber bezahlt den gleichen Beitrag, damit sie in 35 Jahren einen vom Bundesrat zu bestimmenden Zuschlag bekommen wird.
Katharina Prelicz-Huber (G): Die Hauptkritik am Kompromiss betrifft den Rentenzuschlag via Umlage. Die fairste Variante wird nicht akzeptiert, und dies mit der lapidaren Begründung, das sei eben systemfremd. Ich habe in der Weiterbildung der Pensionskassenspezialisten und -spezialistinnen aber gelernt, dass versicherungsmathematisch gesehen alles machbar ist, wenn man denn will. Also haben wir es hier mit reiner Ideologie zu tun, weil man nicht willig ist, fair mitzuzahlen – im Gegenteil: Den Reichen soll einmal mehr etwas zugeschanzt werden. Wann bitte nimmt das ein Ende?
Léonore Porchet (G): Mais nous avons été victimes d’un sabotage parlementaire, d’une politique politicienne, d’un refus finalement presque dogmatique d’un compromis des partenaires sociaux qui est, ici et maintenant, le seul qui pourrait créer une majorité devant la population.
Regine Sauter (RL): Wir verstehen auch nicht, warum von linker Seite nun zu einer solidarischen Finanzierung aufgerufen wird. Das System der zweiten Säule ist eben genau nicht solidarisch finanziert. Jeder spart für sich sein eigenes Alterskapital, seine eigene Rente an. Das, was heute passiert – diese erzwungene solidarische Finanzierung bzw. die Umverteilung von Erwerbstätigen hin zu Rentnern -, ist völlig systemfremd. Das war nie so gedacht und muss jetzt beendet werden.
BVG 21: Mettler kontra SGK-N
Obwohl der Alternativvorschlag Mettler (GLP) nicht wesentlich teurer erscheint als das Modell der SGK-Mehrheit, kämen sehr viel mehr Rentner in dessen Genuss. Wie ist das möglich? Fabian Schäfer zeigt in der NZZ, dass der Vergleich hinkt.
Der Plan der GLP basiert auf dem Umlageverfahren, das man aus der AHV kennt: Die Rentenzuschläge werden Monat für Monat direkt von den Erwerbstätigen und den Pensionskassen zu den Neurentnern querfinanziert. Somit bleiben die jährlichen Kosten lange konstant, sie entsprechen jeweils nur gerade den Zuschlägen, die in diesem Jahr ausgezahlt werden. Es ist keine Gesamtbetrachtung für die ganze Zeit, in welcher die Zuschläge ausgezahlt werden. Es dürfte gut und gern um die 50 Jahre dauern, bis schliesslich der letzte Angehörige der Übergangsgeneration verstorben sein wird.
Anders in der Variante der bürgerlichen Allianz: Ihr Vorschlag geht vom Prinzip der Kapitaldeckung aus, auf dem das ganze BVG basiert. Hier erhält jeder Neurentner bei der Pensionierung eine einmalige Aufstockung seines Alterskapitals, die so berechnet ist, dass sich damit seine Rentenzuschläge bis zum Tod bezahlen lassen. Somit fallen die gesamten Kosten jeweils unmittelbar bei der Pensionierung an. Die Sache ist nach 15 Jahren erledigt, wenn der letzte «Übergangsrentner» in Pension geht, während die Kosten in der GLP-Version jährlich auflaufen.
Auslegeordnung zur BVG 21
Fabian Schäfer unternimmt in der NZZ den Versuch, die diversen Varianten zur BVG-Revision mit ihren Chancen und Vor- und Nachteilen abzuwägen.
Dies ist wohl die Mutter aller Schwierigkeiten: Für die meisten Pensionskassen (PK) und Versicherten im Land ist die Reform nicht dringlich. Zwar ist der gesetzliche Umwandlungssatz, der über die Höhe der neuen Renten entscheidet, für alle zu hoch. Die meisten PK aber haben sich damit arrangiert und ihre Probleme selber gelöst. Sie konnten in den letzten Jahren ihre Umwandlungssätze massiv senken, weil sie über das gesetzliche Minimum hinausgehen und grössere Teile des Lohns versichern.
Somit haben die Versicherten dieser PK bereits Opfer gebracht. Trotzdem sollen sie nun noch einmal einen Beitrag leisten, damit die anderen Kassen sowie namentlich Lebensversicherer, die nahe am gesetzlichen Minimum operieren, ihre Probleme ebenfalls lösen können.
Dies macht die Sache politisch schwierig. In der Wirtschaft und den bürgerlichen Parteien gibt es Kräfte, die wenig bis kein Interesse an der Reform haben. Gleichzeitig verlangen die Gewerkschaften und die SP einen sehr hohen Preis dafür, dass sie die Vorlage nicht bekämpfen. Kann unter diesen Vorzeichen eine mehrheitsfähige Lösung gelingen?
Die Wünsche der Unia
Die Unia Delegiertenversammlung hat in Bern ihre Wünsche formuliert. Schliesslich ist bald Weihnachten.
Der eindeutige Tenor: Mehr Zeit zum Leben, statt immer länger arbeiten. In einer Resolution forderten [die Delegierten] eine massive Reduktion der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich für die unteren und mittleren Einkommen. Eine Erhöhung des Rentenalters, die derzeit von der bürgerlichen Mehrheit durchs Parlament gepeitscht wird, wird Unia mit einem Referendum bekämpfen.
AHV 21 “in der Falle der Linken”
Die dringend notwendige AHV-Reform dreht sich primär um das Frauenrentenalter und den finanziellen Ausgleich. Die NZZ schreibt dazu:
Der nächste Anlauf für eine Reform der AHV steht kurz bevor: In der laufenden Session dürfte das Parlament die Vorlage «AHV 21» endlich verabschieden. Das letzte Wort hat das Stimmvolk voraussichtlich im September 2022. Im Parlament ist im Wesentlichen nur noch eine Frage offen: Wie soll der finanzielle Ausgleich für die ersten Frauen aussehen, die von der geplanten Erhöhung ihres Rentenalters auf 65 Jahre betroffen sind?
Umstritten ist nicht nur die Höhe dieser lebenslangen Rentenverbesserungen, sondern auch die Frage, wie viele Jahrgänge von Frauen davon profitieren sollen. Die Vorentscheide deuten darauf hin, dass das Parlament sich auf neun Jahre einigen wird: All jene Frauen sollen zum Handkuss kommen, die ihr Rentenalter in den ersten neun Jahren nach der Umsetzung der Reform erreichen.
“Lex UBS”
pw. Wer sich mit der bundesrätlichen Vorlage zur BVG-Revision nicht anfreunden kann, gehört entweder zur Lobby der Finanzbranche oder geht ihnen naiv auf den Leim. Andere Gründe scheint es nach Ansicht der Wochenzeitung nicht zu geben. Statt einer sachbezogenen Auseinandersetzung hagelt es bloss Vorwürfe und Unterstellungen. Ein WOZ-Artikel bietet dazu bestes Anschauungsmaterial mit einer Aufzählung jener, welche gegen die Giesskanne des Bundesrats auftreten.
Wie Kommissionsunterlagen zeigen, stammt de Courtens Plan direkt vom Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) sowie vom Pensionskassenverband (Asip). SVV und Asip hatten der Kommission ihre Pläne bereits Anfang 2021 bei einem Besuch in Bern auf den Tisch gelegt. Die Kommission beauftragte darauf das Bundesamt für Sozialversicherungen, die Wünsche durchzurechnen.
De Courten übernahm den Plan des Versicherungsverbands, wobei er etwa bei der zeitlichen Beschränkung der Zusatzrente dem noch radikaleren Asip folgt. Hinter diesem steht der noch mächtigere Arbeitgeberverband der Banken – an dessen Spitze: Lukas Gähwiler, Präsident der UBS Schweiz und eben zum Vize des Gesamtkonzerns gewählt.
Für dieses Ja zu de Courtens Plan haben die Versicherer und Banken monatelang über ihre Drähte in die Kommission lobbyiert. Und diese sind kurz: Präsident des Versicherungsverbands ist Rolf Dörig, Chef des grössten Schweizer Versicherers Swiss Life. SVP-Mann Dörig hat beste Verbindungen zu Kommissionsvize Albert Rösti, mit dem er die SVP-Stiftung «für bürgerliche Politik» anführt.
“Eine bürgerliche Mannschaftsleistung”
Die WOZ hat mit Thomas De Courten ein Interview zum Modell der SGK-N für BVG 21 geführt. Der Redaktor der WOZ hat sich alle Mühe gegeben, De Courten als Interessenvertreter der Finanzbranche darzustellen. Das war offenbar ihr primäres Interesse. Die Linke will die Reform benützen, um gezielt wesentliche Umverteilungsmomente in die 2. Säule einzuführen. De Courten hält dagegen. Auszüge.
WOZ: Herr de Courten, Sie haben alle Wünsche der Banken sowie des Versicherungs- und des Pensionskassenverbands in Ihrer Kommission durchgebracht. Sie sind ein Lobbyist.
Thomas de Courten: Nein. Der Kompromiss von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband, den der Bundesrat übernommen hat, ist unausgeglichen. Wir haben unter bürgerlichen Politikern ein Gespräch geführt, in das wir auch die Versicherungen miteinbezogen haben, ja. Die entwickelten Modelle haben wir in den politischen Prozess eingebracht. Was nun auf dem Tisch liegt, ist aber nicht der Plan des Versicherungs- oder des Pensionskassenverbands.
Doch. Sie haben die von den Sozialpartnern vorgeschlagene Abgabe auf den Lohn und entsprechend auch die Rentenzuschläge massiv gekürzt; es sollen nicht mehr alle einen Zuschlag erhalten.
Es stimmt, dass wir keinen Ausbau wollen: Es sollen nur jene etwas erhalten, die wegen der Reform sonst eine Einbusse hätten.
Von vorne: Der Bundesrat will eine Abgabe auf Löhne bis maximal 860 400 Franken, Sie aber wollen nur Löhne von bis zu rund 86 000 Franken belasten. Sie wollen Topverdienende schonen.
Umverteilt wird bereits in der AHV, und der Sozialpartnerkompromiss will das nun auch in der Berufsvorsorge. Ich bin der Meinung, dass die Solidarität in der ersten Säule ausreicht. Wir wollen keine Umverteilung in der zweiten Säule …
Haushaltseinkommen 1995-2020
Das gesamte Einkommen stieg im Zeitraum von 1995 bis 2020 um 72,5%. Nach Berücksichtigung von Bevölkerungswachstum und Preisentwicklung betrug das Wachstum des teuerungsbereinigten gesamten Einkommens pro Kopf in diesem Zeitraum lediglich 26,7%.
Drei neue Partner bei PPCmetrics
Silvia Rudigier (1988) berät als Spezialistin im Bereich «Investment Consulting & Controlling» Pensionskassen sowie weitere institutionelle und private Anleger in der Schweiz und im Ausland in allen Fragen der Vermögensanlage. Silvia Rudigier verfügt über einen Master der Universität Zürich in Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt «Banking and Finance». Sie ist Lehrbeauftragte an der Universität Zürich, an der Fachschule für Personalvorsorge und an der Hochschule Luzern.
Oliver Kunkel (1975) verantwortet den Geschäftsbereich «Asset Manager Selection». Er verfügt über einen Master der Universität Maastricht in Wirtschaftswissenschaft mit Schwerpunkt «Real Estate Finance». Er ist Dozent am Center for Urban & Real Estate Management CUREM der Universität Zürich, an der Hochschule Luzern sowie an der Fachschule für Personalvorsorge.
Dr. Oliver Dichter (1984) verfügt dank seiner langjährigen Erfahrung in verschiedenen Unternehmen über umfassendes Know-how im finanziellen Risikomanagement und in der Ausarbeitung von Anlagestrategien. Als Leiter des Geschäftsbereichs «Asset Liability Management» unterstützt Dr. Oliver Dichter Investoren in der Schweiz und in Europa dabei, die Anlagerisiken ihrer Institution einzuschätzen und optimale Anlagestrategien zu entwickeln. Dichter studierte Volkswirtschaft an der Universität Bern, wo er auch zum Thema Pensionskassenrisiken promovierte. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Luzern.
Sozialhilfeschulden mit Pensionskassen-Geldern zurückzahlen?
In mehreren Aargauer Gemeinden müssen Betroffene heute noch ihr Altersguthaben auflösen, um Sozialhilfeschulden zurückzuzahlen. Geht es nach dem Regierungsrat, soll dieses Vorgehen künftig nicht mehr erlaubt sein. Die Gemeinden haben bis Ende Januar Zeit, sich zu dieser Änderung im Sozialhilferecht zu äussern.



