Andreas Zeller schreibt auf Penso über die selten beachtete Umverteilung zwischen unterschiedlichen Zivilständen.

Zusammenfassend kann gesagt werden: In der AHV sind es die verheirateten Frauen und Mütter, die dank Erziehungsgutschriften, Verwitwetenzuschlag und Ehegattensplitting im heutigen Recht sehr gut fahren oder anders gesagt, privilegiert sind. Wer jedoch keine Kinder hat und deshalb keine beitragslosen Erziehungsgutschriften angerechnet bekommt und wer ledig ist und nie einen Verwitwetenzuschlag in Anspruch nehmen kann, für den liegt die Messlatte um je eine maximale
Altersrente zu erhalten, deutlich höher. Und das gilt für Frauen wie für Männer.

Wenn also überhaupt eine Gruppe von Frauen aufgrund der geplanten Erhöhung des Rentenalters Anspruch auf Ausgleichsmassnahmen haben sollte, dann wären es am ehesten die Alleinstehenden ohne Kinder, die jeden Beitragsfranken selbst erarbeiten und berappen müssen. Sie haben im heutigen System – zusammen mit den ledigen Männern – das Nachsehen.

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