Der Bundesrat soll nach dem Willen des Nationalrats Geld in gewisse Bereiche der Bundespensionskasse Publica einschiessen dürfen. Er hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, welche die Stabilität der sogenannten geschlossenen Vorsorgewerke der Publica sicherstellen soll. Hintergrund ist die Verselbständigung von Bundesbetrieben wie der Swisscom oder der Ruag um die Jahrtausendwende. Damals beliessen diese Betriebe ihre pensionierten Mitarbeiter in der Publica. So entstanden Vorsorgewerke ausschliesslich mit Rentnern. Einige drohen in finanzielle Schieflage zu geraten. Das Geschäft geht an den Ständerat. BR Maurer führte dazu aus:
In diesen sieben geschlossenen Vorsorgewerken gab es Ende 2020 bei einem Kapital von gut 3 Milliarden Franken noch 8374 Rentner. Das könnte reichen, gegeben ist es aber nicht. Wir schaffen hier die Grundlage, damit der Bund notfalls eingreifen und die Unterdeckung aufheben kann, falls die Vorgabe nicht erreicht würde.
Innerhalb dieser Versicherungen gibt es verschiedene Deckungsgrade: Es gibt solche, die haben eine relativ stabile Überdeckung – das sind die Grösseren -, und wir haben die Kleinen, die sich eher in einer Unterdeckung befinden. Mit diesem Artikel schaffen wir die Möglichkeit, dass Ihnen der Bund eine entsprechende Finanzvorlage unterbreiten kann; diese können Sie dann noch einmal prüfen, um eine Unterdeckung, falls sie entstehen sollte, zu verhindern.
Vorgesehen ist, dass die Kassenkommission der Publica – das sind nicht wir! – die Vorsorgewerke nach diesem Beschluss miteinander fusioniert, um die Risiken innerhalb der Vorsorgewerke etwas auszugleichen. Damit würde das Risiko, dass der Bund eingreifen müsste, noch einmal minimiert.
Sollten alle Werke gleichzeitig eine Deckung von 95 Prozent unterschreiten, würde das zum jetzigen Zeitpunkt 146 Millionen Franken kosten. So weit wird es aber nicht kommen, da es aufgrund der vorgesehenen Fusion eigentlich ausgeschlossen ist, dass alle gleichzeitig 5 oder mehr Prozent Unterdeckung erreichen.
Andri Silberschmidt (FDP) meinte:
Ich muss Ihnen sagen, dass diese Vorlage wenig Begeisterung in unserer Fraktion auslöst. Die Unternehmen, die verselbstständigt wurden, haben ihre Verantwortung über ihre eigenen Rentnerinnen und Rentner komplett dem Bund und damit dem Steuerzahler übergeben. Wären die Kassen nicht getrennt worden, müssten die Unternehmen selbst eine Sanierung vornehmen und entsprechende Beiträge leisten. Nun obliegt es dem Steuerzahler, die Kassen auszufinanzieren. Viel anderes bleibt uns auch nicht übrig, denn die betroffenen Personen sind meistens schon über 80 Jahre alt. Da wäre eine Änderung der Rentnerleistung nicht zumutbar.