Der Jahresbericht «Sozialversicherungen 2021» beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Ausserdem vermittelt er eine Gesamtsicht über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind.
Benno Halter neuer CEO von Avadis
Der neue CEO der Avadis Vorsorge AG heisst ab 1. Februar 2023 Benno Halter. Der 58-Jährige tritt die Nachfolge von Christoph Oeschger an, der für das Verwaltungsratspräsidium der Gesellschaft vorgesehen ist. Oeschger stand der Avadis während 20 Jahren als CEO vor.
Benno Halter war in der Vergangenheit bei unterschiedlichen Dienstleistern verantwortlich für den Bereich Pensionskassenverwaltung. Zuvor betreute er Vorsorgeeinrichtungen bei einem grossen internationalen Finanzinstitut sowie bei einem Investment Consultant. Somit verfügt er über einen überzeugenden Leistungsausweis sowohl in der Führung und Administration von Pensionskassen als auch im Vermögensverwaltungsgeschäft. Der ausgebildete Betriebswirtschafter und ehemalige Linienpilot ist eidgenössisch diplomierter Pensionskassenleiter sowie Certified International Investment Analyst (CIIA).
Gute PK-Lösungen für Temporär-Angestellte
Susanne Schild hat die Pensionskassen-Lösungen für Temporärangstellte unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse überraschen.
Temporärarbeit wird oft als Übergangslösung gesehen und hat noch immer ein schlechteres Image als eine unbefristete Festanstellung. Viele bringen mit diesem Arbeitsmodell eine geringere Bezahlung und unsichere Bedingungen in Verbindung. Wer sich jedoch näher mit dem Thema befasst, stellt fest, dass sich das Bild gewandelt hat.(…)
Was viele nicht wissen: Temporärarbeitende sind bei der beruflichen Vorsorge oft besser gestellt als Festangestellte. Da vorwiegend jüngere Leute sich für eine temporäre Anstellung entscheiden und somit nur wenige in diesem Arbeitsmodell das Rentenalter erreichen, ist das Verhältnis zwischen Aktiven und Rentnern sehr günstig: So kommen beispielsweise bei der Tellco PK wie auch bei der Pensionskasse von Swissstaffing auf einen Rentner über zwanzig Aktive – ein Verhältnis, von dem andere Pensionskassen nur träumen können. So ist das angesparte Guthaben von Temporärarbeitern meist sehr gut abgesichert.
Ein weiterer Vorteil, von dem Temporärarbeitende profitieren, ist die Berechnung des Minimallohns für die BVG-Unterstellung: Während Festangestellte mindestens 21’510 Franken pro Jahr verdienen müssen, um in eine Pensionskasse aufgenommen zu werden, gibt es diese Schwelle für Temporärarbeitskräfte nicht. Nicht der Jahreslohn wird als Berechnungsgrundlage herangezogen, sondern der Stundenlohn. Und da die Untergrenze lediglich 9.50 Franken beträgt, ist faktisch jede Temporär-Arbeitskraft BVG-versichert. Einzige Bedingung ist, dass der Einsatz mehr als 13 Wochen dauert. Wenn die Mitarbeitenden Unterstützungspflichten gegenüber Kindern haben, dann sind sie sogar bereits ab dem ersten Arbeitstag BVG-versichert.
UBS PK-Performance Juli 2022
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Juli insgesamt eine durchschnittliche Performance von 2,57% nach Gebühren. Damit beträgt die Rendite seit Jahresbeginn −6,60%. Seit Messbeginn 2006 steht die Rendite bei 66,43%.
- Die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen lag im letzten Monat bei 4,53 Prozentpunkten. Das beste Ergebnis von 4,51% lieferte eine grosse Pensionskasse mit mehr als CHF 1 Mrd. verwalteten Vermögen, das schlechteste mit −0,02% ist bei einer kleinen Pensionskasse mit verwalteten Vermögen unter CHF 300 Mio. zu finden. Die Bandbreite der grossen Pensionskassen mit mehr als CHF 1 Mrd. verwalteten Vermögen war am kleinsten mit 3,11 Prozentpunkten, bei den mittleren Pensionskassen belief sie sich auf 3,14 Prozentpunkte und bei den kleinen auf 4,05 Prozentpunkte.
- Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monate) lag mit durchschnittlich 0,54 höher als im Vormonat (0,46). Die grossen Pensionskassen (0,63) und die mittleren (0,59) wiesen eine höhere risikoadjustierte Rendite auf als die kleinen (0,44).
“Konzerne hübschen die Bilanz auf”
Thomas Hengartner schreibt in der FuW zu den Folgen wechselnder Diskontsätze für die Pensionskassen auf die Konzernbilanzen:
Der Anstieg von Marktzinsen habe auch die Diskontsätze angehoben, und dies habe den Barwert langfristiger Vorsorgeverpflichtungen in der Halbjahresbilanz 2022 der Konzerne gegen 20% verbilligt, sagt Christian Heiniger, Pensionskassenexperte beim Beratungsunternehmen WTW: «Trotz der Baisse der Aktien- und der Anleihenkurse hat sich deshalb der Vorsorgedeckungsgrad der Schweizer Konzerne im ersten Semester 5 bis 8 Prozentpunkte auf durchschnittlich gegen 100% verbessert.»
Dieses bilanzielle Finanzierungsverhältnis der Vorsorge für die 29 grössten kotierten Schweizer Unternehmen hatte 2021 von 84 auf 92% zugenommen – dank guter Anlageperformance in Kombination mit beginnendem Zinsanstieg.
Comedian für die Alvoso
Peter Pfändler, der Schweizer Comedian und Prix-Walo-Gewinner, hat sich für die Alvoso Pensionskasse verpflichtet, wie es in einer Mitteilung heisst. Er setzt sich für die Thematik der beruflichen Vorsorge in neuen Clips ein, die vorwiegend auf Social Media eingesetzt werden.
Laufend mehr Staatsangestellte
Avenir Suisse. Der öffentliche Sektor scheint unaufhaltsam zu wachsen: Die Anzahl der Beschäftigten in der Bundesverwaltung bricht jedes Jahr neue Rekorde und die Verwaltung wächst der Wirtschaft sogar davon. Doch dies hat nicht nur Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, schreibt Mario Bonato. Die aus diesem schier nicht-bremsbaren Wachstum entstehende «Verwaltungsmentalität» verhindert längst fällige Reformen.
Stabil, trotz Rückgang der Deckungsgrade
Laurent Schlaefli, CEO von Profond und neuer Präsident von inter-pension, äussert sich in einem Interview der Handels-Zeitung zu aktuellen Fragen der 2. Säule. Auszüge:
Ein Thema der Politik ist die freie Pensionskassenwahl der Versicherten.
Das ist noch kein Thema – und die freie Pensionskassenwahl lehnen wir ab, obwohl ich das persönlich spannend fände. Eine freie Pensionskassenwahl würde die Grundprinzipien der zweiten Säule, so wie sie heute besteht, unterlaufen.
Möglicherweise hätten Sie dadurch bei Profond einen massiven Zulauf, zumal Sie da deutlich höhere Erträge erzielen als andere.
Es gibt noch etliche weitere Pensionskassen, die hohe Erträge erzielen. In diesem Jahr haben wir aber eine ganz andere Situation. Die Lage ist sehr angespannt. Die Invasion Russlands in die Ukraine bestraft die Märkte genauso wie die Geldpolitik der Zentralbanken der vergangenen Jahre. Wir haben per Ende Mai 2022 seit Jahresanfang einen Rückgang des SMI um 19 Prozent und des Swiss Bond Index um 12 Prozent gesehen. Im Juni hat sich das sicherlich nicht besser entwickelt. Wir werden sehen, wie es dann aussieht. Aber ein Teil der Gewinne, die noch Ende 2021 ausgewiesen wurden, sind weg.
Wo sehen Sie Handlungsbedarf, wenn der Deckungsgrad fällt?
Die Pensionskassen denken langfristig, sie handeln aber teilweise kurzfristig. Natürlich fängt man in den Pensionskassen an, nervös zu werden, wenn der Deckungsgrad Richtung 100 fällt. Es ist auch nicht tragisch, wenn dieser Deckungsgrad einmal kurzfristig unter 100 Prozent fällt. Stresstests von Aufsichtsbehörden ergeben, dass viele Pensionskassen auch darunter sein können – aber kaum eine Kasse würde auch bei extremen Szenarien unter 90 Prozent Deckungsgrad fallen.
Aber es gibt jetzt fundamentale Veränderungen – wirken die sich gar nicht aus?
Doch, beispielsweise bei Immobilien sehen wir Veränderungen: Es war lange Zeit schwierig, mehr als 2 Prozent Rendite zu erzielen. Wenn jetzt die Zinsen steigen, gibt es Wertverluste bei einigen Immobilienanlagen, wenn sie in Form von Fondsbeteiligungen gehalten werden. Hier steigt der Druck auf die Pensionskassen. Bei Direktbeteiligungen passiert hingegen im Moment noch nichts. Entscheidend aus Sicht einer Pensionskasse ist immer der Cashflow, der mit Immobilien erzielt wird – und hier sieht es gegenwärtig gut aus. Denn mit den Mieteinnahmen bezahlen wir letztlich einen Teil der Pensionen.
Mittelstand verliert, zu tiefe Limiten bei 3a
Die in der Bundesverfassung festgeschriebene Weiterführung des gewohnten Lebensstandards im Alter ist für mittlere Einkommen mit dem bestehenden 3-Säulensystem unmöglich. Das zeigt eine Comparis-Analyse. Daran ändert auch die anstehende AHV-Reform nichts. Schuld sei eine Fehlkalkulation bei der Säule 3a. «Der aktuelle jährlich erlaubte Maximalbeitrag in der Säule 3a ist viel zu niedrig. Frauen sollten darum jährlich 12’400 Franken und Männer 10’100 Franken in die Säule 3a einzahlen können», fordert der Comparis-Vorsorgeexperte Leo Hug.
Comparis fordert aufgrund der Systemmängel eine Erhöhung der maximal erlaubten Einzahlungen in die Säule 3a auf 12’400 Franken für Frauen und 10’100 Franken für Männer. «Das ist eine effiziente Lösung für die anstehenden Probleme in der Altersvorsorge», so Hug. Als unnötig stuft Comparis demgegenüber eine Revision der obligatorischen beruflichen Vorsorge ein. «Je nach Schätzung haben ohnehin nur rund 15 Prozent der BVG-Versicherten Anspruch auf einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Für Einkommen im Bereich des BVG-Obligatoriums steht aber bereits ein Netz von Ergänzungsleistungen bereit, das eventuelle Renteneinbussen auffangen würde», begründet der Vorsorgeexperte.
Hingegen hat er berechnet: «Unter der Berücksichtigung, dass Ergänzungsleistungen nicht versteuert werden müssen und dass EL-Beziehende keine Serafe-Abgaben bezahlen müssen, haben Personen ohne nennenswerte Vermögen etwa in Lausanne mit Ergänzungsleistungen fast gleich hohe Einkommen nach Steuern wie ehemalige Angestellte mit dem maximalen BVG-Salär.»
Avenir Suisse: Gleichbehandlung von Aktiven und Rentnern
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse schreibt zum Thema Inflation und Kaufkraft der Renten:
Während früher sehr tiefe Inflationsraten die Vorsorgebranche beunruhigte, ist es heute der rasante Anstieg der Teuerung in Europa, in den USA und in einem geringeren Ausmass in der Schweiz. Nun werden die Stiftungsräte auch auf der Passivseite der Bilanz vor knifflige Probleme gestellt: Einerseits liegen die Reserven zwar noch im komfortablen Bereich, andererseits erodiert die Kaufkraft der Pensionäre durch die Inflation. Entsprechend dürfte schon bald der Ruf nach Rentenerhöhungen laut werden.
Im Gegensatz zur AHV sieht das BVG keinen automatischen Teuerungsausgleich der Renten vor. Eine Anpassung an die Preisentwicklung ist den Kassen freigestellt, gemäss Art. 36 BVG aber «entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung». Es handelt sich somit um eine Option, nicht um eine Pflicht.
Anklage gegen ehemaligen Vermögensverwalter
BA. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen einen ehemaligen Angestellten des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen und der St. Galler Pensionskasse erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, durch rechts- und pflichtwidrige Verwaltung von Vorsorgevermögen seine ehemaligen Arbeitgeber und die Fondsleitung am Vermögen geschädigt und sich selbst unrechtmässig bereichert zu haben.
Die BA wirft dem ehemaligen Beamten mit Schweizer Staatsbürgerschaft mehrfache ungetreue Amtsführung (Art. 314 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB]), mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 + 3 StGB), eventualiter mehrfaches Vergehen gegen das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Art. 76 al 6 + 7 BVG), einen schweren Fall von Ausnützen von Insiderinformationen sowie versuchtes, mehrfaches Ausnützen von Insiderinformationen (Art. 154 Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 2 Finanzmarktinfrastrukturgesetz [FinfraG] bzw. Art. 40 Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 2 Börsengesetz [BEHG] [1]) und mehrfache Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB) vor.
Swisscanto PK-Monitor Q2 2022
Swisscanto. Die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mussten im zweiten Quartal 2022 einen starken Rückgang ihrer Reserven mitansehen. Sie sanken um durchschnittlich 9,3 Prozentpunkte auf 7,8 %. Am 30. Juni 2022 lagen die Wertschwankungsreserven damit wieder deutlich unter der durchschnittlichen Zielgrösse von 18 %. Mit einem geschätzten Wert von 107,8 % entfernten sich die Deckungsgrade massiv von den Höchstständen zum| vergangenen Jahreswechsel (122,1 %). Dies betrifft auch die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.
Vorsorgeeinrichtungen nach Deckungsgrad
Bei der Deckung der Vorsorgeverpflichtungen kam es durch die Kursbewegungen seit Jahresbeginn zu deutlichen Verschlechterungen. Nur noch 26,2 % der privatrechtlichen Kassen und 11,1 % der öffentlich- rechtlichen Kassen haben am 30. Juni 2022 eine Deckung von über 115 % (Abbildung 2). Eine Unterdeckung weisen 8,4 % der privatrechtlichen Kassen aus, ebenso 25 % der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung und 87,5 % der öffentlich- rechtlichen Kassen mit Teilkapitalisierung. Die zum Jahreswechsel 2021/2022 vorhandenen hohen Reserven haben also ihre Funktion als Wertschwankungsreserve in der überwiegenden Mehrheit der Fälle erfüllt.
CS PK-Index Q2 2022
Im Berichtsquartal nimmt der Pensionskassen Index um –12,60 Punkte respektive –6,22 % ab; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit –9,47 %. Per 30. Juni 2022 steht der Index bei 189,96 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Die Monate April (–1,42 %) und Mai (–1,17 %) waren bereits negativ, im Juni (–3,75 %) waren noch grössere Verluste zu verzeichnen. . Der Hauptanteil an der negativen Entwicklung im zweiten Quartal ist den Aktien (–3,98 %) zuzuschreiben. Der Renditebeitrag der Aktien Schweiz beträgt –1,56 % und derjenige der Aktien Ausland –2,42 %. Auch die Anlageklassen Obligationen (–1,33 %) und Immobilien (–0,72 %) haben mit deutlich negativen Renditebeiträgen das Quartalsergebnis zusätzlich belastet. Die restlichen Anlagekategorien waren eher unauffällig, aber durchs Band ebenfalls leicht negativ.
Ich, das Verlustgeschäft für die AHV
Daniel Zulauf, Wirtschaftsredaktor AZ, hat nachgerechnet was er als 60-Jähriger bisher verdient hat, was er an AHV-Beiträgen geleistet hat und was er mit statistischer Wahrscheinlichkeit an Rente beziehen wird. Und er stellt fest, er bekommt mehr, als er und seine Arbeitgeber einbezahlt haben. Was zwar kein schlechtes Gewissen bei ihm auslöst, aber doch seine Überzeugung stärkt, der AHV 21-Reform zuzustimmen. Er schreibt:
Ich gehe davon aus, dass ich Anspruch auf die Maximalrente von knapp 2400 Franken pro Monat beziehungsweise 29000 Franken pro Jahr haben werde. Unter der Annahme, dass ich das statistische Durchschnittsalter von 85 Jahren erreichen werde, kann ich mit AHV-Rentenzahlungen von 580000 Franken rechnen.
Bis zu meinem Pensionsalter werde ich selbst und meine diversen Arbeitgeber aber nur rund 420’000 Franken in die AHV einbezahlt haben – 10,6 Prozent von vier Millionen Franken. Das sind nur rudimentäre Überschlagsrechnungen. Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich der AHV über mein ganzes Leben ein Defizit von mindestens 160’000 Franken verursachen werde. (…)
Aus den besagten Gründen ist es für mich persönlich auch eine Ehrensache, am 25. September ein Ja zur AHV-Reform in die Urne zu legen. Andere Positionen sind selbstverständlich zu akzeptieren, vorausgesetzt dass sie sich aus einer ehrlichen, persönlichen Bilanz ergeben.
Der Beitrag hat eine animierte Diskussion ausgelöst und es wurden diverse Mängel und Lücken seiner Rechnung festgehalten. Zulauf hat darauf reagiert und meint:
Bei der Stellenwahl die PK prüfen
Viele Arbeitnehmer schauen bei der Wahl des Arbeitgebers nur auf den Lohn und vergessen, die berufliche Vorsorge einzurechnen. Hier gibt es grosse Unterschiede, die sich später bei der Rente massiv niederschlagen. Michael Ferber gibt in der NZZ Ratschläge, was zu bedenken und zu prüfen sich empfiehlt. In einem Schnell-Check lassen sich folgende Grössen eruieren: Deckungsgrad, Technischer Zins, Umwandlungssatz, Verhältnis von Aktiven zu Pensionierten, Zinsgutschriften der letzten Jahre, Vermögensanlagen.