imageDaniel Zulauf, Wirtschaftsredaktor AZ, hat nachgerechnet was er als 60-Jähriger bisher verdient hat, was er an AHV-Beiträgen geleistet hat und was er mit statistischer Wahrscheinlichkeit an Rente beziehen wird. Und er stellt fest, er bekommt mehr, als er und seine Arbeitgeber einbezahlt haben. Was zwar kein schlechtes Gewissen bei ihm auslöst, aber doch seine Überzeugung stärkt, der AHV 21-Reform zuzustimmen. Er schreibt:

Ich gehe davon aus, dass ich Anspruch auf die Maximalrente von knapp 2400 Franken pro Monat beziehungsweise 29000 Franken pro Jahr haben werde. Unter der Annahme, dass ich das statistische Durchschnittsalter von 85 Jahren erreichen werde, kann ich mit AHV-Rentenzahlungen von 580000 Franken rechnen.

Bis zu meinem Pensionsalter werde ich selbst und meine diversen Arbeitgeber aber nur rund 420’000 Franken in die AHV einbezahlt haben – 10,6 Prozent von vier Millionen Franken. Das sind nur rudimentäre Überschlagsrechnungen. Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich der AHV über mein ganzes Leben ein Defizit von mindestens 160’000 Franken verursachen werde. (…)

Aus den besagten Gründen ist es für mich persönlich auch eine Ehrensache, am 25. September ein Ja zur AHV-Reform in die Urne zu legen. Andere Positionen sind selbstverständlich zu akzeptieren, vorausgesetzt dass sie sich aus einer ehrlichen, persönlichen Bilanz ergeben.

Der Beitrag hat eine animierte Diskussion ausgelöst und es wurden diverse Mängel und Lücken seiner Rechnung festgehalten. Zulauf hat darauf reagiert und meint:

Ein Leser aus St.Gallen weist mich ferner darauf hin, dass rund ein Viertel der Beiträge in die AHV vom Bund geleistet werden. Beispielsweise von Tabaksteuern. Das wertet natürlich meine eigenen AHV-Beiträge auf und macht meine Bilanz besser. Auch dieser Hinweis ist berechtigt.

Nur: Die Bundesbeiträge waren von den AHV-Begründern vor mehr als 70 Jahren dazu gedacht, den Ärmsten im Land unter die Arme zu greifen. Inzwischen machen das Bund und Kantone via Ergänzungsleistungen. Es war kaum im Sinn der AHV-Pioniere, dass Mittelstandsleute wie ich von diesen Zuschüssen profitieren. (…)

Viele Leserinnen und Leser dachten offenbar, ich hätte als Nettobezüger der AHV ein schlechtes Gewissen. Dem ist nicht so. Und ich fühle mich auch nicht besser, wenn ich unter Berücksichtigung der erwähnten Einschränkungen doch in den exklusiven Kreis der AHV-Nettozahler aufrücken sollte.

Und niemand sollte als Rentenbezüger ein schlechtes Gewissen haben. Wir müssen ein System schaffen, das auf einem soliden finanziellen Fundament steht. Meine Rentenbilanz ist Beleg genug dafür, dass dies bei weitem nicht der Fall ist.