Susanne Schild hat die Pensionskassen-Lösungen für Temporärangstellte unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse überraschen.

Temporärarbeit wird oft als Übergangslösung gesehen und hat noch immer ein schlechteres Image als eine unbefristete Festanstellung. Viele bringen mit diesem Arbeitsmodell eine geringere Bezahlung und unsichere Bedingungen in Verbindung. Wer sich jedoch näher mit dem Thema befasst, stellt fest, dass sich das Bild gewandelt hat.(…)

Was viele nicht wissen: Temporärarbeitende sind bei der beruflichen Vorsorge oft besser gestellt als Festangestellte. Da vorwiegend jüngere Leute sich für eine temporäre Anstellung entscheiden und somit nur wenige in diesem Arbeitsmodell das Rentenalter erreichen, ist das Verhältnis zwischen Aktiven und Rentnern sehr günstig: So kommen beispielsweise bei der Tellco PK wie auch bei der Pensionskasse von Swissstaffing auf einen Rentner über zwanzig Aktive – ein Verhältnis, von dem andere Pensionskassen nur träumen können. So ist das angesparte Guthaben von Temporärarbeitern meist sehr gut abgesichert.

Ein weiterer Vorteil, von dem Temporärarbeitende profitieren, ist die Berechnung des Minimallohns für die BVG-Unterstellung: Während Festangestellte mindestens 21’510 Franken pro Jahr verdienen müssen, um in eine Pensionskasse aufgenommen zu werden, gibt es diese Schwelle für Temporärarbeitskräfte nicht. Nicht der Jahreslohn wird als Berechnungsgrundlage herangezogen, sondern der Stundenlohn. Und da die Untergrenze lediglich 9.50 Franken beträgt, ist faktisch jede Temporär-Arbeitskraft BVG-versichert. Einzige Bedingung ist, dass der Einsatz mehr als 13 Wochen dauert. Wenn die Mitarbeitenden Unterstützungspflichten gegenüber Kindern haben, dann sind sie sogar bereits ab dem ersten Arbeitstag BVG-versichert.

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