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Die in der Bundesverfassung festgeschriebene Weiterführung des gewohnten Lebensstandards im Alter ist für mittlere Einkommen mit dem bestehenden 3-Säulensystem unmöglich. Das zeigt eine Comparis-Analyse. Daran ändert auch die anstehende AHV-Reform nichts. Schuld sei eine Fehlkalkulation bei der Säule 3a. «Der aktuelle jährlich erlaubte Maximalbeitrag in der Säule 3a ist viel zu niedrig. Frauen sollten darum jährlich 12’400 Franken und Männer 10’100 Franken in die Säule 3a einzahlen können», fordert der Comparis-Vorsorgeexperte Leo Hug.

Comparis fordert aufgrund der Systemmängel eine Erhöhung der maximal erlaubten Einzahlungen in die Säule 3a auf 12’400 Franken für Frauen und 10’100 Franken für Männer. «Das ist eine effiziente Lösung für die anstehenden Probleme in der Altersvorsorge», so Hug. Als unnötig stuft Comparis demgegenüber eine Revision der obligatorischen beruflichen Vorsorge ein. «Je nach Schätzung haben ohnehin nur rund 15 Prozent der BVG-Versicherten Anspruch auf einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Für Einkommen im Bereich des BVG-Obligatoriums steht aber bereits ein Netz von Ergänzungsleistungen bereit, das eventuelle Renteneinbussen auffangen würde», begründet der Vorsorgeexperte.

Hingegen hat er berechnet: «Unter der Berücksichtigung, dass Ergänzungsleistungen nicht versteuert werden müssen und dass EL-Beziehende keine Serafe-Abgaben bezahlen müssen, haben Personen ohne nennenswerte Vermögen etwa in Lausanne mit Ergänzungsleistungen fast gleich hohe Einkommen nach Steuern wie ehemalige Angestellte mit dem maximalen BVG-Salär.»

  Mitteilung Comparis