BA. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen einen ehemaligen Angestellten des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen und der St. Galler Pensionskasse erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, durch rechts- und pflichtwidrige Verwaltung von Vorsorgevermögen seine ehemaligen Arbeitgeber und die Fondsleitung am Vermögen geschädigt und sich selbst unrechtmässig bereichert zu haben.

Die BA wirft dem ehemaligen Beamten mit Schweizer Staatsbürgerschaft mehrfache ungetreue Amtsführung (Art. 314 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB]), mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 + 3 StGB), eventualiter mehrfaches Vergehen gegen das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Art. 76 al 6 + 7 BVG), einen schweren Fall von Ausnützen von Insiderinformationen sowie versuchtes, mehrfaches Ausnützen von Insiderinformationen (Art. 154 Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 2 Finanzmarktinfrastrukturgesetz [FinfraG] bzw. Art. 40 Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 2 Börsengesetz [BEHG] [1]) und mehrfache Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB) vor.

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