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«Ein höheres Rentenalter ist nicht nötig»

28. November 2025 By pwirth in Bundesamt, Medien Tags: BSV, SRF

Doris Bianchi, neue Direktorin im BSV, hat SRF ein grosses Interview gegeben. U.a. meinte sie: 

Der Bundesrat hat gestern erklärt, dass er das Rentenalter bei 65 Jahren belassen will. Warum nicht erhöhen, wo wir doch immer länger leben? 
Ein höheres Rentenalter ist aus finanziellen Gründen zurzeit nicht nötig. Die AHV profitiert von einem starken Arbeitsmarkt mit tiefen Arbeitslosenzahlen. Zudem haben wir bereits mit der AHV 21 eine grosse Flexibilisierung eingeführt. Es soll zur Normalität werden, freiwillig auch über das Referenzalter hinaus zu arbeiten. Ein höheres Rentenalter wäre da ein falscher Schritt.

Der Bundesrat will Frühpensionierungen weniger attraktiv machen. Er schlägt vor, dass man das ersparte Geld aus der zweiten und dritten Säule frühestens mit 63 Jahren beziehen kann, analog zur AHV. Was haben Sie gegen Frühpensionierungen?
Man muss die verschiedenen Säulen als gemeinsame Vorsorge denken. Darum ergibt eine Anpassung Sinn. Wir sehen in unseren Statistiken, dass sich vor allem Personen frühpensionieren lassen, die über sehr viel Kapital in der Pensionskasse verfügen. Es geht also auch um Gerechtigkeit, dass nicht Leute privilegiert werden, die sowieso schon sehr gute Löhne haben. Es gibt immer auch Möglichkeiten für Teilpensionierungen, wenn der Arbeitgeber mitmacht.

Sie haben mal beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund gearbeitet. Wie viel Gewerkschafterin steckt noch in Ihnen?
Ich bin sehr verbunden mit der Idee der Sozialpartnerschaft. Sie ist ein Motor der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Auch bei den Sozialversicherungen geht es meistens darum, eine austarierte Kompromisslösung zu finden. Den Ausgleich von verschiedenen Interessen zu finden, ist ein Erfolgsrezept der Schweiz.

  Interview Bianchi

AHV2030: Kritik an Hürde für Frühpensionierung

28. November 2025 By pwirth in AHV-Reform Tags: ahv2030, Frühpensionierung

Der Bezug der zweiten und dritten Säule soll künftig erst ab 63 möglich sein. Was würde diese Einschränkung für die Erwerbstätigen bedeuten? Ist sie sinnvoll? Der Tages-Anzeiger schreibt: 

Werden Arbeitnehmende wenige Jahre vor Erreichen des Rentenalters entlassen, entscheiden sich heute manche für den Vorbezug einer Pensionskassenrente oder des Alterskapitals. Mit einer Bezugshürde von 63 Jahren wären beispielsweise 62-Jährige bei ihrer Entlassung faktisch gezwungen, Arbeitslosengeld zu beziehen, statt die Frühpensionierung zu wählen.

Oft gibt es bei Entlassungen auch Sozialpläne, die für ältere Arbeitnehmende den Vorbezug der Pensionskassenrente ohne grössere Einbussen ermöglichen. Auch solche Regelungen wären infrage gestellt, ausser es gäbe für diese Fälle Ausnahmen. Kommt dazu: In manchen Berufsgruppen – etwa im Baugewerbe, bei der Polizei, für Piloten – sind Frühpensionierungen wegen der hohen Arbeitsbelastung vorgesehen. Da müsste es wohl ebenfalls Ausnahmen geben. (…)

FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt spricht von einer «blöden Idee», die es zu verhindern gelte. «Ich kann nicht verstehen, warum der Bundesrat einmal mehr die Selbstvorsorge und die Eigenverantwortung massiv einschränken will.» Der Vorschlag sei Gift für das Vertrauen der Erwerbstätigen in die 2. und 3. Säule. Nicht Überregulierung, sondern Flexibilität sei in der Altersvorsorge gefragt.

Auch Mitte-Ständerat Erich Ettlin hält den Plan des Bundesrats für «falsch». «Wer es sich leisten kann, wird sich auch künftig frühzeitig pensionieren lassen.» Ettlin hat bereits zahlreiche Rückmeldungen von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich einen Plan für ihre Frühpensionierung zurechtgelegt haben.

Die geplanten Einschränkungen für die 2. und 3. Säule lehne die SVP klar ab, sagt Fraktionschef Thomas Aeschi. «Der Bundesrat hat den Auftrag, ein Sanierungspaket für die AHV vorzulegen.» Änderungen bei der zweiten und dritten Säule gehörten nicht zum Auftrag.

Für SP-Fraktionschefin Samira Marti ist die Altershürde für die 2. Säule dann sinnvoll, wenn nicht Frühpensionierungen wie etwa im Baugewerbe torpediert werden. Zudem müsse der Leistungsbezug für mittlere und tiefe Einkommen bei Arbeitslosigkeit weiterhin früher möglich sein.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bekräftigt dies und hält eine Erhöhung des Bezugsalters in der zweiten Säule für «schwierig». In jedem Fall seien aber Ausnahmeregelungen für sozialpartnerschaftliche, berufsbezogene Frühpensionierungen und bei Arbeitslosigkeit zwingend, sagt Co-Sekretariatsleiterin Gabriela Medici.

  TA

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So kassierten Bersets Mitarbeiter

28. November 2025 By pwirth in Bundesrat Tags: Löhne

Bei seinem Abschied aus dem Bundesrat verteilte SP-Bundesrat Berset grosszügige Abschiedsgeschenke. Der Blick hat recherchiert. 

Wenn ein Bundesrat abtritt, stehen seine engsten Mitarbeiter vor der Frage: gehen oder bleiben? Manche wollen sich ohnehin beruflich verändern, andere kommen mit der neuen Chefin oder dem neuen Chef nicht klar. Entscheiden sie sich für den Absprung, dürfen sie sich auf einen «goldenen Handschlag» freuen: Die Entschädigungen sind eine zusätzliche Motivation, die Bundesverwaltung zu verlassen.

Sein engster Mitarbeiterstab in Bern kassierte insgesamt mehr als 750’000 Franken, wie Recherchen von Blick, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, zeigen. Wer erhielt wie viel?

  • Lukas Gresch (53) erhielt den grössten Batzen: 366’665 Franken! Gresch war von 2020 bis 2023 Bersets Generalsekretär. Er bereitete alle Bundesratsgeschäfte vor, bei ihm liefen die Fäden zusammen. Heute ist er Partner bei Hirzel Neef Schmid Konsulenten. Die Firma zählt zu den einflussreichsten Lobby-Agenturen der Schweiz.
  • Stefan Honegger (48) kassierte 153’207 Franken. Er arbeitete von 2020 bis 2023 als Bersets persönlicher Mitarbeiter und war für die Bereiche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zuständig. Zusammen mit Bersets ehemaligem Kommunikationschef Peter Lauener (57) gründete er die Beratungsagentur Plus-Value.
  • Michael Brändle (49) erhielt 133’728 Franken, obwohl er deutlich länger für Berset gearbeitet hatte als Stefan Honegger. Brändle war von 2012 bis 2023 Bersets persönlicher Mitarbeiter. Heute ist er Präsident der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und stellvertretender Direktor des Schweizerischen Städteverbands. Brändles Lohn bei Pro Helvetia wurde von seiner Abgangsentschädigung abgezogen – daher erhielt er weniger als Honegger.
  • Rémy Lüthy (38) war nur ein gutes Jahr stellvertretender Generalsekretär – von 2023 bis 2024. Trotz kurzer Dienstzeit erhielt der Absolvent eines CAS an der HSG eine Abgangsentschädigung in Höhe von 53’759 Franken. Heute ist er Leiter für Arbeitsmarktfähigkeit, Gesundheit und Soziales beim Staatsbetrieb SBB.
  • Gianna Blum (38) war ebenfalls nur kurz für Alain Berset tätig – von 2022 bis Ende 2023 als Co-Leiterin Kommunikation. Die ehemalige Blick-Journalistin erhielt ein Abschiedsgeschenk in Höhe von 44’311 Franken. Heute arbeitet Blum in der Medienstelle von SRG-Direktorin Susanne Wille (51).

tippinpoint ergänzt: 

Mehr als zehn Jahre nach Annahme der Abzocker-Initiative gibt es sie immer noch: die goldenen Fallschirme – Abgangsentschädigungen, die über die ordentlichen Leistungen etwa im Rahmen einer Freistellung hinausgehen. In der Privatwirtschaft, beziehungsweise bei börsenkotierten Gesellschaften, sind solche «Golden Parachutes» wegen der Lex Minder verboten.

Doch beim Staat existieren sie weiter. Ein besonders stossendes Beispiel eines leistungslosen finanziellen Zustupfs ereignete sich im Innendepartement des früheren Bundesrats Alain Berset. (…)

Im letzten Jahr sorgte die Abgangsentschädigung der früheren Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle für Aufregung. Nach über zehn Jahren im Amt erhielt sie knapp 340’000 Franken zugesprochen – das entsprach etwa einem Jahreslohn.

Der Berner SVP-Ständerat Werner Salzmann sagte damals: «Aufgrund des sicheren Arbeitsverhältnisses und des ausgebauten Kündigungsschutzes beim Bund sind Abgangsentschädigungen gerade beim gut besoldeten, obersten Kader nicht gerechtfertigt.» Auch angesichts massiver Sparprogrammen sind goldene Fallschirme nicht vermittelbar.

  Blick / tippinpoint

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AHV2030: Bundesrätliche Symbolpolitik

27. November 2025 By pwirth in AHV-Reform, Arbeitgeber Tags: ahv2030

Der Arbeitgeberverband hält nichts von den Ideen des Bundesrats für die anstehende AHV-Reform. Der Verband schreibt in einer Stellungnahme:

Als im Mai 2025 die Stossrichtung der Reform bekanntgegeben wurde, kritisierten die Arbeitgeber, der Bundesrat plane Massnahmen, die zu Lasten von Arbeitgebern, Arbeitstätigen und Leistungswilligen gehe. Der heute vorgestellte Vorschlag bestätigt die Befürchtungen, denn er soll Selbstständigerwerbende und KMU belasten, ohne echte strukturelle Elemente vorzusehen.

Dies ist angesichts der Finanzlage des wichtigsten Vorsorgewerks kurzsichtig und damit ein grosses Risiko. Immerhin – und sinnvollerweise – erwägt der Bundesrat die Einführung eines politischen Interventionsmechanismus zur Stabilisierung der AHV, wenn sich die Lage des Ausgleichsfonds verschlechtern und sich abzeichnen sollte, dass der Fondsstand langfristig unter 90 Prozent sinken wird.

Was als «Modernisierung» verkauft wird, ist in Tat und Wahrheit ein Rückschritt. Dies entspricht vor allem Symbolpolitik und lässt Nachhaltigkeit wie Verhältnismässigkeit und Generationengerechtigkeit vermissen. Stattdessen sollen Familienunternehmen und KMU zusätzlich belastet werden. 

So schlägt der Bundesrat vor, für Selbstständigerwerbende – meist mit relativ geringem Einkommen – den AHV-Beitragssatz zu erhöhen, sowie Krankentaggelder neu der AHV-Pflicht zu unterstellen. Weiter soll das Gesetz so angepasst werden, dass Dividenden, die eine gewisse Renditeschwelle übersteigen, künftig als Lohn gelten.

Betroffen von letztgenannter Massnahme wären Familienunternehmen und KMU, die sich besonders häufig in der Situation befinden, dass die Eigentümer-Geschäftsführer gleichzeitig Arbeitnehmer sind und sowohl Lohn als auch Dividende beziehen.

An den geplanten Massnahmen ist nicht nur störend, wer zusätzlich belastet werden soll. Es irritiert weiter auch, dass sich die Einsparungen und Zusatzeinnahmen im Klein-Klein verlieren, während für die AHV Milliardendefizite erwartet werden:

Ab 2026 ist erstmals mit einem negativen Umlageergebnis für die AHV zu rechnen und gemäss Referenzszenario des Bundes nimmt das Defizit – ohne Gegenmassnahmen – Jahr für Jahr zu. Trotz zuletzt etwas optimistischeren Prognosen soll das Defizit der AHV 2030 bereits 1,9 Milliarden betragen. Diese Rechnung geht nicht auf.

Was die Arbeitgeber auch stört, ist, dass fast nur auf der Einnahmeseite reformiert werden soll, währenddem strukturelle Elemente wie die sinnvolle Schuldenbremse für die AHV nur nebensächlich und nur im Notfall «erwogen» werden.

  Mitteilung Arbeitgeber

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Leitlinien zur AHV-Reform 2030

27. November 2025 By pwirth in AHV, AHV-Reform, Sozialversicherung Tags: ahv2030

Der Bundesrat zeigt in einer Medienmitteilung auf, welche Wege und Ziele er für die Reform 2030 anpeilt und formuliert die Stossrichtung zur finanziellen Konsolidierung. Eine Erhöhung des Referenzalters ist nicht vorgesehen. In der Mitteilung heisst es u.a.:

Die vom Bundesrat geplanten Massnahmen im Beitragsbereich zielen darauf ab, die Beitragserhebung fairer auszugestalten, Beitragslücken zu vermeiden und den sozialen Schutz älterer Menschen zu verbessern.

So soll für die oberen Einkommensklassen der Beitragssatz für Selbstständige (im Schnitt 8,1 %) an jenen der Arbeitnehmenden (8,7 %) angeglichen werden. Im Grundsatz wird jedoch die sinkende Beitragsskala für Selbstständigerwerbende mit geringem Einkommen beibehalten, um einen zu starken Anstieg ihrer Beiträge zu vermeiden.

Der Bundesrat schlägt ausserdem vor, ungewöhnlich hohe Dividenden, die bestimmte Unternehmen an ihre Mitarbeiter-Aktionäre ausschütten, der Beitragspflicht zu unterstellen. Dividenden sind heute nicht AHV-pflichtig, was dazu führen kann, dass statt Lohn Dividenden ausbezahlt werden. 

Im Mai hat der Bundesrat beschlossen, auf eine allgemeine Erhöhung des Referenzalters zu verzichten, aber die Anreize für längeres Arbeiten im Alter zu verstärken. Im Hinblick auf eine kommende Reform will er die Grundlagen für eine Flexibilisierung des Referenzalters schaffen. Dazu sollen alternative Modelle geprüft werden, die beispielsweise die Schwere der Arbeit, den Beruf oder das Ausbildungsniveau berücksichtigen.

Der Finanzierungsbedarf der AHV für den Zeitraum 2030 bis 2040 hängt von der Finanzierung der 13. Altersrente ab. Ausbezahlt wird die 13. Altersrente erstmals im Dezember 2026. Das Parlament muss in den kommenden Monaten entscheiden, wie sie finanziert werden soll.

Entscheidet sich das Parlament für eine befristete Finanzierung, will der Bundesrat den verbleibenden Finanzierungsbedarf über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte decken, zusätzlich zu den empfohlenen Massnahmen.

Sollte das Parlament keine Zusatzfinanzierung beschliessen und sollten die aufgezeigten Massnahmen im Beitrags- und Leistungsbereich weiterverfolgt werden, wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte in Kombination mit einer Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,9 Prozentpunkte nötig, um die finanzielle Stabilität der AHV zu sichern. Der Bundesrat wird das Finanzierungsszenario entsprechend den endgültigen Beschlüssen des Parlaments anpassen.

  Mitteilung BR

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Weitere Zunahme der Kapitalbezüge

27. November 2025 By pwirth in Statistik Tags: Neurentenstatistik

Im Jahr 2024 ging die Zahl der Bezüger einer neuen Rente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) im Vergleich zu den Vorjahren erneut zurück. Die Zahl der Beziehenden neuer Kapitalleistungen nahm hingegen weiter zu.

Von den Personen, die 2024 eine neue Leistung einer Pensionskasse bezogen, beanspruchten 45% ausschliesslich eine Kapitalleistung, 36% ausschliesslich eine Rente und 19% eine Kombination aus Rente und Kapital. 92% der Arbeitnehmer zahlen Beiträge an die 2. Säule.

Damit bestätigt sich der Trend aus dem Vorjahr: Weniger Personen bezogen ausschliesslich eine Rente als ausschliesslich Kapital aus der 2. Säule. Im Gegensatz zu 2023 ist dieser Trend nun eindeutig für beide Geschlechter zu beobachten: 45% der Männer bezogen ausschliesslich eine Kapitalleistung und 32% ausschliesslich eine Rente. Bei den Frauen waren es 44% bzw. 42%.

Im Zeitraum 2020-2021 zahlten durchschnittlich 92% der Arbeitnehmer im Alter von 25 bis 63 (Frauen) bzw. 25 bis 64 Jahren (Männer) Beiträge in die 2. Säule ein. Dieser Anteil fiel deutlich höher aus als bei den Selbstständigerwerbenden (22%), für die dieser Beitrag freiwillig ist. Er steigt – unabhängig vom Erwerbsstatus – mit der Einkommensklasse des Haushalts und ist bei Männern höher als bei Frauen.

  BFS Neurentenstatistik 2024

Lohnstruktur-Erhebung 2024

25. November 2025 By pwirth in Statistik, Versicherte Tags: BFS, Löhne

Der Medianlohn einer Vollzeitstelle (100%) in der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher Sektor) belief sich im Jahr 2024 auf 7024 Franken brutto pro Monat. Jede zehnte arbeitnehmende Person bezog einen Tieflohn.

Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern nahmen weiter ab. Knapp ein Drittel der Arbeitnehmenden (32,6%) erhielt 2024 Boni mit einem Jahreswert von durchschnittlich 11 967 Franken. Die allgemeine Lohnpyramide hat sich zwischen 2008 und 2024 kaum verändert.

Die Schweizer Monatslöhne variieren zwischen den Regionen immer noch deutlich. Während der Bruttomedianlohn 2024 schweizweit 7024 Franken betrug, belief er sich in der Region Zürich auf 7502 Franken und im Tessin auf 5708 Franken.

Die 10% der bestbezahlten Personen verdienten in der Region Zürich über 13’970 Franken brutto pro Monat, in der Genferseeregion 12 636 Franken, in der Ostschweiz 11’030 Franken und im Tessin 10’012 Franken. Am anderen Ende der Skala, bei den am schlechtesten bezahlten 10% der Arbeitnehmenden, waren die Lohnunterschiede zwischen den Grossregionen deutlich weniger ausgeprägt.

Die Löhne beliefen sich auf weniger als 4761 Franken in der Grossregion Zürich, 4585 Franken in der Genferseeregion, 4563 Franken in der Ostschweiz und 3783 Franken im Tessin.

Diese regionalen Lohnunterschiede sind im Laufe der Zeit relativ beständig. Sie lassen sich weitgehend durch die räumliche Konzentration von Wirtschaftszweigen mit hoher Wertschöpfung und durch strukturelle Besonderheiten der regionalen Arbeitsmärkte erklären.

  Lohnstrukturerhebung

2026: Änderungen in der Sozialversicherung und der 2. Säule

25. November 2025 By pwirth in Aktuell

CHSS hat eine Zusammenstellung der Änderungen und Neuheiten für 2026 publiziert. 

Erste Säule: 13. Altersrente der AHV
AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten 2026 erstmals eine 13. Altersrente. Der zusätzliche Betrag entspricht einem Zwölftel (8,3333%) aller von Januar bis Dezember 2026 bezogener Monatsrenten. Die 13. Altersrente wird in Form eines Zuschlags zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt. Somit erhalten nur Versicherte, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, diesen Zuschlag. Für die Berechnung und die Ausrichtung der 13. Altersente sind die AHV-Ausgleichskassen zuständig (s. Beispiele im CHSS-Artikel).

AHV-Beiträge in der Kultur- und Medienbranche
Löhne von weniger als 2500 Franken jährlich unterliegen grundsätzlich nicht der AHV-Beitragspflicht, ausser die versicherte Person verlangt dies ausdrücklich. Damit sind Personen, die immer wieder kurze Arbeitseinsätze leisten und einen geringfügigen Lohn erhalten, grundsätzlich nicht den Sozialversicherungen unterstellt.
Nun hat der Bundesrat beschlossen, die Ausnahmen auf vier weitere Arbeitgeberkategorien auszuweiten: Chöre, Museen, Designunternehmen sowie elektronische Medien und Printmedien. Damit fallen sämtliche Löhne von punktuell in diesen Sektoren beschäftigten Personen unter die AHV-Pflicht.

Ebenfalls auf Beitragsebene wird sich die Situation von Selbstständigerwerbenden verbessern, die ihre Tätigkeit einstellen.

Krankenversicherung: Prämien und Beteiligung der Kantone
Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) steigen 2026 für alle Altersgruppen:. Die mittlere Monatsprämie beträgt neu 393.30 Franken, was einem Anstieg von 4,4 Prozent entspricht. Die mittlere Prämie wird berechnet, indem alle in der Schweiz bezahlten Prämien addiert und durch die Gesamtzahl der Versicherten in der Schweiz geteilt werden. Durchschnittlich am meisten (4,9%) steigen die Prämien für Kinder.

Krankenversicherung: neues Gesamt-Tarifsystem
Das neue Gesamt-Tarifsystem (bestehend aus Tardoc und den ambulanten Pauschalen) tritt Anfang 2026 in Kraft und löst Tarmed ab. Die Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen in der Schweiz erfolgt künftig entweder über die Einzelleistungstarifstruktur oder über die Pauschalen. Eine gemischte Abrechnung ist nicht zulässig.

EO: Digitalisierung
Die Erwerbsersatzordnung (EO) wird digitalisiert. Ab Februar 2026 können Dienstleistende bei Jugend+Sport (J+S) ihre Anträge auf Erwerbsersatz digital einreichen (siehe Frei 2025).

Nachträgliche Einkäufe in die dritte Säule
Personen, die 2025 nicht über die nötigen Mittel verfügten oder vergessen haben, in die Säule 3a einzubezahlen, können den fehlenden Beitrag 2026 erstmals rückwirkend einzahlen. Dazu müssen sie mehrere Bedingungen erfüllen, insbesondere muss der Beitrag für 2026 vollständig überwiesen worden sein, bevor jener für 2025 auf einmal einbezahlt werden kann.

Anpassung in der zweiten Säule
Im Januar 2026 werden die seit 2022 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) erstmals an die Preisentwicklung Teuerung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 2,7 Prozent. Renten, die vor 2022 entstanden sind, werden frühestens 2027 angepasst – gleichzeitig mit den AHV-Renten.

Die BVG-Altersrenten werden von den Vorsorgeeinrichtungen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten angepasst. Der BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 bei 1,25 Prozent.

  CHSS

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Die 7 Fehler beim PK-Einkauf

25. November 2025 By pwirth in Versicherte Tags: Einkauf

Wer mit einer Frühpensionierung liebäugelt, zahlt oft freiwillig in die Pensionskasse ein. Wer das tun sollte und was es dabei zu beachten gibt, zeigt der PK-Check des Beobachters. Die Fehler sind:
Fehler 1: zu früh einzahlen
Fehler 2: zu spät einzahlen
Fehler 3: alles auf einmal einzahlen
Fehler 4: in eine schlecht finanzierte PK einzahlen
Fehler 5: in eine PK mit geringem Zinssatz einzahlen
Fehler 6: Geld einzahlen, das anderswo besser rentiert
Fehler 7: die Folgen nicht abklären

 

Symptomtherapien gegen Demographiewandel

24. November 2025 By pwirth in Aktuarielles, Medien Tags: Demographie

Die Folgen der praktisch weltweit rasant sinkenden Geburtenzahlen werden langsam zum Thema in den Medien. In der NZZ erläutert Michael Ferber, wie sich die Entwicklung «abfedern» lässt. Nicht mit Massnahmen zur Erhöhung der Zahl, sondern zur Milderung der Folgen. Dazu gehören technische Mittel zur Produktivitätssteigerung wie die KI, höheres Rentenalter, altersgerechte Arbeitsplätze, Zuwanderung. Plus finanzielle Anreize zur Steigerung der Geburtenfreudigkeit, letztere bisher in praktisch allen Ländern mit geringem Erfolg. Ferber stellt fest: 

Vieles spricht derweil dafür, dass die genannten gesellschaftlichen Trends vorerst stabil bleiben – und dass Kinder für viele nicht mehr unbedingt zu einem erfüllten, glücklichen Leben gehören. Deutlich höhere Geburtenraten in den Industrieländern sind so zumindest auf absehbare Zeit hin unrealistisch. Umso mehr muss sich die Menschheit auf mögliche Folgen einstellen – dem Wohlstand und dem guten Leben zuliebe.

  NZZ

Demographie bringt Vorsorgesystem in Schieflage

24. November 2025 By pwirth in Literatur Tags: Demographie

Die  Sonderpublikation Nr. 52 des Schweizer Monat hat die Folgen des demographischen Wandels auf die Altersvorsorge zum Thema. Sie kann für 10 Fr. bestellt werden.  

  Publikation Monat

 

 

 

Wegweiser durch den Bildungs-Dschungel

24. November 2025 By pwirth in Medien, Verbände Tags: ASIP, Ausbildung

Der ASIP hat eine Broschüre mit – aus seiner Sicht – empfehlenswerten Weiterbildungsangeboten publiziert. Das könnte Missverständnisse auslösen. In einem Interview mit HZ Insurance erklärt Direktor Lukas Muller-Brunner die Überlegungen des Verbands. Auszüge: 

Herr Müller-Brunner, in Ihrem Vorwort zum eigenen Asip-Weiterbildungsprogramm sprechen Sie davon, dass längst nicht alle Angebote im Markt den Qualitätsansprüchen genügen. Das wirkt etwas schulmeisterlich.
Überhaupt nicht. Zum Glück gibt es ein sehr breites Angebot mit verschiedenen Kanälen, über die diese Aus- und Weiterbildungsangebote verbreitet werden. Sorge bereitet uns einfach, dass gewisse Veranstaltungen für Stiftungsrätinnen und -räte, die zwar als Weiterbildung deklariert werden, tatsächlich eher einen Marketing-Charakter aufweisen und den Veranstaltern auch als Verkaufsplattform dienen können.

Und diese sortieren Sie aus.
Exakt. Aufgrund unserer Abstützung als Branchenverband sind wir in der Lage, den Mitgliedern des obersten Organs etwas durch diesen Dschungel zu helfen und darauf hinzuweisen, worauf man achten sollte. Unsere Broschüre verstehen wir als Weiterbildungsprogramm mit Filterfunktion.

Der Asip arbeitet eng mit Partnern wie der Fachschule Personalvorsorge sowie der VPS-Epas-Academy zusammen. Wie trägt diese Kooperation zur Professionalisierung der zweiten Säule bei?
Die zweite Säule ist schon stark professionalisiert. Wie bei der Governance geht es darum, neue Trends und Entwicklungen aufzuspüren und einzubringen. Dabei achten wir darauf, Organisationen auszuwählen, die das richtige Gespür und die notwendige Unabhängigkeit bei der Auswahl und Aufbereitung der Themen haben. Darüber hinaus arbeiten wir auch sehr partnerschaftlich mit anderen Akteuren zusammen. Insofern ist unser Programm keine Black- oder Whitelist.

  Interview HZ Insurance / Broschüre ASIP

Arbeit statt Depression und Alkoholismus

22. November 2025 By pwirth in Literatur Tags: Pensionierung, Rentenalter

Felix E. Müler, ehemaliger Chefredaktor der «NZZ am Sonntag», plädiert in seinem Buch «Schafft die Pensionierung ab*» für eine umfassende Liberalisierung des Renten­systems. Alle sollten selbst bestimmen dürfen, wie lange sie arbeiten. Auszüge aus einem Interview mit Müller im Tages-Anzeiger: 

Herr Müller, vergangenes Jahr haben mehr als 74 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Erhöhung des Rentenalters abgelehnt. Sie fordern nun in einem Buch, die Pensionierung gleich ganz abzuschaffen. Sind Sie unter die Utopisten gegangen?
Die Debatte über die Anhebung des Rentenalters ist ein Irrläufer. Es wird dafür niemals eine Mehrheit geben. Stattdessen sollte man das ganze System radikal liberalisieren. Das ist keine Utopie, sondern ein rationaler Vorschlag.

Was meinen Sie mit «radikal liberalisieren»?
Jeder Mensch soll selber entscheiden können, in welchem Alter er in den Ruhestand tritt. Mit diesem Ansatz würde die fruchtlose Debatte um die Erhöhung des Rentenalters endlich beendet.

Aber mehrheitsfähig ist Ihr Vorschlag erst recht nicht.
Da bin ich mir nicht so sicher. Das Angebot, dass jemand das Ende seiner Erwerbsphase in Absprache mit dem Arbeitgeber selbst bestimmen kann, ist durchaus attraktiv. Die Erwerbstätigen könnten in einem grösseren Ausmass frei über ihr Leben verfügen, als dies im Moment möglich ist.

Was spricht dafür, die Pensionierung abzuschaffen?
Es ist erstens ein volkswirtschaftlicher Unsinn, gesunde und arbeitsfähige Leute mit 65 zwangsweise in den Ruhestand zu schicken. Das gilt besonders in Zeiten, in denen ständig über Fachkräftemangel geklagt wird. Zweitens würden laut Umfragen nahezu die Hälfte der Beschäftigten gerne weiterarbeiten, können dies aber nicht, weil es ihnen der Arbeitgeber verunmöglicht oder weil es steuertechnisch ein Nachteil ist. Hinter dem heutigen System steckt auch eine völlig falsche Einstellung zum Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit.

Nämlich?
Die Arbeit als unwürdige Plackerei. Und danach beginnt das paradiesische Rentnerdasein, in dem man sich endlich verwirklichen kann. In Wahrheit leiden sehr viele Leute in der Pensionierung, weil sie nicht mehr wissen, was sie mit ihrem Leben und ihrer Zeit anfangen sollen. Man muss sich bloss einmal die Zahlen zu Depressionen oder Alkoholismus im Alter anschauen. Bedenkt man, welche Bedeutung die Arbeit in modernen Gesellschaften hat, ist eines unbestreitbar: Das Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess ist ein biografisch zentraler Moment. Ich halte es für störend und hochgradig altersdiskriminierend, dass die Firmen oder der Staat als Arbeitgeber den Zeitpunkt dieses Ereignisses unabhängig von individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten einfach festlegen.

In der Schweiz haben zwischen 15 und 20 Prozent der Pensionierten Mühe, finanziell durchzukommen. Menschen mit geringem Lohn könnten sich in Ihrem Modell genötigt sehen, weiterzuarbeiten, um dem Schicksal der Altersarmut zu entgehen.
Das System müsste so intelligent und grosszügig sein, um dies zu verhindern. Aber es gibt keinen plausiblen Grund, eine 65-jährige Juristin aus dem Arbeitsmarkt zu werfen, weil eine 62-jährige Verkäuferin verständlicherweise erschöpft ist.

Und noch ein Wort zu den Jungen. 

Bitte.
Etwas überspitzt formuliert ist es doch heute so, dass man die Pensionierten, viele von ihnen Schweizerinnen und Schweizer, dank der Personenfreizügigkeit durch junge ausländische Fachkräfte ersetzt. Das ist ein volkswirtschaftlicher Unsinn sondergleichen. Die massive Zuwanderung hängt zumindest teilweise damit zusammen. Und dies wiederum ermöglicht es der SVP, mit populistischen Slogans Wahlerfolge zu erzielen.

Die Linke hat bei dieser Frage die Mehrheit der Bevölkerung auf ihrer Seite.
Weil sie den Leuten suggeriert, sie würden etwas verlieren. Oder man würde ihnen etwas wegnehmen. Mit einer Abschaffung der faktischen Zwangspensionierung schenkt man den Leuten vielmehr etwas: Wahlfreiheit. Das gegenwärtige System ist allein schon aufgrund der demografischen Entwicklung nicht aufrechtzuerhalten. Die Reformvorschläge der bürgerlichen Rentenpolitiker bewegen sich unoriginell nur innerhalb des bestehenden Systems. Sie sind auf die Erhöhung des Rentenalters fixiert – was in der Schweiz in absehbarer Zeit nicht mehrheitsfähig ist.

*  Felix E. Müller: Schafft die Pensionierung ab. Eine Streitschrift. Voima-Verlag 2025, ca. 23 Franken. Erscheint am 25. 11. 2025.

  Interview Müller

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Motion: Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern von der Bundessteuer befreien

21. November 2025 By pwirth in Parlament Tags: Motion, Steuern

Eingereicht von Pirmin Schwander, SVP.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzunehmen, damit das Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern, die auch nach dem Eintrittsalter von 65 Jahren einer Erwerbstätigkeit nachgehen, von der Bundessteuer befreit ist.

Begründung: (…) Viele Menschen möchten bereits heute auch nach Erreichen des Rentenalters einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Wirtschaft profitiert von der langjährigen Erfahrung dieser Arbeitnehmer und die Rentner können neben der Pflege von sozialen Kontakten auch noch ihr Einkommen aufbessern. Zudem zahlen sie Steuern auf ihr Erwerbseinkommen, was der Allgemeinheit zugute kommt. Dieser Arbeitseinsatz der Rentner soll belohnt werden, indem keine Bundessteuern auf diese Erwerbseinkommen mehr erhoben werden.

Stellungnahme des Bundesrats: (…) Eine solche Massnahme hätte eine Ungleichbehandlung mit anderen Erwerbstätigen zur Folge. Nach geltendem Recht besteht dafür keine verfassungsrechtliche Grundlage. Eine Umsetzung der Motion hätte Mindereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden zur Folge, die aufgrund fehlender statistischer Daten nicht geschätzt werden können.

Eine Steuererleichterung einzig bei der direkten Bundessteuer einzuführen, würde auch zu einer Entharmonisierung bei der Einkommensbesteuerung führen. Dies, weil bei den kantonalen Steuern gestützt auf Artikel 7 des Steuerharmonisierungsgesetzes sämtliches Einkommen, das nach dem Erreichen des Referenzalters erzielt wird, weiterhin steuerbar wäre.

Der Bundesrat empfiehlt Ablehnung. 

  Motion

 

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Motion: Nachlassregelung bei Freizügigkeitskonten

21. November 2025 By pwirth in Parlament Tags: Freizügigkeitskonten, Motion

Eingereicht von Regine Sauter, FDP.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV) so zu ändern, dass begünstigte Personen beim Bezug von Todesfallkapital im Bereich der Freizügigkeit gleich behandelt werden können wie in der aktiven Pensionskasse (BVG).

Begründung: In der Begründung wird u.a. ausgeführt: Rund 70 Milliarden Franken befinden sich heute auf Freizügigkeitskonten. Diese Gelder stammen aus der beruflichen Vorsorge, sind jedoch gegenüber regulären Pensionskassengeldern deutlich schlechter gestellt.

Im Todesfall vor dem Rentenalter kommt es regelmässig zu stossenden Ungleichbehandlungen: So kann ein einziges Kind, welches sich noch in Ausbildung befindet, das gesamte Freizügigkeitskapital erhalten, während seine Geschwister leer ausgehen – einzig aufgrund der rigiden gesetzlichen Reihenfolge. Eine individuellere Begünstigtenregelung ist im Gegensatz zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aktuell nicht möglich.

Stellungnahme des Bundesrats: (…) Jede fixe Änderung der Reihenfolge der Begünstigten würde zwangsläufig die Rechte anderer Kategorien von Begünstigten tangieren und neue Ungleichheiten schaffen. Eine Lösung, um der familiären Situation jeder einzelnen versicherten Person Rechnung zu tragen, bestünde darin, ihr eine Möglichkeit der Flexibilisierung einzuräumen.

Diese Änderung wäre gesamthaft anzugehen, d. h. sowohl im BVG als auch in der FZV, und müsste unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Hinterbliebenen vertieft geprüft werden. Bei einer Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfantrag abzuändern.

Der Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Motion. 

  Motion

 
 
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Kommentar

Rückspiegel

Politik im Vermietungsgeschäft
Die Basler PK will mit ihren Immobilien in Genf eine angemessene Rendite erzielen. Das stört die Linke. Link

OAK auf dem Holzweg
Die Oberaufsicht will sich mit der risikobasierten Aufsicht einen alten Traum verwirklichen. Experte Roger Baumann hält nichts davon. Link

Bloss keine Reform
Die SGK-N wagt mit zwei BVG-Änderungen einen neuen Reformanlauf. Der ASIP reagiert heftig. Link

inter-pension not amused
Die OAK will den Handlungsspielraum der Sammelstiftungen noch weiter engen. Ihr Verband wagt ein skeptisches Räuspern. Link

Novas Erbe
Mathieu Erb folgt auf Colette Nova im BSV. Link

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