Der Bundesrat zeigt in einer Medienmitteilung auf, welche Wege und Ziele er für die Reform 2030 anpeilt und formuliert die Stossrichtung zur finanziellen Konsolidierung. Eine Erhöhung des Referenzalters ist nicht vorgesehen. In der Mitteilung heisst es u.a.:

Die vom Bundesrat geplanten Massnahmen im Beitragsbereich zielen darauf ab, die Beitragserhebung fairer auszugestalten, Beitragslücken zu vermeiden und den sozialen Schutz älterer Menschen zu verbessern.

So soll für die oberen Einkommensklassen der Beitragssatz für Selbstständige (im Schnitt 8,1 %) an jenen der Arbeitnehmenden (8,7 %) angeglichen werden. Im Grundsatz wird jedoch die sinkende Beitragsskala für Selbstständigerwerbende mit geringem Einkommen beibehalten, um einen zu starken Anstieg ihrer Beiträge zu vermeiden.

Der Bundesrat schlägt ausserdem vor, ungewöhnlich hohe Dividenden, die bestimmte Unternehmen an ihre Mitarbeiter-Aktionäre ausschütten, der Beitragspflicht zu unterstellen. Dividenden sind heute nicht AHV-pflichtig, was dazu führen kann, dass statt Lohn Dividenden ausbezahlt werden. 

Im Mai hat der Bundesrat beschlossen, auf eine allgemeine Erhöhung des Referenzalters zu verzichten, aber die Anreize für längeres Arbeiten im Alter zu verstärken. Im Hinblick auf eine kommende Reform will er die Grundlagen für eine Flexibilisierung des Referenzalters schaffen. Dazu sollen alternative Modelle geprüft werden, die beispielsweise die Schwere der Arbeit, den Beruf oder das Ausbildungsniveau berücksichtigen.

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