CHSS hat eine Zusammenstellung der Änderungen und Neuheiten für 2026 publiziert.
Erste Säule: 13. Altersrente der AHV
AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten 2026 erstmals eine 13. Altersrente. Der zusätzliche Betrag entspricht einem Zwölftel (8,3333%) aller von Januar bis Dezember 2026 bezogener Monatsrenten. Die 13. Altersrente wird in Form eines Zuschlags zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt. Somit erhalten nur Versicherte, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, diesen Zuschlag. Für die Berechnung und die Ausrichtung der 13. Altersente sind die AHV-Ausgleichskassen zuständig (s. Beispiele im CHSS-Artikel).
AHV-Beiträge in der Kultur- und Medienbranche
Löhne von weniger als 2500 Franken jährlich unterliegen grundsätzlich nicht der AHV-Beitragspflicht, ausser die versicherte Person verlangt dies ausdrücklich. Damit sind Personen, die immer wieder kurze Arbeitseinsätze leisten und einen geringfügigen Lohn erhalten, grundsätzlich nicht den Sozialversicherungen unterstellt.
Nun hat der Bundesrat beschlossen, die Ausnahmen auf vier weitere Arbeitgeberkategorien auszuweiten: Chöre, Museen, Designunternehmen sowie elektronische Medien und Printmedien. Damit fallen sämtliche Löhne von punktuell in diesen Sektoren beschäftigten Personen unter die AHV-Pflicht.
Ebenfalls auf Beitragsebene wird sich die Situation von Selbstständigerwerbenden verbessern, die ihre Tätigkeit einstellen.
Krankenversicherung: Prämien und Beteiligung der Kantone
Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) steigen 2026 für alle Altersgruppen:. Die mittlere Monatsprämie beträgt neu 393.30 Franken, was einem Anstieg von 4,4 Prozent entspricht. Die mittlere Prämie wird berechnet, indem alle in der Schweiz bezahlten Prämien addiert und durch die Gesamtzahl der Versicherten in der Schweiz geteilt werden. Durchschnittlich am meisten (4,9%) steigen die Prämien für Kinder.
Krankenversicherung: neues Gesamt-Tarifsystem
Das neue Gesamt-Tarifsystem (bestehend aus Tardoc und den ambulanten Pauschalen) tritt Anfang 2026 in Kraft und löst Tarmed ab. Die Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen in der Schweiz erfolgt künftig entweder über die Einzelleistungstarifstruktur oder über die Pauschalen. Eine gemischte Abrechnung ist nicht zulässig.
EO: Digitalisierung
Die Erwerbsersatzordnung (EO) wird digitalisiert. Ab Februar 2026 können Dienstleistende bei Jugend+Sport (J+S) ihre Anträge auf Erwerbsersatz digital einreichen (siehe Frei 2025).
Nachträgliche Einkäufe in die dritte Säule
Personen, die 2025 nicht über die nötigen Mittel verfügten oder vergessen haben, in die Säule 3a einzubezahlen, können den fehlenden Beitrag 2026 erstmals rückwirkend einzahlen. Dazu müssen sie mehrere Bedingungen erfüllen, insbesondere muss der Beitrag für 2026 vollständig überwiesen worden sein, bevor jener für 2025 auf einmal einbezahlt werden kann.
Anpassung in der zweiten Säule
Im Januar 2026 werden die seit 2022 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) erstmals an die Preisentwicklung Teuerung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 2,7 Prozent. Renten, die vor 2022 entstanden sind, werden frühestens 2027 angepasst – gleichzeitig mit den AHV-Renten.
Die BVG-Altersrenten werden von den Vorsorgeeinrichtungen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten angepasst. Der BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 bei 1,25 Prozent.
CHSS
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