Als im Mai 2025 die Stossrichtung der Reform bekanntgegeben wurde, kritisierten die Arbeitgeber, der Bundesrat plane Massnahmen, die zu Lasten von Arbeitgebern, Arbeitstätigen und Leistungswilligen gehe. Der heute vorgestellte Vorschlag bestätigt die Befürchtungen, denn er soll Selbstständigerwerbende und KMU belasten, ohne echte strukturelle Elemente vorzusehen.
Dies ist angesichts der Finanzlage des wichtigsten Vorsorgewerks kurzsichtig und damit ein grosses Risiko. Immerhin – und sinnvollerweise – erwägt der Bundesrat die Einführung eines politischen Interventionsmechanismus zur Stabilisierung der AHV, wenn sich die Lage des Ausgleichsfonds verschlechtern und sich abzeichnen sollte, dass der Fondsstand langfristig unter 90 Prozent sinken wird.
Was als «Modernisierung» verkauft wird, ist in Tat und Wahrheit ein Rückschritt. Dies entspricht vor allem Symbolpolitik und lässt Nachhaltigkeit wie Verhältnismässigkeit und Generationengerechtigkeit vermissen. Stattdessen sollen Familienunternehmen und KMU zusätzlich belastet werden.
So schlägt der Bundesrat vor, für Selbstständigerwerbende – meist mit relativ geringem Einkommen – den AHV-Beitragssatz zu erhöhen, sowie Krankentaggelder neu der AHV-Pflicht zu unterstellen. Weiter soll das Gesetz so angepasst werden, dass Dividenden, die eine gewisse Renditeschwelle übersteigen, künftig als Lohn gelten.
Betroffen von letztgenannter Massnahme wären Familienunternehmen und KMU, die sich besonders häufig in der Situation befinden, dass die Eigentümer-Geschäftsführer gleichzeitig Arbeitnehmer sind und sowohl Lohn als auch Dividende beziehen.
An den geplanten Massnahmen ist nicht nur störend, wer zusätzlich belastet werden soll. Es irritiert weiter auch, dass sich die Einsparungen und Zusatzeinnahmen im Klein-Klein verlieren, während für die AHV Milliardendefizite erwartet werden:
Ab 2026 ist erstmals mit einem negativen Umlageergebnis für die AHV zu rechnen und gemäss Referenzszenario des Bundes nimmt das Defizit – ohne Gegenmassnahmen – Jahr für Jahr zu. Trotz zuletzt etwas optimistischeren Prognosen soll das Defizit der AHV 2030 bereits 1,9 Milliarden betragen. Diese Rechnung geht nicht auf.
Was die Arbeitgeber auch stört, ist, dass fast nur auf der Einnahmeseite reformiert werden soll, währenddem strukturelle Elemente wie die sinnvolle Schuldenbremse für die AHV nur nebensächlich und nur im Notfall «erwogen» werden.
Mitteilung Arbeitgeber