Der Arbeitgeberverband schreibt auf seiner Website zum Entscheid des Bundesrats, die BVG-Mindestverzinsung bei 1 Prozent zu belassen:

Den Verbleib des BVG-Mindestzinssatzes bei 1 Prozent können die Arbeitgeber nur teilweise nachvollziehen. Auch wenn sich der oft geltend gemachte Anstieg der Zinsen positiv auf die erwarteten Renditen auswirkt, verlieren die festverzinslichen Papiere in den Bilanzen der Vorsorgeeinrichtungen dadurch zuerst an Wert. Die positiven Effekte der geänderten ökonomischen Rahmenbedingungen machen sich daher erst später bemerkbar.

Auch mit Blick auf die Auswirkungen der Inflation und der Ukraine-Krise auf die Märkte wird die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge für die Pensionskassen immer schwieriger, dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium.

  Arbeitgeber