gen initiative 22-09

Die Diskussionsteilnehmer zur Generationen-Initiative.: Von links: die beiden Kritiker: Peter Haudenschild und Dieter Stohler, Moderator Franz Fischlin und die beiden Befürworter: Andrea-Manuela Rüttimann und Josef Bachmann.

pw. Am Tag nach der Abstimmung zur AHV 21 hat die Innovation 2. Säule (IZS) zu einer Diskussionsrunde zu der von Josef  Bachmann angestossenen Generationen-Initiative eingeladen. Klar wurde: was denn nun wünschenswert, was mach- und finanzierbar und gerecht für alle Betroffenen ist, darüber lässt sich endlos debattieren. Im Gegensatz zu anderen Vorstössen und Vorschlägen schneidet die Initiative Grundsatzfragen der Generationengerechtigkeit an, wobei die beiden Tabuthemen Rentenalter und Rentengarantie im Zentrum stehen.

Mit Blick auf das knappe AHV 21-Resultat müsste jeder Hinweis auf ein höheres Rentenalter Skepsis auslösen. Da dieses aber ein solches unter den Teilnehmenden – Befürworter und Gegner der Initiative – kaum Meinungsverschiedenheiten auslöste, konzentrierte sich die Diskussion mehrheitlich auf die Flexibilisierung der Renten.

Wenn man den Leuten auf der Strasse das Anliegen einer gerechten Lastenverteilung zwischen Jung und Alt in der 2. Säule erklärt, wird es meistens verstanden und kommt gut an, betonte Bachmann. Haudenschild hält es für undurchführbar. Rund ein Viertel der heutigen Renten ist je nach Diktion umlage- oder fremdfinanziert. Wollte man das ändern, müssten die heutigen Renten um diesen Anteil verringert werden.

 

Bachmann hält den Einwand für frei erfunden. Niemand habe jemals solches verlangt. Eine feste Untergrenze für Kürzungen sieht die Initiative allerdings nicht vor. Eine allfällige Konkretisierung sei Aufgabe des Gesetzgebers und dieserwerde die Flexibilisierung mit Blick auf die Rentnerinteressen mit Augenmass angehen..

Was nun allerdings den Einwand auslöste, dass bei Garantie einer Mindestrente und einem variablen Zusatz die Initiative nicht nötig sei, weil eine solche Regelung schon jetzt möglich ist. Bachmann stimmt zu und präzisiert, dass aber die Altrentner aufgrund der bestehenden Gesetzgebung nicht für einen Solidaritätsbeitrag beigezogen werden können.

Treiber der Diskussion um die BVG-Revision wie auch die Initiative bleibt die Umverteilung von Aktiven zu Rentnern, rund 50 Mrd. über die letzten rund 10 Jahre. Die Pensionskassen haben die überhöhten Leistungsversprechen mit tieferen technischen Zinsen resp. Umwandlungssätzen beantwortet .

Wenig davon beeindruckt zeigte sich Dieter Stohler. Das Aufrechnen der Umverteilung bezeichnete er kühl als “Erbsenzählerei”. Jetzt hat der Wind gedreht, die Umverteilung geht in die andere Richtung. Bald würde das eine neue Diskussion auslösen. Bachmann wollte das nicht so stehen lassen. Ein Ausgleich sei damit nicht gegeben. Wer unter der Umverteilung gelitten habe, werde jetzt nicht automatisch entschädigt werden .

Etwas zu kurz kam in der Diskussion die Frage nach dem Zusammenhang von variablen Renten und Inflation. Stohler zeigte sich optimistisch, dass die Kassen bei steigenden technischen Zinsen und sinkenden Leistungsversprechen die Bereitschaft zeigen würden, den Rentnern die Teuerung auszugleichen. Bachmann sieht damit die grosse Chance, auch ohne Gesetzesänderung variable Renten für Altrentner einzuführen. Leistungsverbesserungen sollten nicht mehr als garantierte Renten, sondern als Zusatzleistungen bei guter finanzieller Lage der Pensionskassen gewährt werden.

Ein bedenkenwerter Hinweis zum Ausgang der Abstimmung zur AHV 21 kam ebenfalls von Stohler. Die Zustimmung habe endlich eine echte Benachteiligung der Frauen bei der 2. Säule beseitig. Mit dem jetzt festgesetzten Rentenalter könnten die Frauen ihre berufliche Vorsorge ein weiteres Jahr äufnen, was eine Rentenverbesserung um 6 bis 8 Prozent bedeutet.

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