Swisscanto Flex: «einfaches Modell statt Wahldschungel»
In einer Medienmitteilung gibt die Swisscanto Flex Sammelstiftung Verbesserungen ihrer Rentenleistungen bekannt. Es sind dies die Erhöhung des Umwandlungssatzes von 5,1 auf 5,25 Prozent und die Einführung eines Rentenschutzes. Man wolle ein einfaches Modell statt einen «Wahldschungel» und ein «Signal in der politischen Debatte» setzen, heisst es. Dazu wird ausgeführt:
MoreBislang erhielten Ehepartnerinnen und Ehepartner im Todesfall einer rentenbeziehenden Person eine Hinterbliebenenrente. Neu kommt zusätzlich ein Rentenschutz hinzu: Stirbt eine Person in den ersten zehn Jahren nach der Pensionierung beziehungsweise vor Vollendung des 75. Altersjahres, wird die Differenz zur Altersrente als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Die Leistungen aus dem Rentenschutz gehen an die Begünstigten gemäss Reglement. Im Fall unverheirateter Personen wird der nicht verbrauchte Rententeil als einmalige Kapitalleistung an die Hinterbliebenen gemäss Begünstigungsordnung ausbezahlt.
«Wir erleichtern unseren Versicherten die Entscheidung zwischen Kapital oder Rente», sagt Urs Ackermann, Geschäftsführer der Swisscanto Flex Sammelstiftung. «Wer eine Rente wählt, hat die Gewissheit, dass im tragischen Fall eines frühen Todes ein Teil der nicht bezogenen Leistungen bei den Hinterbliebenen ankommt.»
UBS PK-Performance November 2026
Monatlicher Durchschnitt, gleichgewichtet, nach Gebühren
Die Pensionskassen im UBS- Sample erzielten im November nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 0,52%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen -0,25% und 1,68% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei 5,4% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,30%.
UBS Sorgenbarometer: Altersvorsorge auf Platz 3
Die Top-Sorgen 2025/2024
(UBS) Die Schweizer Bevölkerung blickt mit zunehmender Besorgnis auf die globalen Entwicklungen: Geopolitische Konflikte, steigende Lebenshaltungskosten und ein schwindendes Vertrauen in politische Institutionen prägen die Stimmungslage. Das zeigt das aktuelle UBS Sorgenbarometer, das seit 49 Jahren den Puls der Schweizer Stimmberechtigten misst und seit 1995 von gfs.bern erhoben wird.
Mit 45% bleibt das Gesundheitswesen – insbesondere die Krankenkassenprämien – auch 2025 mit Abstand die grösste Sorge der Bevölkerung. Auf Platz zwei folgt der Umweltschutz bzw. der Klimawandel (31%), an dritter Stelle die Altersvorsorge (30%). Trotz jüngster Reformen, etwa der Einführung der 13. AHV-Rente, bleibt die finanzielle Absicherung im Alter ein Dauerbrenner.
Anhaltender Trend zur Teilzeit
Fast 40 Prozent der Erwerbstätigen in der Schweiz arbeiten Teilzeit. Je nach Alter, Geschlecht und Beruf zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede. Silvia Perroud schreibt dazu in CHSS:
Im Jahr 2024 arbeiteten gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) 1,9 Millionen Erwerbstätige Teilzeit (BFS 2025). Zwischen 1991 und 2024 ist die Teilzeitquote um 13 Prozentpunkte auf 39 Prozent gewachsen.
Zwar ist die Teilzeitquote 2024 bei Frauen mit 58 Prozent fast dreimal höher als bei Männern (21%), doch die Zunahme ist bei Männern ausgeprägter als bei Frauen. Kommt hinzu: Bei Frauen ist die Zunahme ausschliesslich auf Beschäftigungsgrade zwischen 50 und 89 Prozent zurückzuführen. Bei Männern stiegen auch Beschäftigungsgrade unter 50 Prozent an.
Neben den geschlechterspezifischen Differenzen gibt es bei der Teilzeitquote auch Unterschiede zwischen den Altersgruppen. So nimmt Teilzeitarbeit mit dem Alter zu: Während bei den 15- bis 24-Jährigen 28 Prozent Teilzeit arbeiten, sind es bei den 55- bis 64-Jährigen 43 Prozent. Teilzeitpensen von unter 50 Prozent sind dabei bei den 15- bis 24-Jährigen häufiger verbreitet als in den übrigen Altersgruppen.
Wer über das AHV-Referenzalter hinaus erwerbstätig ist, arbeitet selten Vollzeit: Bei den 65-Jährigen und älteren Erwerbstätigen beträgt die Teilzeitquote 86 Prozent, kleine Pensen sind dabei besonders verbreitet.
Deutliche Unterschiede in Bezug auf den Beschäftigungsgrad finden sich auch je nach ausgeübtem Beruf. Besonders häufig wird Teilzeit in Dienstleistungsberufen und im Verkauf sowie bei Hilfsarbeitskräften gearbeitet: In beiden Berufshauptgruppen arbeitet mehr als jede zweite Person Teilzeit (siehe Grafik 2). Auch in intellektuellen und wissenschaftlichen Berufen sowie bei Bürokräften ist Teilzeitarbeit mit Anteilen von über 40 Prozent verbreitet.
Demgegenüber sind Teilzeitpensen bei Bedienern von Anlagen sowie in Montageberufen deutlich seltener anzutreffen: Hier liegt der Anteil bei rund 20 Prozent. Am wenigsten verbreitet ist Teilzeitarbeit in Handwerksberufen mit 15 Prozent.
«Die Schweizer sparen fleissig»
«Steigende Lebenshaltungskosten? Der Schweizer Mittelstand verkraftet sie, wie neue Daten zeigen, meint Matthias Benz in der NZZ. Es stellt sich allerdings die Frage, wie repräsentativ der dargestellte Durchschnitts-Haushalt ist.
MoreFür wichtige Ausgabenposten wie das Wohnen, die Krankenkassenprämien oder Lebensmittel müssen die Bewohner heute mehr ausgeben als vor einigen Jahren. Gibt es deshalb in der Schweiz auch eine Erschwinglichkeitskrise?
Eine Antwort erlauben neue Daten zum Jahr 2023. Es war das Jahr, als die Inflation auf dem Höhepunkt war: Ende 2023 kostete der typische Warenkorb eines Schweizer Haushaltes rund 5 Prozent mehr als noch Ende 2021.
Das Wohnen wurde teurer, weil die Energiekrise im Zuge des Ukraine-Kriegs die Preise für Strom und Erdgas nach oben trieb. Bei den Krankenkassen gab es erstmals seit Jahren einen Prämienschub. Im Parlament wurden Forderungen nach einer «Kompensation» der Bürger laut.
Übertragung der 1e-Vorsorge auf FZ-Einrichtungen
Arbeitnehmer, die in der 2. Säule in einem 1e-Vorsorgeplan mit wählbarem Anlagerisiko versichert sind, sollen ihr Vorsorgeguthaben bei einem Stellenwechsel vorübergehend auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen können.
Dies gilt, wenn das Guthaben andernfalls in eine Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden müsste, die keine Wahl der Anlagestrategie zulässt. Zudem soll generell sichergestellt werden, dass Vorsorgeguthaben nicht auf Freizügigkeitseinrichtungen verbleiben, obwohl die Versicherten diese Guthaben wieder in eine Pensionskasse einbringen müssten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
In der Mitteilung des Bundesrats wird u.a. festgehalten:
MoreIn Umsetzung der Motion 21.4142 «Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan» von Ständerat Josef Dittli schlägt der Bundesrat vor, den betroffenen Versicherten die Möglichkeit zu geben, das Vorsorgeguthaben aus dem 1e-Plan vorübergehend für zwei Jahre auf eine Freizügigkeitseinrichtung zu übertragen.
Um sicherzustellen, dass das Guthaben von der Freizügigkeitseinrichtung nach Ablauf der zwei Jahre auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen wird, soll gleichzeitig der nötige Informationsaustausch zwischen den Einrichtungen geregelt werden.
Bundesfinanzen: «Zappenduster»
Die Bundesfinanzen laufen aus dem Ruder. Die Ausgaben wachsen deutlich schneller als die Einnahmen – nicht zuletzt wegen der Altersvorsorge: Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen von immer weniger Beitragszahlenden finanziert werden.
Gleichzeitig braucht die Schweiz Milliarden für ihre Verteidigungsfähigkeit. So rutschen die Bundesfinanzen langfristig in die roten Zahlen. Das vermeintliche Sparpaket, das derzeit im Parlament beraten wird, ist derweil zu einem «Sparpäckli» geschrumpft.
Ist es nun also Zeit für neue Schulden? Im Podcast sagt Michele Salvi (Vizedirektor Avenir Suisse): Finger weg von der Schuldenbremse. Die Schweiz braucht keine zusätzliche Verschuldung, sondern zuerst eine nachhaltig finanzierte Altersvorsorge.
Sein Appell: das Ausgabenwachstum des Bundes konsequent bremsen und gleichzeitig das Rentenalter im Einklang mit der steigenden Lebenserwartung erhöhen. Darüber spricht Salvi mit Gastmoderator Mark Dittli (Geschäftsführer von «The Market») im Podcast aus der Denkfabrik: Think dänk!
Namensänderung des Vereins BVG-Auskünfte
NZZ-Vergleich der 3a-Fonds
Die 5 topplatzieren 3a-Vorsorgefonds der NZZ-Liste
Kurz vor dem Jahresende und damit vor dem Einzahlungsschluss für 2026 hat Michael Ferber in der NZZ eine grosse Auslegeordnung zur Säule 3a vorgelegt mit einer detaillierten Tabelle mit den Renditen 2025 sowie über 5 Jahre der 3a-Vorsorgefonds. An der Spitze liegt frankly developed der ZKB mit 7% über 5 Jahre. Erwartungsgemäss sind die Renditen umso höher, je stärker der Aktien-Anteil ist. Kurz zusammengefasst höt Ferber fest:
1. Einordnung und Sparpotenzial
Gegen Jahresende erinnern Finanzexperten daran, Einzahlungen in die Säule 3a zu tätigen, um Steuern zu sparen und langfristig Vermögen aufzubauen. Angeschlossene Personen dürfen bis 7258 Franken einzahlen, Erwerbstätige ohne Pensionskasse bis zu 36’288 Franken. Damit das Vorsorgekapital wächst, ist die richtige Anlageform entscheidend. Besonders Anlagen mit hohem Aktienanteil haben in den jüngsten Jahren am besten abgeschnitten.
2. Zinskonto oder Wertschriftensparen
Viele setzen weiterhin auf klassische Zinskonten. Diese werfen jedoch aufgrund des SNB-Leitzinses von null Prozent kaum Ertrag ab. Zwar bleibt der Steuervorteil attraktiv, doch über längere Zeit wird er durch die tiefe Verzinsung verwässert. Für einen langfristigen Anlagehorizont eignen sich Wertschriftenanlagen mit Aktien deutlich besser, auch wenn sie temporäre Verluste verursachen können.
3. Produktauswahl und Bedeutung der Kosten
Der Markt fuer 3a-Wertschriftenprodukte ist stark gewachsen; zahlreiche Banken und Vorsorge-Apps bieten unterschiedliche Fonds und Strategien an. Die Unterschiede in der Performance sind teils gross und haengen wesentlich mit den Gebühren zusammen. Hohe Kosten schmälern über Jahre hinweg das Vorsorgekapital massiv. Daher werden kostengünstige, passive Produkte wie ETFs oder Indexfonds empfohlen.
4. Versicherungslösungen und weitere Empfehlungen
3a-Versicherungsprodukte eignen sich vor allem bei Absicherungsbedürfnissen wie Tod oder Invalidität, bieten aber weniger Flexibilität und oft intransparente Kosten. Zusätzlich wird geraten, Einzahlungen früh im Jahr vorzunehmen, mehrere Konten zu führen und Kapitalbezüge zu staffeln. Trotz geplanter höherer Besteuerung von Kapitalbezügen bleibt die Säule 3a wegen steuerlicher Vorteile attraktiv.
Nullzins und Zinseszins
Luca Niederkofler schreibt in der Bilanz: «Der Zinseszins gilt als das «achte Weltwunder». Denn damit können Vermögen gemacht werden. Doch für Schweizer Sparer wirkt er heute kaum noch. Über die Effekte und die Alternativen.»
MoreDer Satz «Zinseszins ist das achte Weltwunder» wird Albert Einstein zugeschrieben. Er beschreibt den Effekt, bei dem Zinsen auf die ursprüngliche Anlagesumme sowie auf die bereits erwirtschafteten Zinsen anfallen. Durch ihn lässt sich auf die lange Frist wirklich viel Geld verdienen. Das Vermögen vergrössert sich exponentiell. (…)
Nachdem die Leitzinsen kürzlich für rund neun Monate auf einem «Spitzenniveau» von 1,75 Prozent notierten, senkte die Schweizer Nationalbank (SNB) sie in den darauffolgenden 16 Monaten erneut auf 0 Prozent. Die langfristigen Folgen einer anhaltenden Niedrigzinspolitik sind für Renten, Sparer und Renditen erheblich.
Den grössten Effekt des dauerhaft tiefen Zinsniveaus dürften Arbeitnehmende bei ihrer Altersvorsorge spüren. Während die Altersguthaben um die Jahrtausendwende laut dem WH&P-Pensionskassenvergleich mit über 4 Prozent verzinst wurden, liegt die Verzinsung seit 2008 (mit wenigen Ausnahmen) im Durchschnitt bei rund 2 Prozent. (…)
Motion SGK-S: Weiterarbeit in der AHV attraktiver machen
Eingereicht von der SGK-S
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen in die nächste AHV-Revision aufzunehmen und so die Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu fördern:
- Zuschläge auf den Rentenbetrag bei Aufschub der Rente erhöhen,
- den heutigen Kürzungssatz der Altersrente beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr beibehalten oder erhöhen.
Zu diesem Zweck kann er von den versicherungstechnischen Prinzipien abweichen. Die Situation von Menschen mit einer langen Erwerbslebenszeit oder belastender Arbeit muss berücksichtigt werden.
Stellungnahme Bundesrat: Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motion. Ihm ist es wichtig, Anreize für den Erhalt der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus zu schaffen. Er lehnt die vorliegende Motion hingegen ab, weil diese bereits sehr konkrete Massnahmen in einem sehr restriktiven Rahmen vorsieht.
Der Nationalrat hat der Motion zugestimmt.
BVV 2: Stellungnahme inter-pension
inter-pension hat die Stellungnahme zur Vernehmlassung zu «Änderung verschiedener Verordnungen BV 2026″ publiziert. Besonders unglücklich ist der Verein mit den geplanten Änderungen zu Art. 27h Abs. 1 VE-BVV 2. Dazu heisst es:
«Die vorgeschlagene Änderung wird im erläuternden Bericht zu den Änderungsvorschlägen fälschlicherweise als «rein sprachliche Bereinigung» bezeichnet. Die Änderung würde jedoch eine materielle Änderung mit absolut unverhältnismässigen Auswirkungen darstellen.» Der Antrag lautet: «auf die «Bereinigung» von Art. 27h Abs. 1 BVV 2 entweder ganz zu verzichten oder zumindest den Zusatz «einschliesslich der technischen Rückstellungen» und die damit offenbar ungewollt ausgelöste materielle Änderung ersatzlos zu streichen.
Motion: Flatrate für BVG-Beiträge
Eingereicht von: Jürg Gossen, GLP
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Beiträge an die berufliche Vorsorge mit einem einheitlichen Beitragssatz auszugestalten und die Altersgrenze für die Beitragspflicht der Altersrente auf 20 Jahre herabzusetzen.
Begründung: (…) Unternehmen erhalten mit einem einheitlichen Beitragssatz positive Anreize, mehr ältere Arbeitnehmende länger zu beschäftigen, was dem Fachkräftemangel und der Arbeitsmigration entgegenwirkt. Auch deshalb sah die BVG-Reform vor, den Unterschied zwischen den Beiträgen für ältere und für jüngere Arbeitnehmende zu verkleinern. (…) Zudem soll die Altersgrenze auf 20 Jahre gesenkt werden. Damit profitieren junge Personen früher von Arbeitgeberbeiträgen und können über einen längeren Zeitraum ein rentenbildendes Alterskapital aufbauen.
Stellungnahme Bundesrat: Die Einführung einheitlicher Altersgutschriftensätze wirft mehrere Probleme auf. Diese betreffen primär die Einführungs- und Umstellungsphase (Übergangszeit). Würde der einheitliche Altersgutschriftensatz ab sofort für alle Versicherten gelten, wären jahrzehntelange, erhebliche Kompensationsmassnahmen notwendig, um die Rentenverluste älterer Generationen (ü45) auszugleichen, die bereits einen Teil ihres Altersguthabens mit gestaffelten Altersgutschriften gebildet haben und zum Pensionierungszeitpunkt entsprechend über zu wenig Altersguthaben verfügen würden. (…) Die Wirksamkeit einheitlicher Altersgutschriftensätze zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmer ist nicht belegt. Zu diesem Schluss kam auch die dritte nationale Konferenz zum Thema «Ältere Arbeitnehmer», die am 25. April 2017 stattfand. Ohnehin betreffen die Altersgutschriften des BVG nur die obligatorische berufliche Vorsorge, die nur für einen kleinen Teil der Versicherten massgebend ist, was die Wirksamkeit eines einheitlichen Altersgutschriftensatzes weiter reduzieren würde.
Anreize für Erwerbsarbeit im Rentenalter
(SDA) Der Nationalrat hiess am Montag zwei Motionen der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) gut. Die Forderung nach einem um 5000 Franken höheren AHV-Freibetrag des Einkommens von Rentnerinnen und Rentnern überwies der Rat mit 130 gegen 60 Stimmen und mit einer Enthaltung.
Diese Erhöhung von heute 16’800 auf 21’800 Franken ist Teil der Leitlinien, die der Bundesrat Ende November für die nächste grosse AHV-Revision verabschiedete. Auch er will Arbeit über das Rentenalter hinaus fördern und ist mit der Motion einverstanden.
Die zweite Motion, die höhere Zuschläge für Pensionierte verlangt, die den AHV-Bezug aufschieben, überwies der Nationalrat mit 129 gegen 62 Stimmen, diesmal gegen den Willen des Bundesrats. Die Motion verlangt auch, die Altersrente bei einem Vorbezug im heutigen Ausmass zu kürzen oder die Ansätze dafür zu erhöhen.
Die Mehrheit der Nationalratskommission sah dies als Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Ausgaben für die AHV zu senken. Samira Marti (SP/BL) hielt namens der Minderheit dagegen, dass die Flexibilisierung dazu führen könnte, dass für eine existenzsichernde Rente länger gearbeitet werden müsse.
Beide Motionen will der Nationalrat rasch umgesetzt sehen, unabhängig von der geplanten Reform «AHV 2030». Die zweite Motion kommt wegen dieser explizit eingefügten Forderung noch einmal in den Ständerat.
Der Bundesrat will zwar ebenfalls Anreize für längeres Arbeiten setzen und Frühpensionierungen finanziell weniger attraktiv machen. Doch konkrete Massnahmen, wie die Motion sie fordert, lehnt er ab. Damit würde laut Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider der Spielraum für bessere Lösungen verloren gehen.
Sie plädierte für den vom Bundesrat Ende November vorgespurten Weg, die Forderungen mit der Reform AHV 2030 umzusetzen. Die Vernehmlassung dazu soll Anfang 2026 beginnen, Ende 2026 soll die Vorlage für das Parlament bereit sein.
Führungswechsel bei der IST
Im Zuge einer langfristig vorbereiteten Nachfolgeregelung übergibt der bisherige CEO Markus Anliker nach mehr als 14 Jahren die Leitung der IST Investmentstiftung per 1. Dezember 2025 an Markus Studer.
Mit Markus Studer übernimmt ein Investment- und Organisationsexperte die Geschäftsführung. Er leitete zuletzt bei PMG Investment Solutions in Zug den Bereich «Product Platform» als Managing Partner. Davor war er während über zehn Jahren in verschiedenen Führungspositionen bei Blackrock tätig – unter anderem im Private-Equity-Geschäft sowie zuletzt als Chief Operating Officer Schweiz & Israel. Weitere berufliche Stationen umfassen u.a. Tätigkeiten im Bereich Private Markets bei Swiss Re und UBS.
Die 1967 von zwölf Pensionskassen gegründete IST verwaltet per 30. September 2025 ein Vermögen von rund 10 Milliarden Franken für aktuell rund 420 Anleger.









