inter-pension hat die Stellungnahme zur Vernehmlassung zu «Änderung verschiedener Verordnungen BV 2026″ publiziert. Besonders unglücklich ist der Verein mit den geplanten Änderungen zu Art. 27h Abs. 1 VE-BVV 2. Dazu heisst es:
«Die vorgeschlagene Änderung wird im erläuternden Bericht zu den Änderungsvorschlägen fälschlicherweise als «rein sprachliche Bereinigung» bezeichnet. Die Änderung würde jedoch eine materielle Änderung mit absolut unverhältnismässigen Auswirkungen darstellen.» Der Antrag lautet: «auf die «Bereinigung» von Art. 27h Abs. 1 BVV 2 entweder ganz zu verzichten oder zumindest den Zusatz «einschliesslich der technischen Rückstellungen» und die damit offenbar ungewollt ausgelöste materielle Änderung ersatzlos zu streichen.
