In einer Medienmitteilung gibt die Swisscanto Flex Sammelstiftung Verbesserungen ihrer Rentenleistungen bekannt. Es sind dies die Erhöhung des Umwandlungssatzes von 5,1 auf 5,25 Prozent und die Einführung eines Rentenschutzes. Man wolle ein einfaches Modell statt einen «Wahldschungel» und ein «Signal in der politischen Debatte» setzen, heisst es. Dazu wird ausgeführt:
MoreBislang erhielten Ehepartnerinnen und Ehepartner im Todesfall einer rentenbeziehenden Person eine Hinterbliebenenrente. Neu kommt zusätzlich ein Rentenschutz hinzu: Stirbt eine Person in den ersten zehn Jahren nach der Pensionierung beziehungsweise vor Vollendung des 75. Altersjahres, wird die Differenz zur Altersrente als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Die Leistungen aus dem Rentenschutz gehen an die Begünstigten gemäss Reglement. Im Fall unverheirateter Personen wird der nicht verbrauchte Rententeil als einmalige Kapitalleistung an die Hinterbliebenen gemäss Begünstigungsordnung ausbezahlt.
«Wir erleichtern unseren Versicherten die Entscheidung zwischen Kapital oder Rente», sagt Urs Ackermann, Geschäftsführer der Swisscanto Flex Sammelstiftung. «Wer eine Rente wählt, hat die Gewissheit, dass im tragischen Fall eines frühen Todes ein Teil der nicht bezogenen Leistungen bei den Hinterbliebenen ankommt.»

