Mit einer Umfrage wollte Cash von den Lesern erfahren, ob sie ihre PK-Leistung als Kapital oder Rente oder gemischt beziehen wollen. Das Resultat: Eine Mehrheit von fast 3300 Umfrage-Teilnehmenden will entweder vollständig das Kapital beziehen (36 Prozent) oder eine Mischform aus Kapital und Rente wählen (39 Prozent). Nur 25 Prozent votieren für den ausschliesslichen Rentenbezug.
Medien
“Zitterpartie für das Steuer-AHV-Paket
Hansueli Schöchli schreibt in seinem NZZ-Kommentar zum Steuer/AHV-Paket und seinen Erfolgschancen in der absehbaren Abstimmung im Mai nächsten Jahres:
Obwohl die Spitzen von drei der vier Bundesratsparteien sowie alle Kantone die Vorlage unterstützen, ist eine Zitterpartie zu erwarten. Die unheilige Allianz von Linken, Rechten, Gewerblern und Ästheten kann beim Urnengang schwer wiegen. Aus Sicht kritischer Linker sind als Folge der Steuerreform zu hohe Einnahmeneinbussen für Kantone und Gemeinden zu befürchten. Das Nichtstun oder die Beschränkung auf eine ersatzlose Streichung der verpönten Steuerprivilegien brächte zwar laut Modellrechnung des Bundes höhere Einnahmeneinbussen, doch dies wird nicht leicht zu erklären sein.
Die Gewerbler sind derweil verärgert über die Kostensteigerung als Folge der verlangten zusätzlichen AHV-Lohnbeiträge. Die SVP und die Ästheten (wozu die Grünliberalen gehören) kritisieren vor allem die Verknüpfung der sachfremden Themen Steuern/AHV, die den Bürgern keine freie Meinungsäusserung zu den beiden Themen ermöglicht. Auch jene Bürger, die den einen Teil gut finden, den anderen aber schlecht, können sich nur zum Gesamtpaket äussern.
Genau dies ist die Kernidee des Kompromisses im Parlament. Dieses glaubte offenkundig nicht, die Notwendigkeit der Steuerreform dem Volk erklären zu können. Es beschloss deshalb, die Sache mit AHV-Milliarden zu versüssen.
Teilzeitarbeit und berufliche Vorsorge
In einem Exkurs der Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 148 befasst sich Jérôme Piegai, Jurist im BSV, mit dem Thema Teilzeitarbeit und berufliche Vorsorge. Dargestellt werden Bedeutung und Umfang von Teilzeitarbeit, die gesetzlichen und reglementarischen Bestimmung, die freiwillige Versicherung und die Rechtsprechung.
Rund ein Drittel der Erwerbsbevölkerung (36,6 %) arbeitet Teilzeit, Tendenz steigend. Bei den Frauen beträgt der Anteil der Teilerwerbstätigen 58,6 %, bei den Männern 17,5 %1 . Ausserdem hat auch der Anteil Personen mit Mehrfachbeschäftigung deutlich zugenommen: Während dieser 1991 noch bei 4,0 % aller Erwerbstätigen lag, belief er sich 2017 auf insgesamt 7,6 %. Frauen sind rund doppelt so häufig mehrfacherwerbstätig wie die Männer (10,0 % der erwerbstätigen Frauen verglichen mit 5,5 % der erwerbstätigen Männer).
Auf dem Weg zur Volkspension?
Claude Chatelain alias Gopfried Stutz kommentiert im Blick die Folgen des “Kuhhandels” auf AHV und BVG:
Es ist wenig wahrscheinlich, dass diese (AHV-) Revision bald in Kraft treten könnte. Ursache der Verzögerung ist der Kuhhandel, welcher in der laufenden Herbstsession von den Räten abgewickelt wird. Danach soll die AHV jährlich zusätzliche 2,1 Milliarden Franken erhalten; finanziert mehrheitlich mit Lohnbeiträgen von 0,3 Prozentpunkten, die je hälftig Arbeitnehmern und Arbeitgebern belastet werden.
Damit gibt’s für die AHV mehr Geld, ohne dass auf der anderen Seite etwas eingespart wird. Für die Linken das Goal des Jahres. Eine Anpassung des Frauenrentenalters ist damit für mehrere Jahre vom Tisch. Noch offen ist, ob gegen den Kuhhandel das Referendum zustande kommt, sodass wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu auch noch etwas sagen dürfen.
Noch schlimmer dran ist die berufliche Vorsorge, obschon der Sanierungsbedarf der 2. Säule mindestens so dringend ist wie bei der AHV. Bundesrat Alain Berset gab den Sozialpartnern ein Jahr Zeit, um einen Kompromiss auszuhandeln. Hier ginge es darum, den Umwandlungssatz zu senken und die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu erhöhen. Für die Arbeitgeberseite ist das eine bittere Pille, wenn nun wegen des Kuhhandels die Lohnnebenkosten bereits für die AHV erhöht werden sollen.
Auf der anderen Seite des Verhandlungstisches sind die Gewerkschaften kaum zu Konzessionen bereit – auch dies wegen des Kuhhandels. Mit der Zusatzfinanzierung von 2,1 Milliarden für die AHV haben sie, was sie wollen. Ihnen liegt die AHV am Herzen und nicht die berufliche Vorsorge, mit der auch börsenkotierte Konzerne Geld verdienen.
Böse Zungen behaupten sogar, die Linke wolle die 2. Säule zerstören und damit den Beweis haben, dass das System nicht funktioniere. Bester Nährboden, um ein altes Anliegen aufzufrischen und eine Initiative zur Schaffung einer Volkspension zu lancieren.
“Niederlage auf der ganzen Linie”
Peter Morf, Chefredaktor der Finanz und Wirtschaft, gibt ein vernichtendes Verdikt zum Verhalten der bürgerlichen Parteien in der Frage des AHV-Deals ab.
Unter dem Druck von SP/CVP hat sich auch die FDP hinter das Paket gestellt. Mit ihr unterstützen die wichtigsten Wirtschaftsverbände, allen voran der Dachverband Economiesuisse, den Kuhhandel, aus Angst, die Schweiz werde auf eine schwarze Liste gesetzt. Sie liessen sich von der Linken simpel über den Tisch ziehen.
Das Entgegenkommen an die Linke geht ausserordentlich weit. Selbst ein Teil der vom Volk angenommenen Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II wird rückgängig gemacht. Das Kapitaleinlageprinzip wird relativiert, der Volksentscheid missachtet. Dies obwohl die SP schon offen deklariert hat, den Steuerteil des vorliegenden Pakets zu torpedieren – sie will nämlich die Senkung der Unternehmenssteuern in den Kantonen bekämpfen.
Diese Massnahmen sind jedoch implizit Bestandteil des vermeintlichen Kompromisses. Damit belegt die Linke, dass sie am Steuerteil gar kein Interesse hat. Im Gegenteil, höhere Steuern für Unternehmen sind ihr noch so recht – und die Bürgerlichen protestieren nicht einmal.
“Verrat am Liberalismus”
Werner C. Hug wirft in der Basler Zeitung der FDP Verrat am Liberalismus vor. Grund dafür ist deren Unterstützung des AHV-Deals bei der SV17. Hug schreibt:
Wie es die SP nun mit der vorgesehenen Verstärkung der Umverteilung in der AHV durchgesetzt hat, werden mit der bevorstehenden AHV-Revision zwangsläufig Steuererhöhungen verbunden sein. Mit der Zustimmung zum Steuerdeal hat sich die FDP nicht nur von ihren Grundprinzipien entfernt. Sie wird zum Steigbügelhalter der Sozialisten.
Warum haben die Freisinnigen die Verknüpfung unterstützt? Warum haben sie nicht den Mut gehabt, die Steuervorlage 17 dem Volk ohne AHVZückerchen vorzulegen? Haben die persönlichen Interessen an den Dividenden und Verwaltungsratshonoraren in grossen Konzernen derart überwogen, dass die FDP-Mehrheit im Nationalrat diesem Kuhhandel zugestimmt hat?
Die Stunde des Populisten
pw. Christian Levrat feiert in einem Interview mit der NZZ am Sonntag den Erfolg des AHV-Deals im Nationalrat. Wem es am Argumenten gegen den Kuhhandel fehlen sollte, um in der fälligen Volksabstimmung ein Nein in den Briefkasten zu werfen, hier findet er/sie sie hier zuhauf. Auszüge:
Die linke Kritik ist aber grundsätzlicher: Die Reform sei immer noch dazu da, über allerlei Vehikel Firmensteuern in die Schweiz umzuleiten. Macht sich die SP zur Komplizin der Steuer-Optimierer?
Diese Kritiker sollen nicht vergessen: Wir erhalten eine AHV-Sanierung ohne Leistungsabbau. Dieses Ziel verfolgen wir seit über vierzig Jahren. Es ist ein einmaliger Erfolg.
Im Klartext: Sie erkaufen sich AHV-Milliarden mit einer Steuervorlage, von der Sie schon wissen, dass sie international nicht lange halten wird und die Sie kantonal bekämpfen werden. So ziehen Sie die Bürgerlichen über den Tisch.
Nein, ich sage nur, dass diese Reform nicht die letzte sein wird. Jetzt wollen wir aber über diese Vorlage sprechen. Sie bringt Verbesserungen bei den Steuern, und sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Sanierung der AHV.
Trotz den zwei Milliarden steht die AHV nicht auf solidem Fundament. Der Bundesrat hat schon eine nächste Reform vorgestellt und will darin das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöhen. Sind Sie einverstanden?
Nein, wir lehnen diese Reform ab. Eine Erhöhung des Frauenrentenalters kommt nicht infrage, zuerst müssen wir Fortschritte bei der Gleichstellung erzielen. Solange die Frauen tiefere Löhne haben, darf man ihnen nicht noch mit Rentenalter 65 faktisch die Rente kürzen. Das Steuer-AHV-Paket gibt uns jetzt zehn Jahre Zeit, bessere Lösungen zu finden.
Nun kommen die Babyboomer ins Rentenalter – und Sie wollen zehn Jahre bei der AHV nichts tun?
Im Gegenteil. Wir gewinnen dringend benötigte Zeit, um den vorgespurten Weg fortzusetzen: eine Sanierung allein über neue Einnahmen. Die Bürgerlichen wollen die AHV aushungern, um dann brutal Kürzungen durchzusetzen. Darum braucht die AHV mehr Geld. In der AHV haben wir ein Finanzierungsproblem, nicht ein Problem auf der Seite der Leistungen.
Und wer soll diese Finanzierung übernehmen?
Es gibt es mehrere mögliche Quellen, etwa die Mehrwertsteuer, allenfalls Lohnbeiträge. Man könnte sich überlegen, ob die Nationalbank einen Staatsfonds schaffen soll, dessen Rendite der AHV zukommen könnte. Man sollte prüfen, was möglich ist, ohne die Unabhängigkeit der Nationalbank zu gefährden.
Ungünstiges Gutachten, Gutachter entlassen / Update
Der externe Gutachter der Pensionskasse der Stadt Winterthur hatte in einem Bericht zwingend sofortige Sanierungsmassnahmen gefordert, welche gemäss einem Bericht in Der Landbote nicht erfolgt seien, stattdessen sei das Expertenmandat neu vergeben worden. Diese Darstellung wurde von Stadtpräsident Künzle als “Unterstellung” bezeichnet.
Der Landbote berichtete Anfang September:
Das Gutachten von 2017 sollte für P. B. sein letztes sein. Nach jahrelanger Tätigkeit für die Pensionskasse der Stadt Winterthur, hat ihm der Stiftungsrat Ende 2017 das Mandat entzogen. Und das just in einem Jahr, in dem der unabhängige Experte die Strategie der Führung in Zweifel zog.
In seinem Gutachten kam P. B. zum Schluss, die Sanierungs- und die Risikobeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmern seien zwingend sofort zu erhöhen, sonst werde das Ziel der laufenden Sanierung verfehlt. Der Stiftungsrat wollte davon nichts wissen. Er will das nächste Sanierungsprogramm abwarten, das ab 2020 eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes und damit tiefere Renten vorsieht.
Weil der Stiftungsrat die Empfehlung ausgeschlagen hat, muss er sich gegenüber der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht erklären. So steht es im letzten Geschäftsbericht. Stiftungsratspräsident Jorge Serra (SP) sagte dazu schon im Sommer, man habe mit der Aufsicht ein gutes Einvernehmen. Zum Ersatz des Gutachters äussert er sich auf Anfrage nicht. P. B. sagt, er dürfe aus rechtlichen Gründen keine Stellung nehmen.
Wie dringend die von ihm geforderten Massnahmen sind, bleibt unklar. Der Stiftungsrat hat ein Gesuch des «Landboten» um Einsicht ins Gutachten ausgeschlagen und stattdessen eine «Aussprache» vorgeschlagen. Die Ablehnung erfolgte mit dem Argument, die verselbstständigte Kasse sei nicht an das Öffentlichkeitsprinzip gebunden, das Bürgern und Medien den Zugang zu amtlichen Dokumenten sichern soll. Das ist nicht unproblematisch. Denn in ihrem Anspruch auf finanzielle Unterstützung funktioniert die Stiftung wie eine öffentliche Institution; die neue Sanierungsvorlage, welche die Aufsichtkommission derzeit behandelt, sieht eine Beitrag von 144 Millionen aus der Stadtkasse vor. (…)
In den letzten Jahren wurde die Kasse bereits mit über 200 Millionen Franken gestützt. Für das nächste, ab 2020 laufende Sanierungsprogramm, sollen nun erneut 144 Millionen Franken an die Pensionskasse fliessen.
Der Sanierungsvorschlag ist politisch umstritten. Der Stiftungsrat sagt, die Unterdeckung der Kasse sei das Produkt früherer Jahre, für die nicht die Mitarbeitenden, sondern die Bevölkerung quasi als Arbeitgeber gerade stehen muss. (Der Landbote)
In Der Landbote vom 21.9.18 kritisieren Stadtpräsident Michael Künzle und die oberste städtische Personalverantwortliche Eva Schwarzenbach diese Darstellung der Vorgänge in der Zeitung.
Der Zusammenhang zwischen der Neuvergabe des Expertenmandats und dem Gutachten ist eine Unterstellung, sagt Künzle. «Ich will klarstellen: Wir hatten einen ordentlichen Vergabeprozess, mit klaren sachlichen Kriterien, bei der unser früherer Experte unterlegen ist.»
Die Submissionsergebnisse und das fragliche Gutachten wollen Künzle und Schwarzenbach allerdings nicht offen legen. Künzle sagt dazu: «Mir ist keine Pensionskasse bekannt, die ihr versicherungstechnisches Gutachten veröffentlicht. Und die Einsicht in die Submissionsergebnisse würde die Rechte der Teilnehmer verletzten.» (…)
Schwarzenbach sagt, das fragliche Gutachten falle überhaupt nicht zuungunsten des Stiftungsrates aus. «Der Experte vertritt darin die Meinung, dass sämtliche Kosten für das neue Vorsorgemodell durch die Arbeitgeber zu finanzieren seien – was ja sehr im Sinne des Stiftungsrates wäre.»
Auch führe die Aufsichtsbehörde im Kanton Zürich mit allen Kassen in Unterdeckung einen sogenannten Risikodialog – in dem sich die Pensionskassen erklären müssen. Bezogen auf den Geschäftsbericht 2017 sei der Austausch abgeschlossen, und es seien keine weiteren Massnahmen verlangt worden.
Allerdings hat die Pensionskasse schon vor diesem Risikodialog eine weitere Massnahme umgesetzt, wie Schwarzenbach jetzt bekannt gibt: Per Anfang 2018 wurde die Verzinsung der Sparguthaben von 1 auf 0,5 Prozent herabgesetzt. Auch diesen Vorschlag habe der unterdessen ersetzte Experte in dem fraglichen Gutachten gemacht.
“Der Immobilienmarkt ist ein Pulverfass”
Die Handelszeitung schreibt:
Die erste Wohnungsmiete gratis? Zum Einzug noch ein Fitnessabo? Oder Einkaufsgutscheine, um den neuen Kühlschrank zu füllen?
Mit solch kreativen Lockangeboten suchen Wohnungsbesitzer in der Schweiz nach Mietern. Für Immobilienexperten sind sie ein erstes Zeichen einer heraufziehenden Krise: Der Bauboom sowie die rückläufige Zuwanderung in die Schweiz sorgen für nahezu rekordhohe Leerstände. Bei Mietwohnungen haben sich diese laut einer Studie der Credit Suisse in den vergangenen neun Jahren mehr als verdoppelt.
Sollten in absehbarer Zeit auch noch die Zinsen rasch ansteigen, könnte das im schlimmsten Fall eine Immobilienkrise nach sich ziehen, die auch die Banken mit sich reisst. Auch die Schweizerische Nationalbank schaut sich den Immobiliensektor genauer an – schliesslich sind die Zinsen in keinem anderen westlichen Land so niedrig und die Verschuldung der Privathaushalte so hoch. (…)
Von einem Preisrückgang durch rasch steigende Zinsen wären nicht nur private Anleger, sondern auch professionelle Investoren wie Versicherungen betroffen. «Pensionskassen oder Immofonds haben in den vergangenen Jahren davon profitiert, dass sie die Liegenschaften immer höher bewerten konnten», erläutert Immobilienexperte Werner Fleischmann, der ein Maklerunternehmen besitzt. Bei einem Preisrückgang auf breiter Front drohten ihnen Wertberichtigungen.
Allerdings arbeiten Versicherungen meist mit deutlich weniger Fremdkapital als Privatleute – schliesslich legen sie die Gelder ihrer Versicherten in den Immobilien an. «Viele Private sind mit viel Fremdkapital unterwegs. Pensionskassen haben eine viel geringere Verschuldung», sagte Immobilienexperte Ernst Schaufelberger von der Versicherung Axa.
IPE: Switzerland – Filling the void
Barbara Ottawa hat in IPE einen aufschlussreichen und klugen Artikel über den aktuellen Stand der 2. Säule verfasst.
IPE: Top 1000 Pension Funds 2018
The asset pool of Europe’s leading 1000 retirement funds now exceeds €7.22trn – a 2.49% increase over last year’s 4.45%.
Stimmen zum BVG-Mindestzins
Die Empfehlung der BVG-Kommission für eine erneute Senkung der Mindestverzinsung hat in den Medien breites Echo gefunden. Im Tagesanzeiger heisst es:
«Diese Senkung ist uns nicht leichtgefallen», sagt Christine Egerszegi, Präsidentin der BVG-Kommission und frühere FDP-Ständerätin. Aber man müsse den Satz den Realitäten anpassen. Und die zeigen: Der durchschnittliche Zinssatz fällt auf absehbare Zeit. Die Kommission orientiert sich bei ihrer Empfehlung vor allem am Zinssatz der 10-jährigen Bundesobligationen und berücksichtigt daneben die Renditen von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Hätte sie sich wie bis anhin an den 7-jährigen Bundesobligationen orientiert, hätte sie den Mindestzinssatz noch stärker, auf 0,38 Prozent, senken müssen.
Um den Mindestzinssatz wurde in der Kommission hart gerungen. Manche Mitglieder wollten ihn auf 0,25 Prozent senken (der Schweizerische Versicherungsverband), andere auf 1,25 Prozent erhöhen (Gewerkschaften). Nach Meinung von Adrian Wüthrich, Präsident von Travailsuisse und SP-Nationalrat, berücksichtigt die Kommission die in der Regel höheren Erträge aus Aktien, Anleihen und Immobilien zu wenig, weshalb eine Erhöhung zu verantworten gewesen wäre. Die Arbeitgeber hingegen hätten den Satz auf 0,5 Prozent gesenkt. (..)
Auch Christine Egerszegi findet, dass der Mindestzinssatz mit 0,75 Prozent sehr tief ist. Aber: Damit ihn eine Pensionskasse ausrichten kann, muss sie eine Rendite von 2,38 Prozent erzielen, denn sie muss auch Verwaltungskosten bezahlen und Reserven äufnen. Die Kommission hat sich laut Egerszegi an den schwächsten Kassen orientiert. Könnten sie die Guthaben nicht genügend verzinsen, führe dies zu einer Umverteilung von Erwerbstätigen zu Pensionierten. Kassen aber, die es sich leisten könnten, könnten die Guthaben auch viel höher verzinsen.
Im Blick schreibt Sermin Faki:
Dass die Kommission erneut die Senkung des Mindestzinssatzes empfiehlt, liegt an den tiefen Zinsen: Mit Bundesobligationen und anderen Anlagen verdienen die Pensionskassen kaum mehr Geld. Vor diesem Hintergrund findet der Schweizerische Versicherungsverband den vorgeschlagenen Mindestzinssatz von 0,75 Prozent noch zu hoch. Er fordert 0,25 Prozent.
Die Gewerkschaften reagieren ebenfalls empört – allerdings, weil sie einen Rentenklau orten: Die Pensionskassen hätten im Durchschnitt der letzten sechs Jahre eine Performance von 5,5 Prozent erzielt, rechnet Daniel Lampart (49), Chefökonom des Gewerkschaftsbunds (SGB) vor. Dass das Kapital im Obligatorium nur so wenig abwerfen soll, sei ein Skandal.
Der Stv. Chefredaktor Schätti raisoniert:
Mit ihrem Vorschlag von 0,75 Prozent liegt die Expertenkommission des Bundes deshalb ebenso richtig wie mit dem Entscheid, Aktien stärker zu gewichten. Es ist der Job der Stiftungsräte, dafür zu sorgen, dass gesunde Kassen ihren Versicherten deutlich mehr als das Minimum zahlen. Gleichzeitig ist der Satz auch für jene Kassen verkraftbar, die nur beschränkt Risiken eingehen können.
“Systemkrise”
Die Basler Zeitung hat Donald Desax, Konzernleistungsmitglied der Helvetia, zu den Problemen der 2. Säule befragt. Auszüge:
Was lässt Sie daran zweifeln, dass die Rente Ihrer Kinder nicht mehr so «komfortabel» sein könnte?
Die berufliche Vorsorge funktioniert eigentlich nach dem Grundsatz, dass jeder so viel erhält, wie er einbezahlt hat, wie auf einem Sparheft. Doch im Moment wird von diesem Geld sehr viel abgezwackt, um damit die neuen Renten zu finanzieren, die deutlich zu hoch angesetzt sind. Um Ihre Frage zu beantworten: Wenn man nicht handelt, werden meine Kinder unter dem Strich viel mehr einbezahlen, als sie erhalten. Das System steckt in einer Krise, weil es nicht mehr nachhaltig finanziert ist. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das überall erkannt wurde.
Sie sagten, dass der Grundsatz, wonach jeder in der beruflichen Vorsorge so viel erhält, wie er einbezahlt, nicht mehr gilt. Wie viel wird heute schon umverteilt?
Ein im Frühling publizierter Bericht der Oberaufsichtskommission BVG zeigte auf, dass in den vergangenen Jahren in der beruflichen Vorsorge jährlich sieben Milliarden Franken Verlust geschrieben wurden. Jeder Versicherte hat durchschnittlich rund 1700 Franken pro Jahr in dieses Loch bezahlt, was seine jährliche Verzinsung um rund ein Prozent schmälerte. Laut unseren Projektionen wird sich dieser Betrag bis 2027 verdreifachen. Dabei sollte in der zweiten Säule jeder für sich selbst sparen und keine Subventionen leisten müssen.
Was ist ein politisch realistischer Umwandlungssatz?
Ein mathematisch sinnvoller Umwandlungssatz liegt nahe bei fünf Prozent. Dies dürfte aber kaum mehrheitsfähig sein. Denkbar ist ein Umwandlungssatz von höchstens sechs Prozent, der aber nicht genügen dürfte, um die Finanzierungslücke zu schliessen. Der verbleibende Verlust müsste über eine Prämie oder einen Beitrag transparent finanziert werden. Es ist ein Problem, dass die Beitragszahler gar nicht wissen, wie viel Subventionen sie bezahlen.
Könnte es sein, dass der Druck für eine Reform noch nicht gross genug ist?
Die Stimmbürger nehmen den Druck nur noch nicht wahr. Die Renten werden ja weiterhin ausbezahlt und den Pensionären geht es insgesamt gut. Dabei haben wir heute schon eine Systemkrise, das zeigen die Milliarden, die jedes Jahr umverteilt werden. Es liegt auch in der Verantwortung der Politik, Sozialpartner und Medien, das Kind endlich beim Namen zu nennen. Man darf nicht so tun, als ob alles in Ordnung sei.
Machen Sie bitte ein Beispiel eines Unternehmens, das keine Vollversicherung mehr erhält.
Ein zehnköpfiger Betrieb, bei dem zwei Mitarbeiter 60 Jahre alt sind. Bei der Pensionierung entstehen durch den realitätsfremden Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge extreme Verluste. Ein Beispiel: Wenn sie ein Altersguthaben von 100 000 Franken haben und daraus eine Rente machen, dann müssen wir diese um 34 000 Franken aufstocken. Dieses Geld finanzieren die aktiven Versicherten. Das sind so substanzielle Beiträge, dass wir bei der Zeichnung solche Verlustquellen vermeiden müssen.
Ein Schlusswort?
Offenbar haben wir für die Reform der Altersvorsorge noch keine Politiker gefunden, die den Stimmbürgern reinen Wein einschenken und sich nicht von Partikularinteressen leiten lassen. Wenn wir den nachfolgenden Generationen unlösbare Probleme hinterlassen, dann schäme ich mich zutiefst für meine Generation. Heute könnten wir noch handeln.
Was die Rente schmälert
Karen Merkel zeigt in der Handelszeitung auf, was für Folgen Babypause, Teilzeitarbeit und Frühpensionierung auf die Rente haben.
Teure Zuwanderung
In der NZZ verweist Nicole Rütti auf die in Fachkreisen bekannte Tatsache, dass die Zuwanderung die Sozialwerke kurzfristig entlastet, aber langfristig zu beträchtlichen Nettokosten führt, insbesondere mit einem so massiv unterfinanzierten Umlagesystem wie der schweizerischen AHV.
Je nach Blickwinkel gerät man für die Schweiz zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Unbestritten ist, dass die ausländischen Staatsangehörigen kurzfristig zur Finanzierung und Sicherung der ersten Säule beitragen. Die aus der EU eingewanderten Personen beteiligten sich anteilsmässig mit 25,8% an der Finanzierung von AHV und IV und bezogen 2017 bloss 15,4% der Gesamtsumme der individuellen Leistungen. Anders fällt allerdings die längerfristige Bilanz aus: Nicht einberechnet sind hierbei nämlich die späteren Renten, die auch den ausländischen Beitragszahlern zustehen. Diese dürften die AHV in 30 bis 40 Jahren entsprechend belasten.
Hinzu kommt eine überdurchschnittlich hohe Quote beim Bezug von Arbeitslosentaggeldern: Für Personen aus Drittstaaten ist sie beinahe viermal so hoch, für EU-Zugewanderte mehr als doppelt so hoch wie bei den Schweizern. Schweizer steuern 70,4% der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei, beziehen aber nur 55% der ausgerichteten Arbeitslosenleistungen. Sie gehören damit klar zu den Nettozahlern. Ausserdem ist das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, bei den Ausländern deutlich höher.
Eine jüngst aktualisierte Studie gelangt gleichwohl zum Schluss, dass die Fiskalbilanz – Differenz zwischen Steuern und Sozialbeiträgen, welche die Zugewanderten einzahlen, und staatlichen Leistungen und Sozialleistungen, die sie beziehen – für die Schweiz auf kurze Sicht positiv ausfällt. Die Zugewanderten zahlen mehr ein, als sie beziehen – und zwar monatlich 729 Fr. pro Haushalt. Langfristig ist die Fiskalbilanz jedoch negativ. Pro Haushalt resultiert ein monatliches Minus von 405 Fr. Hauptursache ist, dass die zugewanderte Bevölkerung altert (ebenso wie die einheimische). Belastet wird die Bilanz ausserdem dadurch, dass gut ausgebildete Zuwanderer tendenziell weniger lange in der Schweiz bleiben als weniger gut ausgebildete.




