Der ins Kreuzfeuer der Kritik geratene Swissfirst-Deal legt auch aus der Perspektive von Pensionskassen und von weiteren Verwaltern von Vorsorgegeldern heikle Felder offen. Obwohl Versicherte in diesem Fall kaum zu Schaden gekommen sind, steht im Raum, wie eine gute Corporate Governance im Einzelnen durchgesetzt werden kann, schreibt Werner Enz in der NZZ.
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Medien
Christine Egerszegi: Aufsicht muss verbessert werden
In der Affäre um die umstrittenen Verkäufe von Swissfirst-Aktien kann laut der Aargauer FDP-Nationalrätin Christine Egerszegi Missbrauch nicht ausgeschlossen werden. Sie verlangt eine bessere Kontrolle der Pensionskassen.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft
NZZ am Sonntag: Swissfirst in Bedrängnis
Im Zusammenhang mit der umstrittenen Fusion zwischen Swissfirst und Bellevue macht die Swissfirst in verschiedenen Zeitungen Aussagen, die nachweislich nicht stimmen, schreibt Charlotte Jacquemart in der NZZ am Sonntag.
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Was an der Fusion Swissfirst – Bellevue irritiert
Das beim Zusammengehen der beiden Finanzboutiquen Swissfirst und Bellevue gewählte Verfahren mag unternehmerisch attraktiv sein, birgt aber das Risiko einer Ungleichbehandlung der Aktionäre in sich. Mit der Ausweitung der Affäre auf die Sammelstiftung Fundamenta zeichnen sich noch weitere Verstrickungen ab, schreibt die NZZ.
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SF Tagesschau – Fundamentalkritik an Pensionskassen
Ulrich Grete, der Chef des Ausgleichsfonds der AHV, schaltet sich in die Swissfirst-Affäre ein. In den Stiftungsräten der Pensionskassen seien Stümper am Werk, sagt er. Um das Problem zu lösen, müsse die Zahl der Pensionskassen drastisch verkleinert werden.
SF Tagesschau –.
Swissfirst CEO Matter nimmt Stellung
Der Bankier Thomas Matter äusserte sich gegenüber der Handels-Zeitung erstmals zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen und sieht sich als Opfer einer Kampagne. "Es gab weder für die Pensionskassen noch für deren Vertreter irgendwelche Anreize, sei dies in Aktien, Optionen oder auf andere Weise.»
Er nahm auch Stellung zum Vorwurf, er habe bei der Fusion der Banken Swissfirst und Bellevue die Pensionskassen "über den Tisch gezogen". Die Pensionskassen hatten zwischen dem 5. und 9. September 2005 rund die Hälfte ihrer Aktien verkauft, damit die Transaktion überhaupt zustande kam. «Ich habe alle betroffenen Parteien mit einem einheitlichen Wording über die Möglichkeit einer strategischen Partnerschaft orientiert und ihnen gesagt, dass die Transaktion nur zustande komme, wenn dieser strategische Partner einen Mindestprozentsatz erwerben könne», sagt Matter. Die Investoren hätten wegen des Insidergesetzes nicht im Detail über den Deal informiert werden dürfen. «Jeder Investor war völlig frei zu entscheiden, ob und wie viele Aktien er veräussern wollte.»
Unverständlich ist für Matter die Behauptung, der Kurssprung der Swissfirst-Aktien nach der Transaktion sei voraussehbar gewesen. «Das war auch für uns eine Überraschung.» Ein neues Gutachten des Basler Finanzmarktexperten Heinz Zimmermann kommt zum Schluss, dass der Kurs sowohl hätte steigen als auch sinken können.
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Hans Ender: Das Parlament hat Fehler gemacht
Hans Ender, Präsident des Pensionskassenverbandes ASIP, verteidigte in einem Interview mit der Berner Zeitung den Vorschlag des Bundesrats, den Umwandlungssatz auf 6,4 Prozent zu senken. «Diese Senkung ist wirtschaftlicht begründet und nötig», sagte er. Auf die Frage, weshalb der ASIP hinter der neuerlichen Senkung stehe, meinte Ender: "Die Senkung des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,8 Prozent der ersten BVG-Revision hat bloss der erhöhten Lebenserwartung Rechnung getragen, aber nicht der Tatsache, dass die Kapitalerträge gesunken sind. Deshalb ist eine weitere Senkung angezeigt."
espace.ch – Intervew Ender
Interview beim ASIP
Ethos Quarterly über nachhaltiges Investment
Ethos bericht in seiner aktuellen Ausgabe des Quarterly über erfolgreichen Dialog mit den Unternehmen, Gesetzgebung in Europa zu Transparenz im Umwelt- und Sozialbereich, Lohnpolitik, GVs, Aktionärsanträge und seine Vorschläge zur Revision des OR.
Quarterly
BSV Mitteilungen Nr. 93
Ausgabe Nr. 93 der Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge des BSV enthält drei "Präzisierungen", mit denen u.a. auch Kritiken aus dem ASIP Rechnung getragen wird. Ein wichtiger Hinweis betrifft den Anschluss an die Auffangeinrichtung, welche offenbar ohne weitere Rückfragen oder Beschlüsse desVorsorgewerks beim Anschluss allfällige freie Mittel anteilsmässig an die Versicherten aufteilt. Das kann u.U. im Falle einer damit verbunden Teilliquidation zu unangenehmen Haftungsfragen führen. Das BSV empfiehlt deshalb, die Verwendung der freien Mittel vor dem Anschluss sorgfältig abzuklären.
Den Hauptteil der Mitteilungen machen neun Gerichtsentscheide aus. Aufgefallen ist uns ein Entscheid des EVG, der sich um einen befristeten Arbeitsvertrag von drei Monaten dreht, also um ein Anstellungsverhältnis, das gemäss Art. 66 BVG nicht der obligatorischen Versicherung untersteht. Nun hat aber das Arbeitsverhältnis vom 26. Februar bis zum 1. Juni gedauert, womit laut Begründung "die Grenze eindeutig überschritten worden sei"… Entsprechend musste auch die betroffene Firma die klagende Person nachträglich bei ihrer Vorsorgeeinrichtung versichern. Im Land der Uhren nimmt man es eben zeitlich besonders genau.
BSV – Publikationen – Mitteilungen über die berufliche Vorsorge
Blick: Schweizer immer älter – Rentenalter 70 unumgänglich?
Zwei Erwerbstätige müssen einen Rentner finanzieren. Wenn die Alterung der Schweiz bis 2050 anhält. Das Allheilmittel dagegen: Arbeiten bis 70 oder gar bis 75. Nur: Wer ausser den Lebensversicherern und manchen Politikern will wirklich das gesetzliche Rentenalter hinaufsetzen? Die Wirtschaft ist eher skeptisch; sie zöge eine flexible Altersgrenze vor. Die Gewerkschaften lehnen den sozialen Kahlschlag ab.
Schweizer immer älter – Schweiz – News – Blick Online
Des rentes LPP encore à la baisse
Les rentes du 2e pilier devraient bientôt fondre de 10%. Malgré les réactions mitigées, le Conseil fédéral persiste dans son intention d’accélérér l’abaissement du taux de conversion du capital LPP en rente.
tsr.ch – Info – Des rentes LPP encore à la baisse
NZZ: Verzinsung von BVG-Geldern in der Grauzone
In der Verzinsung von Vorsorgegeldern im überobligatorischen Teil der zweiten Säule sind Stiftungsräte weitgehend frei, vom BVG-Mindestzins abzuweichen. Stark auseinander liegende Einschätzungen der Aufsicht und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts verunsichern, schreibt Werner Enz in der NZZ.
Unlängst hat ein Kläger, dem, im 62. Altersjahr stehend, nach 38 Jahren der Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, in einem Rechtsstreit mit der Personalvorsorgestiftung der Dresdner Bank (Schweiz) AG den Kürzeren gezogen. Mit Überraschung nahm er nach der Trennung von der Bank zur Kenntnis, dass 2001 und 2002 auf dem überobligatorischen Sparkapital kein Zins gutgeschrieben worden war, obwohl sich die Personalvorsorgestiftung nicht in Unterdeckung befunden hatte. Diesen Entscheid liess er nicht auf sich sitzen. In erster Instanz stützte das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich zwar seine Position, es seien auch auf dem überobligatorischen Teil des BVG-Alterskapitals – im vorliegenden Fall 88% des angesparten Kapitals – Zinsen zu entrichten, noch vollumfänglich. Vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht setzte sich dann aber die beschwerdeführende Personalvorsorgestiftung des Arbeitgebers durch.
NZZ Online
BVG-Deckung der Rentner abgesichert
Rentner müssen sich nicht mehr vor einem Pensionskassenwechsel des früheren Arbeitgebers fürchten. Der Ständerat hiess eine BVG-Teilrevision gut. Somit können Arbeitgeber die Verträge erst kündigen, wenn die neue Versicherung die Übernahme der Rentner garantiert. Auch der Kündigungsschutz wurde verbessert.
baz.ch – Basler Zeitung Online
Umwandlungssatz: Politik, Kommerz und Statistik
Wie bereits 2002, als das Thema Umwandlungssatz im Rahmen der BVG-Revision zu behandeln war, tauchen auch jetzt im Vorfeld der neuerlichen Anpassung des Satzes urplötzlich statische Hinweise dafür auf, dass die Lebenserwartung nicht mehr im selben Masse steigt wie in der Zeit seit dem 2. Weltkrieg und wiederum stammen sie von der EVK, deren Verlässlichkeit als Datenlieferant diesbezüglich nur bedingt gebeben ist. Als Argument gegen die geplante Senkung taugt die Demograpahie allerdings grundsätzlich nicht, weil es bei der Gesetzesrevision um die Anpassung an die veränderte Kapitalmarktsituation geht (Senkung des technischen Zinses auf 3,35%) und nicht um Biometrie. Es ist darum auch unerheblich, wenn der Arzt und SP-Nationalrat Günter bereitweillig der NZZ am Sonntag bestätigt, dass nach seiner Meinung die Lebenserwartung nicht weiter steige. Nachdem sich die Gewerkschaften in der Vernehmlassung gegen die Senkung des Umwandlungssatzes ausgesprochen haben, befinden wir uns bereits wieder in der politischen Ausmarchung.
Der Beitrag von Charlotte Jacquemart in der NZZ erweckt zudem den Eindruck, dass die Senkung allein auf "Druck der Versicherer" veranlasst wird. Dies entspricht nicht den Tatsachen, was allein schon ein Blick in die Stellungnahmen von ASIP und Kammer der PK-Experten zeigt. Zahlreiche Experten treten sogar für eine noch stärkere Senkung ein. Und schliesslich ist der Umwandlungssatz neuerdings auch ein Element des Konkurrenzkampfes zwischen den Sammelstiftungen geworden. Ungeachtet der Tatsache, dass es natürlich jeder Vorsorgeeinrichtung frei steht, einen höheren als den vom Gesetz festgelegten Mindestsatz anzuwenden, machen sich einige autonome Sammelstiftungen medienwirksam für einen höheren Satz stark, wohl wissend, dass bei ihnen letztlich die angeschlossenen Vorsorgewerke das Risiko tragen.
NZZ Online
Sonntagszeitung nimmt Sammelstiftungen unter die Lupe
Die SonntagsZeitung hat in ihrer Ausgabe vom 11.6.06 insgesamt 24 Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen näher untersucht und miteinander verglichen. Durchgeführt wurde der Vergleich von Weibel Hess & Partner in Stans. Die teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen zählen total 109’000 angeschlossene Firmen mit 850’000 Versicherten. Es handelt sich um den ersten Vergleich dieser Art und er trägt damit zur sehr wünschenswerten Transparenz in dieser Branche bei. Der Vergleich geht aus von einer Offertanfrage, welche in gleicher Form allen Teilnehmern unterbreitet wurde. Auf dieser Basis wurden Risiko- und Verwaltungskosten sowie der Informationsgehalt der Offerte verglichen und bewertet. Weitere Vergleiche betreffen Performance und Risiken der Kapitalanlagen, die Informationen auf der Homepage der Teilnehmer sowie die jeweiligen Negativlisten und Ausschlusskriterien.
Nicht überraschend hat die Untersuchung zwischen den Vorsorgeeinrichtungen erhebliche Differenzen in allen Bereichen ergeben. So zeigen sich bei den Verwaltungskosten Unterschiede zwischen dem teuersten und dem günstigsten Anbieter von fast 400%, wobei hier erwartungsgemäss die autonomen Sammelstiftungen in der Regel deutlich tiefer liegen als jene der Versicherer. Eine Umrechnung in Risiko- und Verwaltungskosten in Prozent der versicherten Lohnsumme (gemäss Offertanfrage) führt jedoch zu deutlich geringeren Differenzen.
Aufschlussreich und überraschend die Angaben zu den Kapitalanlagen resp. Performance und Risiken. Trotz erheblicher Unterschiede beim scheinbar entscheidenden Aktienanteil (bei den autonomen weit höher als bei den Sammelstiftungen der Assekuranz) fallen soweit angegeben die Versicherer hier keineswegs ab . Im Gegenteil, die Winterthur-Columna liegt über 5 Jahre gemessen sogar an erster Stelle. Die Redaktion der SonntagsZeitung hat uns die Artikel freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Weitere Infos sind unter pensionskassenvergleich.ch erhätlich.
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