In einem Interview mit dem Blick liess NSB-Präsident Roth verlauten, dass er Stimmen, die für eine kleinere Anzahl Pensionskassen plädieren, begrüsse. Derzeit gebe es 8000 Kassen; er bezweifle sehr, das es genügend kompetente Chefs gebe, soviele Kassen gut zu führen.
Allerdings darf auch an an der Kompetenz des SNB-Chefs gezweifelt werden, jedenfalls was die berufliche Vorsorge angeht. Die Zahl von 8000 Pensionskassen geistert zwar schon seit einiger Zeit im Zusammenhang mit dem Swissfirst-Fall durch die Medien ("Experte" Greter hat sie lanciert), sie stimmt jedoch nicht. Gemäss der neusten Erhebung 2004 des Bundesamtes für Statistik beträgt die Zahl noch 2935 Pensionskassen. Vielleicht entspricht dies eher den Vorstellungen der Nationalbank.
Es wäre wünschenswert, wenn die jetzt von den Medien zur endlosen Ausschlachtung des Swissfirst-Falles aufgebotenen "Fachleute" ein Minimum Skepsis und Zurückhaltung entwickeln würden, bevor sie sich für die allzu offensichtlichen Eigeninteresse der Presse (und insbesondere der Ringierpresse) instrumentalisieren liessen.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft

Hans Ender, Präsident des Pensionskassenverbandes ASIP, verteidigte in einem Interview mit der Berner Zeitung den Vorschlag des Bundesrats, den Umwandlungssatz auf 6,4 Prozent zu senken. «Diese Senkung ist wirtschaftlicht begründet und nötig», sagte er. Auf die Frage, weshalb der ASIP hinter der neuerlichen Senkung stehe, meinte Ender: "Die Senkung des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,8 Prozent der ersten BVG-Revision hat bloss der erhöhten Lebenserwartung Rechnung getragen, aber nicht der Tatsache, dass die Kapitalerträge gesunken sind. Deshalb ist eine weitere Senkung angezeigt."
Ethos bericht in seiner aktuellen Ausgabe des Quarterly über erfolgreichen Dialog mit den Unternehmen, Gesetzgebung in Europa zu Transparenz im Umwelt- und Sozialbereich, Lohnpolitik, GVs, Aktionärsanträge und seine Vorschläge zur Revision des OR.
Ausgabe Nr. 93 der Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge des BSV enthält drei "Präzisierungen", mit denen u.a. auch Kritiken aus dem ASIP Rechnung getragen wird. Ein wichtiger Hinweis betrifft den Anschluss an die Auffangeinrichtung, welche offenbar ohne weitere Rückfragen oder Beschlüsse desVorsorgewerks beim Anschluss allfällige freie Mittel anteilsmässig an die Versicherten aufteilt. Das kann u.U. im Falle einer damit verbunden Teilliquidation zu unangenehmen Haftungsfragen führen. Das BSV empfiehlt deshalb, die Verwendung der freien Mittel vor dem Anschluss sorgfältig abzuklären.