Personen, die für einen einzigen Arbeitgeber arbeiten, sind in der 2. Säule bekanntlich besser versichert als Personen, die zu einem gleich hohen Einkommen für mehrere Arbeitgeber tätig sind. Denn bei mehreren Tätigkeiten sind die Arbeitnehmenden in den meisten Fällen nur für die hauptberufliche Anstellung obligatorisch versichert. 

Mit dem Postulat 23.4168 («Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern») des Nationalrats Thomas Rechsteiner wurde der Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, wie die berufliche Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte verbessert werden kann.

Der ausführliche Bericht des Bundesrats analysiert verschiedene Modelle zur Verbesserung der Situation Mehrfachbeschäftigter in der 2. Säule. Diese wurden zum Teil bereits anlässlich der 1. BVG-Reform, der Reform Altersvorsorge 2020 und der BVG-Reform diskutiert oder waren Gegenstand parlamentarischer Vorstösse. Aus dem Bericht geht hervor, dass es nicht viele Möglichkeiten gibt, die aktuell unbefriedigende Situation der obligatorischen beruflichen Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten zu verbessern.

Der Bundesrat kommt im Bericht zum Schluss, dass die berufliche Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten am wirksamsten verbessert werden kann, wenn die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug gesenkt und die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb aufgehoben würden. Dadurch würden mehr Personen versichert und ihr versicherter Lohn wäre höher.

Der Bericht weist auch auf die Folgen einer solchen Ausweitung der Versicherungspflicht hin: Ohne eine gleichzeitige Senkung des zu hohen Mindestumwandlungssatzes würde sich die bestehende Unterfinanzierung in der obligatorischen Versicherung weiter verschärfen.

Alternative Modelle, die die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug unverändert lassen, wären schwierig umzusetzen. Zudem würden sie teilweise hohe Mehrkosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, bei nur geringen Verbesserungen in der Vorsorge der betroffenen Arbeitnehmenden.

   Bericht des Bundesrats  Mitteilung BR / Beitrag CHSS