Eine von Pensexpert unterstützte und von der HSG durchgeführte Studie analysiert Potenziale und Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz (KI) im Bereich der Altersvorsorge.
Es werden sieben zentrale Handlungsfelder identifiziert und im Rahmen einer Expertenbefragung verifiziert: die Vorsorgeberatung, die Personalisierung von Altersvorsorgeplänen, die Automatisierung administrativer Prozesse, die Optimierung von Anlagestrategien, Betrugsprävention und Datenschutz, finanzielle Bildung und Aufklärung sowie die Themenfelder Prävention und Pflege.
KI kann die Effizienz der Altersvorsorge steigern, indem sie Beratungsprozesse unterstützt, individualisierte Vorsorgelösungen ermöglicht und Risiken präziser einschätzt. Zudem kann die Technologie zur Kostenreduktion und zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Vorsorgeangeboten beitragen.
Gleichzeitig erfordert der Einsatz von KI aber eine sorgfältige Auseinandersetzung mit Datenschutz, ethischen Standards und potenziellen Marktverzerrungen, um die Technologie verantwortungsvoll zu nutzen.
Zur Einschätzung des Potenzials der sieben Handlungsfelder wurden 75 Experten aus Vorsorgeeinrichtungen, Beratung, Banken und weiteren Branchen befragt. Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild:
– Höchstes Potenzial sehen die Befragten bei Automatisierung und Effizienzsteigerung (auf einer Skala von 1 bis 5 Mittelwert 4.03) sowie bei der Finanzund Vorsorgebildung (3.97). Hier erwarten die Experten klare Vorteile für Kostensenkung und breitere Zugänglichkeit.
– Mittlere Zustimmung erhielten die Handlungsfelder Vorsorgeberatung (3.59), Gesundheitsvorsorge (3.44) und Personalisierung (3.37).
– Am wenigsten vielversprechend bewertet wurden Betrugsprävention (2.95) und die Optimierung von Anlagestrategien (3.13).
Zusätzliches qualitatives Feedback der Experten betont einerseits Effizienzgewinne, Automatisierung und Transparenz, weist aber andererseits auf Risiken wie Datenschutzprobleme, mangelnde Datenqualität, Abhängigkeit von Algorithmen sowie soziale Ungleichheiten hin. Besonders hervorgehoben wurden
regulatorische Unsicherheiten, Haftungsfragen und die Notwendigkeit, auch nicht digitalaffine Personen mitzunehmen.

