Dans le cadre de la vaste recapitalisation de la Caisse de pension de l’Etat de Genève (CPEG), le canton demande à l’Institut suisse de bioinformatique (SIB), affilié à la caisse, de verser 20 millions de francs. Le SIB, dans l’incapacité de payer ce montant, a porté l’affaire devant le Tribunal fédéral ce lundi 3 février. Il alerte sur une situation «kafkaïenne» qui pourrait entraîner sa faillite.
pwirth
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Volkes Stimme
Eine Pensionskasse plant die Sanierung einer Liegenschaft und kündigt den Mietern. Wie der Blick schreibt, die “Community ist empört”.
Die Bewohner der Liegenschaft Brunnmattstrasse 18-18b/20-20a in Kriens LU stehen vor einem Scherbenhaufen. Die Pöstlerin klingelt am letzten Donnerstag bei jeder der insgesamt 97 Wohnungen und bringt die eingeschriebene Kündigung. Ohne Vorwarnung.
Es fliessen Tränen im Treppenhaus. Die 40 Jahre alten Wohnblöcke sollen total saniert werden, alle Mieter müssen bis Ende Juni raus. Sie sind verzweifelt, empört und wütend.
Die Community hat grosses Verständnis. Marcelo aus Huttwil BE gibt den Betroffenen Recht: «Es geht nur noch um die Rendite. Das ist eine Sauerei von der Pensionskasse!»
FDP gegen Rentenzuschlag
Im bürgerlichen Lager wächst der Widerstand gegen die laufende Reform der zweiten Säule. Die FDP-Fraktion spricht sich gegen das zentrale Element aus, schreibt der Tages-Anzeiger.
Nun zeichnet sich mit zunehmender Deutlichkeit ab, dass der Rentenkompromiss im bürgerlichen Lager kaum Chancen hat, eine Mehrheit zu finden. Beispielhaft zeigt das die neu zusammengestellte FDP-Fraktion. Sie hat am vergangenen Wochenende an einem Seminar ihre Fraktionsziele definiert und unter anderem über die berufliche Vorsorge diskutiert. Dabei beschloss sie mit deutlicher Mehrheit, eine Umlagekomponente im BVG abzulehnen. Diese sei systemfremd.
«Damit schlägt die FDP-Fraktion den Kompromissvorschlag der Sozialpartner faktisch aus», sagt ein einflussreiches Fraktionsmitglied. Namentlich will es derzeit nicht in Erscheinung treten, weil das beschlossene Papier noch intern sei. Das Schlüsselelement des Kompromissvorschlags sei, dass eine Übergangsgeneration eine Zusatzprämie erhalten soll, damit trotz tieferem Umwandlungssatz die Renten nicht sinken. Kritik übt das FDP-Mitglied daran, woher das Geld für diesen Härteausgleich kommen soll: Finanzieren würden es alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einer Abgabe von zusätzlichen 0,5 Lohnprozenten – ein klassisches Umlagesystem.
“Die 2. Säule in Geiselhaft”
Konrad Niklewicz, PK-Experte Prevanto, befasst sich in der Schweizer Personalvorsorge 01-20 mit dem Problem der Kassen mit sehr hohem Rentnerbestand. Da die Versicherten in solchen Vorsorgeeinrichtungen mit stark geschmälerten Renten rechnen müssen und die Kassen aus eigener Kraft nicht aus der Sackgasse herauskommen, schlägt er eine Lösung auf nationaler Ebene vor.
Es muss dringend eine Lösung für die aktiven Versicherten von Pensionskassen mir einem (übermässig) hohen Rentneranteil gefunden werden. Denn diese Situation hat gravierende Auswirkungen auf die Altersvorsorge von Versicherten, die in naher Zukunft pensioniere werden. Bislang hat der Marke noch keine Antwort auf diese Herausforderung gefunden.
Somit bleibt nur noch die Lösung einer Mutualisierung auf nationaler Ebene. Diese könnte einer der bereits bestehenden Institutionen des Bundes übertragen werden, etwa der Stiftung Auffangeinrichtung oder dem Sicherheitsfonds BVG. Denkbar wäre aber auch eine neue Sammelstiftung als Auffangbecken für Rentner aus nicht sanierbaren Stiftungen.
Eine solche Stiftung wäre vergleichbar mit einer «Bad Bank», die die notleidenden Kredite von Banken am Rande des Konkurses abwickeln. Wenn es möglich ist, das Bankensystem mit solch aussergewöhnlichen Massnahmen zu retten, dann sollte sich auch eine Lösung zur Rettung von Vorsorgeeinrichtungen in Schieflage finden lassen.
Beitrag Niklewicz /
Beitrag Zanella / Interview Personalvorsorge
Rückstellungen und Warnungen
Die Zürcher BVK schreibt in einer Mitteilung zum Jahresabschluss 2019:
Mit einer Rendite von 11,3 Prozent gehört die BVK im Benchmark-Vergleich zu den führenden Kassen. Der Deckungsgrad kommt per Ende Jahr auf 100,5 Prozent zu stehen, was bedeutet, dass die Vorsorgevermögen der Versicherten ab Mitte 2020 mit 2 Prozent (bis dahin 1 Prozent) verzinst werden.
Gleichzeitig gibt die BVK bekannt, dass sie das gute Resultat zur Bildung von Rückstellungen in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken verwenden wird. Mit dieser Rückstellung, welche den Deckungsgrad auf 100,5 Prozent begrenzt, hat der Stiftungsrat Handlungsspielraum, die laufenden Verpflichtungen mit risikoärmeren Investitionen zu garantieren und allenfalls notwendige Anpassungen künftiger Altersleistungen abzufedern.
«Per wann solche Massnahmen nötig sind, hängt von der Entwicklung des Marktumfeldes ab», sagt Thomas R. Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BVK. «Bleiben die Zinsen weiterhin so tief, müssten schon bald Entscheidungen getroffen werden, damit frühzeitig kommuniziert werden kann und Massnahmen sozialverträglich umgesetzt werden können.»
In der NZZ hält Hansueli Schöchli dazu fest:
Das Zinsniveau und die langfristig erwarteten Anlagerenditen sind innert Jahresfrist weiter gesunken, wie der BVK-Chef Schönbächler betont: Vor Jahresfrist habe man mit einer durchschnittlichen Anlagerendite von 2,8% gerechnet, jetzt seien es noch rund 2,2%. Die erwarteten Anlagerenditen sind neben der Lebenserwartung ein zentraler Bestandteil für die Festlegung der Umwandlungssätze zur Rentenberechnung.
Politik und Realität beim UWS
Patrick Müller wundert sich in der Luzerner Zeitung über die Gewerkschaften, welche gegen realistische Umwandlungssätze ins Feld ziehen, deren Notwendigkeit aber durchaus einsehen, wenn sie dafür die Verantwortung tragen.
Ein Beispiel dafür ist die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Deren Stiftungsrat setzt sich aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden mit je fünf Vertretern zusammen.
Die Auffangeinrichtung BVG aber hat für neue Versicherte in der freiwilligen Weiterführung der Altersvorsorge folgendes beschlossen:
- Der Umwandlungssatz sinkt von 6,8 Prozent für den obligatorischen Teil und 5 Prozent für den überobligatorischen Teil des Altersguthabens auf 4,2 Prozent für das gesamte Guthaben. Das bedeutet eine Rentenkürzung um rund 30 Prozent, falls der Versicherte die Hälfte seines Guthabens im überobligatorischen Teil hat.
- Versicherte, die beim Eintritt in die Pensionskasse älter als 58 Jahre sind, müssen zusätzlich zu den Sparbeiträgen für den Weiteraufbau der Vorsorge «Rentenbeiträge» bezahlen. Diese betragen bis zu 5 Prozent auf dem Altersguthaben.
- Eine vorzeitige Pensionierung oder ein Austritt ist nicht möglich. Um eine Rente zu erhalten, müssen bis zum Rentenalter Beiträge geleistet werden.
WAK-N will redimensionierte Überbrückungsrente
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will eine Reihe von zusätzlichen Bedingungen bei den geplanten Ueberbrückungsleistungen einführen:
Zu einzelnen Artikeln stellt die WAK-N der SGK-N folgende Anträge: eine Erhöhung der vorgesehenen Altersgrenze von 60 auf 62 Jahre (Art. 2 Abs. 1 ÜLG, mit 15 zu 8 Stimmen), die Berücksichtigung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bei der Berechnung der AHV-Versicherungsjahre bzw. des massgebenden Erwerbseinkommens (Art. 3 Abs. 1 Bst. b ÜLG, mit 10 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen), ein Verbot des Exports von Überbrückungsleistungen ins Ausland (streichen von Art. 6 ÜLG, mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen) sowie den Verzicht auf die Steuerbefreiung der Überbrückungsleistung (Art. 24 Bst. k DBG und Art. 7 Abs. 4 Bst. n StHG, mit 11 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
Überdies empfiehlt sie der SGK-N die Prüfung von Lohnzuschüssen für die Wiedereingliederung von älteren Langzeitarbeitslosen sowie eine vertiefte Abklärung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Überbrückungsleistung.
Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder
Ehemalige Mitglieder der Bundesversammlung sollen nach dem Ausscheiden aus dem Rat wie bisher eine Überbrückungshilfe beantragen dürfen, wenn sie keinen Ersatz für das Einkommen als Parlamentsmitglied erzielen können. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates spricht sich somit gegen eine Vorlage des Nationalrates aus.
Berner Luxus: Rentenalter 63
Der Bund hat ein Interview mit Reto Steiner, Professor für öffentliches Management und Direktor der ZHAW in Winterthur, zum Rentenalter 63 geführt, das weiterhin bei der Pensionskasse der Stadt Bern gilt.
Herr Steiner, Angestellte der Stadt gehen bereits mit 63 in Rente. Ist Bern ein Sonderfall?
Dieses tiefere Rentenalter ist in der heutigen Zeit sicherlich ungewöhnlich. Ich weiss aber von der Stadt Freiburg, die ebenfalls das Rentenalter 63 kennt –, aber da gibt es Pläne für eine Erhöhung.
Welche Folgen hätte eine Erhöhung des Rentenalters für die städtische Pensionskasse?
Wenn die Rentenleistungen später einsetzen, kann deren Finanzierung auf eine etwas kürzere restliche Lebensdauer abgestimmt werden. Entweder kann dadurch die Rente erhöht werden, oder aber Arbeitnehmende und Arbeitgeber müssen weniger Beiträge zahlen.
Könnte die Stadt mit einem höheren Rentenalter also Geld sparen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Da spielen noch ganz andere Faktoren mit. Die Folgen würden aber sowieso primär die rechtlich verselbstständigte Personalvorsorgekasse der Stadt betreffen. Für diese würde eine sicherere Finanzierung durch ein höheres Rentenalter eher wahrscheinlich.
Das Pensionskassen-Rätsel
Hansueli Schöchli geht in der NZZ der Frage nach, weshalb die Kassen trotz Super-Performance 2019 eine rasche Senkung des Umwandlungssatzes fordern und will dabei dieses scheinbare Rätsel lösen.
Die Pensionskassen [verteilen] im Mittel nur einen kleinen Teil der 2019 durchschnittlich erreichten Anlagerendite von 11% an die Erwerbstätigen mittels Verzinsung der Altersguthaben. Die vom Bundesrat festgelegte Mindestverzinsung beträgt 1%, die Bandbreite der effektiven Verzinsung in den einzelnen Kassen reicht laut Beobachtern von 1 bis 10%, und das Mittel könnte gemäss Schätzungen ungefähr 2,5 bis 3% betragen. Wie so oft erhalten die Rentner eine höhere Verzinsung; gemessen an den Umwandlungssätzen für die Rentenberechnung dürfte derzeit die Kapitalverzinsungsgarantie für den Durchschnitt aller Rentner bei etwa 4 bis 4,5% liegen.
Gewisse Kritiker äussern überdies Zweifel, ob die ausgewiesenen Deckungsgrade der ökonomischen Realität entsprechen. Die Regeln sehen vor, dass die Anlagen zu Marktpreisen bewertet sind, während auf der Passivseite der Bilanz (Verpflichtungen) eine eher marktfremde Betrachtung gängig ist. Die Pensionskassen müssen Renten garantieren, und eine Garantie für künftige Zahlungen lässt sich nur mit risikolosen Anlagen sicherstellen.
Die Rendite auf solchen risikolosen Anlagen (z. B. 10-jährigen Bundesobligationen) beträgt derzeit minus 0,7%. Wer also in 10 Jahren garantiert 100 Franken Rente auszahlen will, müsste heute sogar etwas mehr als 100 Fr. in Bundesobligationen stecken, um später sicher genügend Mittel zu haben; eine entsprechende Verpflichtung müsste also in dieser Lesart heute mit etwa 107 Fr. auf der Passivseite in der Bilanz stehen; mit einer solchen Rechnungslegung würden die Pensionskassen per Ende 2019 laut einer Schätzung einen Deckungsgrad von durchschnittlich nur knapp 100% ausweisen.
“Das BVG in seiner Reinheit”
Roland Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands verteidigt in einem Beitrag auf der Website des Verbands den Sozialpartnerkompromiss resp. die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats gegen die anschwellende Flut der Kritiker. Vor allem gegen den ASIP geht seine Kritik, der ein eigenes Modell entwickelt hat.
Weil der Asip als Verband der reichen Pensionskassen den Bundesrat mit seinem eigenen Modell nicht zu überzeugen vermochte, musste er sich andere Verbündete im Kampf gegen den ungeliebten Rentenzuschlag suchen. Fündig wurde er beim Dachverband der Arbeitgeber, wo drei deutlich unterlegene Verbände sich darauf einliessen, zu den selbsternannten Vertretern der reinen Lehre zu konvertieren. Seither skandieren auch sie: Rettet die Reinheit des BVG!
Fakt ist, dass sich der Rentenzuschlag nicht einfach herausbrechen lässt. Das Modell ist fein austariert, die Sozialpartner haben kaum eine Alternative ausgelassen. So wurde etwa geprüft, den Rentenzuschlag zu befristen. Allerdings entstünden daraus in den nächsten Jahren Kosten, die gerade für gewerbliche Branchen und ihre Beschäftigten nicht verkraftbar wären. Verbesserungen sind aber willkommen, sofern sie den Kompromiss nicht aus den Angeln heben. Denn ohne Kompromiss rückt eine BVG-Reform in weite Ferne.
SVV lehnt Rentenzuschlag ab
An der Jahres-Medienkonferenz äusserte sich Versicherungsverbandspräsident Rolf Dörig zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats zur BVG-Reform.
Bei der Durchführung der beruflichen Vorsorge sind wir Versicherer direkt betroffen. Die laufende Reform des BVG ist für uns deshalb von grosser Relevanz. Und sie ist dringend. Der Vorschlag des Bundesrats, den Umwandlungssatz zu senken, begrüssen wir ausdrücklich. Die Kompensationsmassnahmen dazu sind aber zu teuer. Sie strapazieren die Solidarität zwischen Jung und Alt nach wie vor und sie schränken die Selbstverantwortung der Kassen und ihrer Organe ein.
Der nach dem Umlageprinzip der AHV vorgeschlagene Rentenzuschlag ist ein Fremdkörper in der zweiten Säule. Er erhöht die Bürokratie und senkt die Löhne. Die vorgesehene Medizin ist schlimmer als die Krankheit. Unsere Meinung ist deshalb klar: Die Massnahmen für die Übergangsgeneration müssen überdacht werden. Der Rentenzuschlag ist ein sachfremdes Element der AHV.
Angesichts der Tatsache, dass sich in den vergangenen Tagen und Wochen auch weitere wichtige Stimmen in Politik und Wirtschaft bemerkbar gemacht haben – und genau diese sachfremden Elemente im BVG kritisieren beziehungsweise ablehnen, bin ich guter Hoffnung, dass die Vernehmlassungsergebnisse zu den nötigen Korrekturen führen.
Und dass der Politik klar ist, dass die Reform unseres Vorsorgewerks nach diesem ersten Schritt weitergeht. Weitere Schritte müssen folgen: Zu einer robusten und nachhaltigen Lösung gehören denn auch eine weitere Anpassung des Umwandlungssatzes und die Erhöhung des Referenzalters.
CS PK-Index Q4 2019
Im Berichtsquartal nimmt der CS Pensionskassen Index um 3,87 Punkte resp. 2,12% zu. Somit endet auch das vierte Quartal 2019 im Plus. Zurzeit steht der Index per 31. Dezember 2019 bei 186,14 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Nach dem Anstieg in den drei Vorquartalen entwickelten sich die Pensionskassen auch im vierten Quartal sehr erfreulich. Der November (+1,27%) war der stärkste Monat, wobei aber auch Oktober (+0,49) und Dezember (+0,35%) positiv abschlossen. Das Jahr 2019 ist somit das zweitbeste Jahr seit Indexstart.
Der Hauptanteil der Entwicklung im vierten Berichtsquartal ist den Aktien (+1,82%) zuzuschreiben. Schweizer Aktien erzielten einen Renditebeitrag von +0,71% und Aktien Ausland einen Beitrag von +1,11%. Auch bei den Immobilien ist die Entwicklung positiv. Mit einem Beitrag von total +0,57% haben diese das gute Resultat weiter verstärkt. Bei den Obligationen ist die Entwicklung hingegen negativ (–0,37%). Liquidität und alternative Anlagen waren eher unauffällig, aber trotzdem im Plus.
mursrednA
“Strukturprobleme belasten die Vorsorge mehr als Negativzinsen”
Rendite 10-jähriger Staatsanleihen, Quartalswerte nominal und real.
Dewet Moser, Stv, Mitglied des SNB Direktoriums, verteidigt in einem Beitrag der Schweizer Personalvorsorge (01-20) die Negativzinsen. Er schreibt:
Bei der nicht ganz einfachen Lage, in der sich viele Schweizer Pensionskassen gegenwärtig befinden, spielt das Tiefzinsumfeld ei ne Rolle, aber nicht die Hauptrolle. Die strukturellen Probleme im Vorsorgewesen, die durch den demografischen Wandel und politisch bedingte, kaum nachhaltige Rahmenbedingungen getrieben sind, wiegen schwerer.
Die Debatte um den Negativzins sollte deshalb nicht von den grundlegenden strukturellen Problemen im Vorsorgewesen ablenken, für die dringend eine politische Lösung gefunden werden muss. Gleichwohl ist sich die Nationalbank bewusst, dass tiefe Zinsen und auch der Negativzins für Pensionskassen eine zusätzliche Last darstellen.
Der Negativzins ist ein aussergewöhnliches Instrument und nicht die neue Normalität. Da er mit Nebenwirkungen verbunden ist, prüft die Nationalbank seine Kosten und Nutzen aus gesamtwirtschaftlicher Siehe stets gründlich.
Momentan ist der Negativzins genauso wie die lnterventionsbereitschaft notwendig, um in der Schweiz monetäre Bedingungen zu erreichen, die mit Preisstabilität vereinbar sind. Indem die Nationalbank ihr Mandat möglichst gut erfüllt, trägt sie zur Stabilität im Land bei, was allen zugutekommt, und damit auch den Pensionskassen.
Heute kann man noch keinen Zeitpunkt nennen, an dem der Negativzins nicht mehr nötig sein wird. Ganz unabhängig davon, ob die Rückkehr zu positiven Zinsen früher oder später kommt – auf politischer Ebene müssen die strukturellen Probleme im Vorsorgewesen angepackt werden.


