imagePatrick Müller wundert sich in der Luzerner Zeitung über die Gewerkschaften, welche gegen realistische Umwandlungssätze ins Feld ziehen, deren Notwendigkeit aber durchaus einsehen, wenn sie dafür die Verantwortung tragen.

Ein Beispiel dafür ist die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Deren Stiftungsrat setzt sich aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden mit je fünf Vertretern zusammen.

Die Auffangeinrichtung BVG aber hat für neue Versicherte in der freiwilligen Weiterführung der Altersvorsorge folgendes beschlossen:

  • Der Umwandlungssatz sinkt von 6,8 Prozent für den obligatorischen Teil und 5 Prozent für den überobligatorischen Teil des Altersguthabens auf 4,2 Prozent für das gesamte Guthaben. Das bedeutet eine Rentenkürzung um rund 30 Prozent, falls der Versicherte die Hälfte seines Guthabens im überobligatorischen Teil hat.
  • Versicherte, die beim Eintritt in die Pensionskasse älter als 58 Jahre sind, müssen zusätzlich zu den Sparbeiträgen für den Weiteraufbau der Vorsorge «Rentenbeiträge» bezahlen. Diese betragen bis zu 5 Prozent auf dem Altersguthaben.
  • Eine vorzeitige Pensionierung oder ein Austritt ist nicht möglich. Um eine Rente zu erhalten, müssen bis zum Rentenalter Beiträge geleistet werden.

Trotzdem wundern sich Pensionskassenspezialisten, wie weit die Sozialpartner bei «ihrer» Vorsorgeeinrichtung gehen. In der Schweiz ist ein Umwandlungssatz von 4,2 Prozent rekordverdächtig tief. Adrian Schmid, Geschäftsführer der Pensionskasse Brugg, sagt dazu: «Offenbar sind Gewerkschafter und Arbeitgeberfunktionäre sehr konservativ und finanziell umsichtig, wenn sie selbst in der Pensionskasse verantwortungsvolle Leitungsfunktionen wahrnehmen.»

Diesen Realitätssinn vermisst Pensionskassenchef Schmid in der politischen Debatte, er ortet darum eine gewisse «Doppelzüngigkeit»: «Arbeiten dieselben Funktionäre als Politiker und entwerfen neue Konzepte für die berufliche Vorsorge, wird ein Umwandlungssatz von 6 Prozent als zukunftsweisend vorgestellt.

  Luzerner Zeitung / Auffangeinrichtung