imageDie Zürcher BVK schreibt in einer Mitteilung zum Jahresabschluss 2019:

Mit einer Rendite von 11,3 Prozent gehört die BVK im Benchmark-Vergleich zu den führenden Kassen. Der Deckungsgrad kommt per Ende Jahr auf 100,5 Prozent zu stehen, was bedeutet, dass die Vorsorgevermögen der Versicherten ab Mitte 2020 mit 2 Prozent (bis dahin 1 Prozent) verzinst werden.

Gleichzeitig gibt die BVK bekannt, dass sie das gute Resultat zur Bildung von Rückstellungen in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken verwenden wird. Mit dieser Rückstellung, welche den Deckungsgrad auf 100,5 Prozent begrenzt, hat der Stiftungsrat Handlungsspielraum, die laufenden Verpflichtungen mit risikoärmeren Investitionen zu garantieren und allenfalls notwendige Anpassungen künftiger Altersleistungen abzufedern.

«Per wann solche Massnahmen nötig sind, hängt von der Entwicklung des Marktumfeldes ab», sagt Thomas R. Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BVK. «Bleiben die Zinsen weiterhin so tief, müssten schon bald Entscheidungen getroffen werden, damit frühzeitig kommuniziert werden kann und Massnahmen sozialverträglich umgesetzt werden können.»

In der NZZ hält Hansueli Schöchli dazu fest:

Das Zinsniveau und die langfristig erwarteten Anlagerenditen sind innert Jahresfrist weiter gesunken, wie der BVK-Chef Schönbächler betont: Vor Jahresfrist habe man mit einer durchschnittlichen Anlagerendite von 2,8% gerechnet, jetzt seien es noch rund 2,2%. Die erwarteten Anlagerenditen sind neben der Lebenserwartung ein zentraler Bestandteil für die Festlegung der Umwandlungssätze zur Rentenberechnung.

Die Renditeerwartungen fliessen typischerweise auch in den «technischen Zinssatz» ein, mit dem die Pensionskasse künftige Rentenverpflichtungen auf ihren heutigen Wert zurückrechnet, zwecks Bilanzierung auf der Passivseite der Bilanz. So stünde zum Beispiel eine Verpflichtung zu einer Rentenzahlung von 1000 Fr. in zehn Jahren bei einem technischen Zins von 4% heute mit 680 Fr. in der Bilanz, bei 2% (dem derzeitigen Satz der BVK und vieler anderen Kassen) wären es 820 Fr., 0% ergäbe 1000 Fr., und bei –0,7% (der aktuellen Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen) wären es etwa 1070 Fr. Eine Senkung des technischen Zinssatzes kann somit die Bilanz einer Pensionskasse abrupt verschlechtern.

Wird also die BVK ohne Umkehr des Zinstrends noch im laufenden Jahr eine weitere Senkung der Umwandlungssätze beschliessen? Oder eine Senkung des technischen Zinssatzes? Oder beides? «Darüber muss der Stiftungsrat dann diskutieren», sagt der Kassenchef Schönbächler: «Entschieden ist noch nichts.» Aber wenn das Zinsniveau für zehnjährige Bundesobligationen bei den derzeitigen –0,75% bleibe, sei aufgrund der neuen und für obligatorisch erklärten Richtlinie der Kammer der Schweizer Pensionskassenexperten eine Senkung des technischen Zinssatzes erforderlich. Und: «Das gilt auch für viele andere Pensionskassen.» Die Mitteilung der BVK von dieser Woche mit dem Verweis auf mögliche Anpassungen künftiger Altersleistungen lässt mutmassen, dass auch der Umwandlungssatz sinken würde, doch Schönbächler sagt mehrmals, dass dies noch offen sei.

Die BVK hat etwa einen Drittel der 2019 erreichten Anlagerenditen für eine Rückstellung von 1,2 Mrd. Fr. zur Abfederung allfällig nötiger Massnahmen genutzt. Damit liesse sich eine Senkung des technischen Zinssatzes um einen halben Prozentpunkt auffangen und zudem ein Betrag zur Abfederung einer allfälligen Reduktion des Umwandlungssatzes reservieren.

  BVK Mitteilung