Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will eine Reihe von zusätzlichen Bedingungen bei den geplanten Ueberbrückungsleistungen einführen:

Zu einzelnen Artikeln stellt die WAK-N der SGK-N folgende Anträge: eine Erhöhung der vorgesehenen Altersgrenze von 60 auf 62 Jahre (Art. 2 Abs. 1 ÜLG, mit 15 zu 8 Stimmen), die Berücksichtigung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bei der Berechnung der AHV-Versicherungsjahre bzw. des massgebenden Erwerbseinkommens (Art. 3 Abs. 1 Bst. b ÜLG, mit 10 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen), ein Verbot des Exports von Überbrückungsleistungen ins Ausland (streichen von Art. 6 ÜLG, mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen) sowie den Verzicht auf die Steuerbefreiung der Überbrückungsleistung (Art. 24 Bst. k DBG und Art. 7 Abs. 4 Bst. n StHG, mit 11 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen).

Überdies empfiehlt sie der SGK-N die Prüfung von Lohnzuschüssen für die Wiedereingliederung von älteren Langzeitarbeitslosen sowie eine vertiefte Abklärung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Überbrückungsleistung.

  Mitteilung WAK / Botschaft des Bundesrats