pw. Nachdem im Juli die Sozialpartner (ex sgv) ihren Kompromiss zur BVG-Revision präsentiert hatten, löste primär der vorgeschlagene, durch ein halbes Lohnprozent kollektiv finanzierte Rentenzuschlag heftige Debatten aus. Mittlerweile hat auch der Kostenaspekt zu einer Kontroverse geführt, nachdem die NZZ Zahlen von c-alm publizierte hatte.
Der Arbeitgeberverband zeigte sich irritiert, dass c-alm die Kosten des Kompromisses mit 3,2 Mrd. deutlich höher veranschlagte als die Sozialpartner, welche selbst 2,7 Mrd. errechnet hatten und das Ergebnis nach eigener Aussage vom BSV hatten plausibilisieren resp. validieren lassen, je nach Darstellung – was aber nicht ganz dasselbe ist. Insbesondere im Vergleich mit dem Vorschlag des ASIP, dessen Kosten gemäss c-alm rund 2,1 Mrd. betragen, scheint der Aufwand für den Kompromiss auffallend hoch, was denn auch die NZZ zum Vorwurf der «Luxus Revision» führte. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass der ASIP-Vorschlag unter Verwendung der Modellrechnungen der c-alm entwickelt wurde.
Jetzt haben Roger Baumann und Silvan Gamper von c-alm in der Schweizer Personalvorsorge (9-19) die Details ihrer Berechnungen publiziert. Offenbar zum Missvergnügen des Arbeitgeberverbands. In einem Beitrag auf der Website des Arbeitgeberverbands hat Direktor Roland Müller die Vorbehalte gegen die c-alm Zahlen schon früher formuliert und die Vergleichbarkeit der Daten für die drei vorliegenden Lösungen (Sozialpartner, ASIP, Gewerbeverband) in Frage gestellt.
Die Kostenberechnung ist nicht ganz einfach, da eine Reihe von Faktoren und deren künftige Entwicklung zu berücksichtigen sind und zudem aufgrund fehlender Daten teilweise komplexe Annahmen getroffen werden müssen. Zu nennen sind die anfallenden Kosten durch die Erhöhung des versicherten Lohnes, die höheren Sparbeiträge und das höhere Frauenrentenalter. Davon sind in Abzug zu bringen die im Überobligatorium versicherten Leistungen, aufgrund welcher die höheren Anforderungen im Obligatorium keine Kosten auslösen. Das setzt Annahmen über den Umhüllungsgrad voraus. c-alm stützt sich dafür auf Grundlagen des BSV, wie sie schon für die Altersvorsorge 2020 benutzt wurden. Ein hier auftretender allfälliger Fehler wirkt sich in allen Fällen etwa gleich aus und dürfte den Vergleich nicht wesentlich verfälschen.
Neben der starken Erhöhung des versicherten Lohnes durch die Halbierung des KA (Kosten 5,4 Mrd. ohne Umhüllung) fallen beim Kompromiss vor allem die Aufwendungen für den Rentenzuschlag mit 1,6 Mrd. ins Gewicht. Die Arbeitgeber argumentieren, entsprechende Kosten seien auch für die beiden anderen Modelle einzurechnen. Das hängt davon ab, wie dieser durch 0,5 Prozent Lohnprozente finanzierte Zuschlag definiert wird. Da Baumann und Gamper davon ausgehen, dass das halbe Lohnprozent auch nach der vorgesehenen Übergangsfrist von 15 Jahren erhoben wird – Aussagen über eine spätere Abschaffung werden bei der Kompromiss-Lösung nirgends gemacht – wird es als Element des Leistungsplans gemäss dem revidierten BVG und nicht unter den Kosten für die Übergangsgeneration aufgeführt. Entsprechend werden sie dort auch nicht berücksichtigt. Der Arbeitgeberverband kritisiert dieses Vorgehen.
Als positives Element der Diskussion und unabhängig von den Kosten-Daten ist zweifellos zu vermerken, dass sie zu grösserer Transparenz und notwendigen Klarstellungen zur Kompromisslösung führen sollten.
Artikel Baumann Gamper / Übersicht BVG-Revision