Im Podcast äussert sich Josef Zopp, CEO bei Weibel Hess & Partner AG über die Herausforderung bei der Wahl von Pensionskassen. Gesprochen wird auch über das Thema freie PK-Wahl, die Bedeutung der Verzinsung, den Umwandlungssatz und die Servicequalität.
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SGK-S: Striktere Regeln für Broker, BVG 21 nochmals verschoben
SGK. Die SGK-S beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit (21.043) anzunehmen. Mit diesem Gesetz soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, gewisse Regeln, die sich die Versicherer in diesem Bereich selbst gesetzt haben, für verbindlich zu erklären.
Mit 6 zu 5 Stimmen hat sich die Kommission wie der Nationalrat dafür ausgesprochen, die Ausbildungsverpflichtung und die Vergütungsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler zu beschränken, die nicht mit einem Arbeitsvertrag an den Versicherer gebunden sind. (…) Die Kommission weicht lediglich in einem Punkt von den Beschlüssen des Nationalrates ab, indem sie vorsieht, dass die Versicherer vor der Allgemeinverbindlichkeitserklärung angehört werden (7 zu 4 Stimmen). Die Vorlage ist damit bereit für die Herbstsession.
Nachdem der Ständerat in der Sommersession die BVG-Reform (20.089) für weitere Abklärungen an die Kommission zurückgewiesen hatte, will sich die SGK-S die nötige Zeit nehmen, um die Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration sorgfältig auszutarieren. Die Vorlage wird deshalb noch nicht behandlungsreif sein für die Herbstsession. Die Kommission bekannte sich jedoch nochmals zu den geplanten substanziellen Verbesserungen für Angestellte mit tiefen Löhnen und solchen mit mehreren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern.
SGK-N votiert für Reglementierung der Brokertätigkeit
Nachdem die Sozialkommission des Ständerats die Vorlage des Bundesrats zur Tätigkeit der Broker für Pensionskassen abgelehnt hat, hat jene des Nationalrats die Beratung dazu aufgenommen. Die Versicherungsvermittlertätigkeit soll künftig – namentlich in Sachen Ausbildung und Vergütung – stärker reglementiert werden. Die telefonische “Kaltakquise” soll verboten werden. Die Kommission möchte, dass zwischen Vermittlern, die direkt von den Versicherern angestellt sind, und den anderen unterschieden wird. In der Mitteilung der Kommission heisst es:
Die SGK-N beantragt mit 15 zu 10 Stimmen, den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit (21.043) anzunehmen. Mit diesem Gesetz soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, gewisse Regeln, die sich die Versicherer in diesem Bereich selbst gesetzt haben, für verbindlich zu erklären. In der Detailberatung hat sich die Kommission allerdings mit 15 zu 10 Stimmen dafür ausgesprochen, die Ausbildungsverpflichtung und die Vergütungsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler zu beschränken, die nicht mit einem Arbeitsvertrag an den Versicherer gebunden sind.
Auf diese Weise möchte sie die Wirtschaftsfreiheit der Versicherer wahren und verhindern, dass die internen Verkaufsabteilungen gegenüber externen Vermittlerinnen und Vermittlern benachteiligt werden. Mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt hat die Kommission hingegen einen Antrag, wonach diese neuen Regeln nur für die obligatorische Krankenversicherung, nicht aber für die Zusatzversicherungen gelten sollten.
Ebenfalls abgelehnt wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Antrag, wonach nur die von den Versicherern vereinbarten Sanktionen allgemeinverbindlich erklärt werden sollten. Die Kommission hat überdies mehrere Anträge abgelehnt, die den verbindlichen Charakter dieser Regeln stärken oder die Marketing- und Werbeausgaben begrenzen wollten. Die Vorlage kommt in der Frühjahrssession 2022 in den Nationalrat.
SGK-N: Keine Regelung der Broker-Entschädigung
Mitg. Die Kommission (SGK-N) hat den Entwurf zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule (19.080) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. An der letzten Sitzung war sie einstimmig auf die Vorlage eingetreten und bei den gesetzlichen Änderungen zur AHV dem Ständerat gefolgt.
Bei den anderen Erlassen hat die Kommission nun abweichende Beschlüsse gefasst. Einstimmig lehnt sie die Änderung des Ständerates ab, wonach Entscheide in der Sozialversicherung auf elektronischem Weg eröffnet werden sollen können.
Bei der Aufsicht in der 2. Säule schlägt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen einen Kompromiss vor. So sollen Mitglieder der kantonalen Departemente, die mit Fragen der 2. Säule betraut sind, nicht Einsitz in die regionalen Aufsichtsbehörden nehmen dürfen.
Wie der Ständerat lehnt die Kommission hingegen mit 16 zu 9 Stimmen ab, dass der Bundesrat Regeln zur Entschädigung der Versicherungsvermittler erlassen kann. Es liegen insgesamt sechs Minderheitsanträge vor, die im Frühjahr 2022 im Nationalrat behandelt werden sollen.
Mitteilung SGK-N / Thema Broker
SR gegen Broker-Regelung
Unter dem Titel «Optimierung der Aufsicht» hat der Bundesrat im November 2019 zwei Vorlagen dem Ständerat unterbreitet. Sie betreffen die Regelung der Vermittlungsgeschäfte (Broker) in der 2. Säule und ein Verbot für Regierungsvertreter und Beamte, Einsitz in die Verwaltungsräte von BVG-Aufsichtsbehörden zu nehmen. Der Bundesrat musste bei beide Geschäften eine Niederlage hinnehmen.
Die SGK hat sich bei ihrer Beratung bereits deutlich gegen die gewünschte Kompetenz zur Regelung der Brokertätigkeit durch den Bundesrat mit dem neuen Art. 65 E gestellt. Unterstützt wurde dessen Forderung durch den Pensionskassenverband ASIP sowie die Gewerkschaften und Linksparteien. Dagegen ausgesprochen haben sich inter-pension, der Verband der autonomen Sammelstiftungen, die Versicherer und natürlich der Brokerverband. Der Ständerat ist am 14. Juni der Mehrheit der SGK mit 28 gegen 14 Stimmen gefolgt. inter-pension hat in einer Pressemitteilung den Entscheid begrüsst. Das Geschäft geht jetzt an den Nationalrat. In der Beratung fielen folgende Voten auf:
Erich Ettlin, Die Mitte, für die Kommission: Die erste Kritik an diesem Artikel war, dass dieser so nicht in der Vernehmlassung war. Das war die Hauptkritik. Man hat also gesagt, da wird etwas eingefügt, zu dem man sich nicht äussern konnte. Dann kritisierte man auch, dass hier ein Projekt «Modernisierung der Aufsicht in der AHV» vorliege und das im BVG ein sachfremder Einsatz sei. (…)
Im Rahmen der Diskussion wurde dann noch davon gesprochen, das den Pensionskassen Mittel entzogen würden. Man kann davon ausgehen, dass sich in den Vorsorgeeinrichtungen etwa 1 Billion Franken befindet. Als Vermittlungsgebühren werden 180 Millionen Franken diskutiert. Es ist keine so genaue Wissenschaft, wie viel wirklich an Vermittler bezahlt wird. Aber wenn es 180 Millionen Franken sind, dann wären das 0,018 Prozent dieser Billion, und wenn man das mit der Vermögensverwaltung vergleicht, die etwa 0,5 Prozent ausmachen kann, dann sind das für die Vermögensverwaltung 5 Milliarden Franken. Man muss das also auch ins Verhältnis setzen.
Hans Stöckli, SP: Es hat sich gezeigt – das ist der Grund, weshalb der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) ganz klar hinter diesem Vorschlag steht -, dass eine Fehlanreizsituation entsteht und dass auch eine Kasse, die wachsen muss, sich diesen Bedingungen unterziehen muss. Es ist auch so, dass beispielsweise PK-Netz, eine Organisation mit 16 schweizerischen Arbeitnehmerverbänden, ganz klar auch der Meinung ist, dass die Interessenlage der Arbeitnehmer bedingt, dass die Lösung des Bundesrates hier von uns genehmigt wird.
Ruedi Noser, FDP: Sie müssen das Mitspracherecht der Mitarbeiter gewährleisten. Wie machen Sie das? Es gibt ja auf dem Markt 30, 40, 50 Angebote. Wer präsentiert diese Angebote der Mitarbeiterkommission – der Arbeitgeber? Wie soll ich diese Angebote überhaupt prüfen? Woher habe ich dazu überhaupt das Wissen? Ich bin auf spezialisierte Broker angewiesen, die die Vor- und Nachteile der verschiedenen Angebote meiner Kommission präsentieren und darüber informieren. Das ist die Situation, in der ich drinstecke, denn ich als Arbeitgeber habe das Wissen nicht. Ich habe es nicht. Meine Kommissionsmitglieder haben es notabene auch nicht. Sie brauchen einen Spezialisten.
Ich begreife sehr gut, dass der Schweizerische Pensionskassenverband das nicht will, denn durch die Broker kommt eine Objektivität in die ganze Geschichte hinein, die dazu führt, dass es richtig gemacht wird.
Ratsprotokoll / Geschäft 1980 / Thema Broker-Provisionen / Tagblatt
Broker – Die Geschichte einer Aufregung
Unter dem Sammeltitel «Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule» hat der Bundesrat im November 2019 dem Parlament ein Sammelsurium von Gesetzesänderungen unterbreitet, das von Familienzulagen in der Landwirtschaft, über die Aufsicht in der EL bis zur Regelung der Broker-Entschädigung in der 2. Säule reicht. Jetzt hat sich die Sozialkommission des Ständerats mit der Broker-Frage beschäftigt.
Die Aufregung um die Broker in der 2. Säule und ihrer Entschädigung ist neueren Datums. Ausgelöst wurde sie im Februar 2019 durch eine Studie von c-alm, überschrieben mit «Wettbewerb in der beruflichen Vorsorge» und mit dem expliziten Ziel, «die in der Regulierung nötigen Anpassungen zu forcieren [sic!]». Erstmals wurden hier Zahlen zu den Courtagen geschätzt, welche ein heftiges Medienecho auslösten. Wenig später folgte der unvermeidliche parlamentarische Vorstoss in Form einer SP-Interpellation, mit welcher der Bundesrat aufgefordert wurde, sich der Sache anzunehmen.
Der lässt sich bekanntlich eine Chance zur Regulierung und zum Erlass von Gesetzen nicht entgehen, und so folgte nur gerade ein halbes Jahr später das Geschäft 19.890, das ursprünglich primär die 1. Säule sowie im BVG die Regelung von Rentnerbeständen betraf. Die Broker-Geschichte wurde in Form des Artikels 69 E-BVG hineingeschmuggelt, ohne wie üblich den Betroffenen die Möglichkeit einer Stellungnahme zu geben. Angesichts der praktischen Bedeutung der Vorlage mit ihren Strukturwirkungen und wirtschaftlichen Folgen nicht zu rechtfertigen.
Die linke Position in der Auseinandersetzung lautet apodiktisch: Broker haben in der 2. Säule nichts zu suchen, ausser die Arbeitgeber übernehmen die Kosten. Etwas überraschend hat der Pensionskassenverband sich zustimmend zu einer gesetzlichen Regelung geäussert und dies auch öffentlichkeitswirksam im «Kassensturz» zum Ausdruck gebracht. In einer Fachmitteilung wurde später bekräftigt, dass der ASIP dem Art. 69 E in der vorgeschlagenen Form zustimmt. Überraschend deswegen, weil die Mehrzahl seiner Mitglieder von Courtagen nicht betroffen ist und jene, die mit Brokern zusammenarbeiten – die Sammelstiftungen – von diesem Gesetz und erst recht von einem Verbot nichts halten.
Zwar will der Bundesrat Courtagen nicht generell verbieten, gemäss seinen Vorstellungen dürfen die Broker aber nur noch durch den Auftraggeber honoriert werden. Ob das für KMU mit kleinen Kassen zweckmässig und auch tragbar wäre, ist unsicher, aber wohl eher nicht. Absehbar würde eine solche Regelung die Position der Versicherer mit ihrem starken Aussendienst bevorteilen. Die Wettbewerbsposition der autonomen Sammelstiftungen, also der Mitglieder der inter-pension, würde geschwächt.
Wer in der Botschaft vertiefte Analysen zu den Fragen sucht, wird enttäuscht. Da wird mit vagen Formulierungen, allgemein gehaltenen Überlegungen und Commonsense argumentiert und vorausgesetzt, dass die Problematik offenkundig und das Vorgehen des Bundesrats keiner weiteren Begründung bedarf. Die Autoren der Botschaft im BSV haben es sich einfach, zu einfach gemacht und sich weitgehend auf die Studie aus dritter Hand verlassen. Das Resultat ist eine ad-hoc Legiferierung, welche dem Bundesrat erheblichen Ermessensspielraum für die Regulierung per Verordnung gibt.
Dass der Artikel 69 E-BVG nun von einer Mehrheit der SGK-S Mitglieder versenkt wurde, war in dieser Eindeutigkeit (9 zu 4) nicht zu erwarten. Die bundesrätliche Vorlage hatte die Unterstützung der vereinigten Linken plus jene des Verbands. Und punktgenau zum Datum der Beratung in der SGK hat der Tages-Anzeiger nochmals wortreich die angeblichen Missstände angeprangert. Hat alles nichts genützt. Für einmal hat eine liberale Grundhaltung obsiegt. Ob das auch bei der Beratung im Plenum so bleibt? On verra.
Kommentar Newsletter Nr. 432
SGK-S gegen Broker-Regelung
SGK. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) sieht keinen Handlungsbedarf bei den Entschädigungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften.
Um die Unabhängigkeit der regionalen Aufsichtsbehörden zu stärken, sollen darin keine Mitglieder der Kantonsregierung einsitzen dürfen. Dies hat die Kommission laut einer Mitteilung im Rahmen der Modernisierung der Aufsicht entschieden.
Einstimmig nahm die Kommission die Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule in der Gesamtabstimmung an. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt sie, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung der Entschädigungen von Vermittlungstätigkeiten zu verzichten (Art. 69 BVG). Eine solche Regulierung würde die Wahlfreiheit der Unternehmen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von Versicherungsbrokern begrenzen und zu einer Benachteiligung der KMU führen.
Ferner wurde kritisiert, dass für diese grundlegende Bestimmung keine Vernehmlassung bei den betroffenen Akteuren durchgeführt wurde. Eine Minderheit unterstützt den Vorschlag des Bundesrates in der Absicht, die mit der heutigen Praxis verbundene Zweckentfremdung von Vorsorgegeldern zu verhindern.
Broker-Regelung in der SGK-S
Gemäss einer Meldung des PK-Netz hat sich die ständerätliche SGK vergangene Woche mit “Entschädigungen von Vermittlungstätigkeiten in der 2. Säule” befasst. Das Geschäft dürfte entsprechend in der nächsten Session behandelt werden. Gewerkschaften und ASIP fordern ein Verbot, Broker und die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sind dagegen.
Gutachten zu Broker-Courtagen
Der Pensionskassenverband hat ein Rechtsgutachten zu den umstrittenen Broker Courtagen in Auftrag gegeben. Das Gutachten stützt vollumfänglich die Haltung des ASIP, der seit Beginn der Diskussion entschieden die Meinung vertrat, sie seien zu verbieten. Eine Expertise des Brokerverbands kommt zu gegenteiligen Schlüssen. In der Fachmitteilung Nr.123 des ASIP wird dazu ausgeführt.
Der ASIP hat zwischenzeitlich ein Gutachten bei AVS (Advokatur für Vorsorge- und Sozialversicherungsrecht, L. Uttinger, R. Zellweger) in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten, welches online abrufbar ist, erschliesst die Thematik aus zwei Blickwinkeln: „Einerseits aus der Sicht der Vorsorgeeinrichtung, welche die Courtagen zahlt, und andererseits mit Blick auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeberin und Broker.“
Das Gutachten kommt zu folgendem Schluss: „…Betrachtet man nur den Ist-Zustand, wie es eine juristische Analyse zwangsläufig tut, reichen diese zwei Blickwinkel völlig aus und es ergibt sich, dass die Zahlung von Courtagen durch Vorsorgeeinrichtungen nicht zu rechtfertigen sind. Es ist jedoch auch im Blick zu behalten, ob ein explizites Verbot von Courtagenzahlungen anderen berechtigten Zielen zuwiderläuft.
Falls Broker nicht mehr durch die Vorsorgeeinrichtung entschädigt werden dürfen, ist zu erwarten, dass sie ihren Aufwand ihren Auftraggeberinnen, also den Arbeitgeberinnen, in Rechnung stellen werden. Dies wäre zu begrüssen. In diesem Zusammenhang ist jedoch der Befürchtung Rechnung zu tragen, dass sich kleinere Arbeitgeberinnen eine Beratung durch einen Broker allenfalls nicht mehr leisten können oder wollen und dass dadurch die Suche nach der passenden Vorsorgelösung oder das Aushandeln von günstigen Konditionen erschwert wird.
Deshalb empfehlen wir, gleichzeitig mit dem Verbot von Courtagenzahlungen Massnahmen ins Auge zu fassen, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer und die Arbeitgeberinnen von der besten Vorsorge für ihr Geld profitieren können…“
Die Fachmitteilung ist für Mitglieder gratis, für Nichtmitglieder kostet sie 10 Franken. Das Gutachten kann gegen eine Gebühr von 50 Franken heruntergeladen werden.
ASIP Fachmitteilungen / Broker-Provisionen (Übersicht)
Expertise zur Broker-Entschädigung
Die Professoren Hato Schmeiser und Martin Eling haben im Auftrag des Brokerverbands Siba die “Nutzen und Kosten der unabhängigen Versicherungsvermittlung (Versicherungsbroker) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der beruflichen Vorsorge” untersucht. Das vom Bundesrat und Pensionskassenverband geforderte Verbot von Courtagen lehnen sie ab. Im Summary halten sie fest:
Die aktuelle Diskussion mit ihrer Fixierung auf die unabhängige Versicherungsvermittlung (Versicherungsbroker) in der beruflichen Vorsorge erscheint uns vor dem Hintergrund des hohen Stellenwerts der gebundenen Vermittlung und der (deutlich geringen) Bedeutung des direkten Vertriebs sehr verengend.
Eine Beurteilung von Beratungsqualität muss immer anhand des erzeugten Kundennutzens im Vergleich zu den vorhandenen Alternativen beurteilt werden. In diesem Sinne leidet die aktuelle Diskussion zur Vergütung des Vertriebs im Allgemeinen und der unabhängigen Versicherungsvermittlung (Versicherungsbroker) im Speziellen an einer ausschliesslichen Fokussierung auf Kosten.
Ein Entscheidungskriterium, dass sich nur nach den Transaktionskosten (insbesondere Betriebs] und Vertriebskosten) des Anbieters richtet, ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Leistungen aller am Markt angebotenen Produkte (inklusive der eingeschlossenen Beratungs- und Serviceleistungen) völlig identisch sind. Dies ist in dem betrachteten Sektor offensichtlich nicht der Fall. Die vorliegende Studie entwickelt daher einige allgemeine Kriterien zur Kosten- / Nutzenabwägung und diskutiert die Risiken von Fehlberatungen. (…)
Diskussion um Broker-Provisionen
Broker
Aktualisiert Juni 2021
Nach der Publikation einer c-alm Studie zum Thema Wettbewerb in der beruflichen Vorsorge mit erstmals veröffentlichten Zahlen zur Broker-Entschädigung und einem Beitrag im SRF-Kassensturz hat die Diskussion um die Opportunität von Courtagen gewaltig Fahrt aufgenommen. Der Pensionskassenverband hat sich zusammen mit dem gewerkschaftlichen PK-Netz dagegen ausgesprochen; Broker, Versicherer und Sammelstiftungen plädieren für Entscheidungsfreiheit der Kunden.
Die Broker-Vereinigung Siba hat im Februar 2020 eine bei der Universität St.Gallen in Auftrag gegebene Studie vorgestellt, welche die Vorteile des Courtagen-Modells betont und vor dessen Verbot warnt. Vertreter der c-alm haben die Schlussfolgerungen der Siba-Studie in Zweifel gezogen.
Im Mai 2021 hat die SGK des Ständerats die bundesrätliche Vorlage von Nov. 2019 mit Vorschlägen zur Regelung der Brokertätigkeit in der 2. Säule behandelt und abgelehnt.
Medien, Interessengruppen, Bundesrat
- Meldungen zum Thema Broker
- Bundesrat prüft Provisionsverbot
- Artikel Enz in der NZZ
- Kurzintervews VPS
- Stellungnahme Broker
- Roundtable VPS
- Stellungnahme ASIP
- c-alm Studie
- Sendung Kassensturz
- Expertise Siba
- Expertise ASIP / Oktober 2020
- Vorlage Bundesrat zur «Optimierung in der 2. Säule», Nov. 2019
- Fachartikel PwC
Behandlung im Parlament ab Mai 2021
- Entscheid der SGK-S (Ablehnung)
- Kritik PK-Netz
- Zustimmung inter-pension zum SGK-Entscheid
- Ablehnung im SR am 14.6.2021
Gute Broker und andere
Die Sonntags-Zeitung schreibt über das Broker Thema und die umstrittenen Provisionen. Am Beispiel von zwei Pensionskassen (Sammelstiftungen) – einer schnellwachsenden (mit Broker und hohen Verwaltungskosten) und einer stagnierenden (Symova, ohne Broker, mit tiefen Kosten) – sollen die Konsequenzen des Provisionsmodells aufgezeigt werden.
«Als Pensionskassenberater, der im Auftrag einer Firma Vorsorgeeinrichtungen vergleicht, würde ich einen derartigen Unterschied bei den Kosten als gewichtiges Argument für die Symova auslegen», sagt Marco Jost, Experte bei der Pensionskassenberaterin PPC Metrics. Direkte Vergleiche von Pensionskassen sind zwar schwierig, da sie verschieden strukturiert sind. Doch wenn eine Pensionskasse stark wächst, obwohl wichtige Kennzahlen für Versicherte keine guten Bedingungen verheissen, während andere mit guten Werten verlieren, so spricht das nicht für einen ausschliesslich fairen Wettbewerb. (…)
Die Broker selber bestreiten, dass es einen Fehlanreiz gibt. Der Bundesrat habe sich von einer Kampagne beeinflussen lassen, sagt Markus Lehmann, Präsident der Swiss Insurance Brokers Association (Siba). Hinter der Kampagne stünden der Verband PK-Netz und die Führung des Pensionskassenverbands Asip, der sich aber intern nicht einig sei. Vergleiche mit einem Kartell und den Vorwurf der Marktineffizienz bezeichnet er als «Schlagworte». Kritik von Pensionskassen, die trotz guter Bedingungen für Versicherte nicht wachsen, weist er zurück: Sie müssten halt aktiver auf Broker zugehen.
Broker in Bewegung
Das Thema Broker (und ihre Entschädigung) hat in letzter Zeit in der 2. Säule grosse Wellen geworfen. Aber viel bekannt ist über die Branche nicht. Die Schweizer Versicherung hat in Ausgabe 6/19 etwas Licht ins Dunkel gebracht, nachdem hier mit Fusionen und Übernahmen einiges in Bewegung geraten ist. Chefredaktor Werner Rüedi schreibt dazu im Editorial:
Die Bedeutung der Broker hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Genau 17’050 Versicherungsvermittler sind inzwischen im Register der Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma eingetragen (Stand Mai 2019). Davon sind 2050 juristische und 15’000 natürliche Personen. 9375 sind gebundene Vermittler, stehen also als Agenten oder Vertreter in den Diensten einer Versicherungsgesellschaft. 7675 sind ungebunden, also klassische Versicherungsbroker.
Die wachsende Bedeutung hat zugleich aber auch dazu geführt, dass der Markt der Versicherungsvermittler äusserst kompetitiv geworden ist. Inzwischen herrscht ein eigentlicher Verdrängungswettbewerb mit Zusammenschlüssen und Übernahmen, wie wir in unserer Titelgeschichte aufzeigen. Auch haben viele Broker ihr Angebot stark ausgebaut und sich von reinen Versicherungsvermittlem hin zu Allround-Anbietem in den Bereichen von Risiko- und Vorsorgeberatung weiterentwickelt.
Doch wer spielt in der ersten Liga mit? Das zu eruieren, ist nicht so einfach, denn weil es sich vorwiegend um nichtkotierte Privat unternehmen oder Tochtergesellschaften internationaler Anbieter handelt, hält sich der Auskunftswille in engen Grenzen. Wir haben es versucht und präsentieren Ihnen die Liste der 25 grössten Brokeruntemehmen der Schweiz. Das Ranking basiert grundsätzlich auf einer Umfrage bei den Brokern selbst. Dort, wo wir keine Auskunft erhielten, haben wir mit Branchenbeobachtern primär von Erstversicherem gesprochen und dann Schätzungen vorgenommen.
Die Rangliste selber haben wir aufgrund der (geschätzten) Umsatz zahlen erstellt. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass es auch andere Kriterien gäbe. Der Umsatz ist in dieser verschwiegenen Branche aber im Gegensatz zum Prämienvolumen einfacher schätzbar. Was auch mir absolut klar ist: Umsatz sagt nur bedingt etwas über Qualität und Kundenzufriedenheit aus. Aber er ist ein starker Hinweis auf möglichen Markterfolg.
Stiftung Abendrot und die Broker
In einer Medienmitteilung beschreibt Abendrot ihren Umgang mit den Brokern. Leider bezieht sich auch Abendrot wieder auf die vom Kassensturz kolportieren 300 Mio. an Provisionen, welche falsch sind. In der Mitteilung heisst es:
Die Stiftung Abendrot als Vorreiterin ist bereits aktiv geworden und hat 2016 den Umgang mit Brokern neu geregelt. Nach einem schrittweisen Einführungsprozess tritt die Regelung ab 1. Juli von diesem Jahr für alle angeschlossenen Betriebe in Kraft. Die Abendrot-Regelung beinhaltet drei Punkte:
• Grundsätzlich bezahlt die Stiftung Abendrot nur einmalige Abschlussprovisionen. Wiederkehrende Zahlungen müssen schriftlich beantragt werden und sind an klare Bedingungen geknüpft.
• Sowohl einmalige wie wiederkehrende Zahlungen werden dem verursachenden Betrieb transparent ausgewiesen.
• Arbeitgebende, welche die Dienste von Brokern in Anspruch nehmen, bezahlen einen moderaten Verwaltungskostenzuschlag von 0,04% der AHV-Lohnsumme (Betriebe mit über 100 Versicherten profitieren von einem reduzierten Satz von 0,03%).
Dank dieser Regelung können die Kosten stärker nach dem Verursacherprinzip und damit gerechter verteilt werden. Der Brokerzuschlag deckt jedoch nur einen Teil der gesamten Kosten. Im Idealfall würden die Broker ihre Leistungen deshalb direkt den Auftraggebern verrechnen. Bis ein solcher Paradigmenwechsel vollzogen ist, bietet die Abendrot-Regelung aber eine gute Lösung für den Umgang mit Brokern.
NZZ: Der Streit um die Broker-Gebühren
Werner Enz greift in der NZZ die laufende Diskussion um die angemessene Form der Entschädigung für Broker auf. Nach einer c-alm Studie und einem Beitrag im SRF-Kassensturz dreht sich jetzt in der 2. Säule alles um die Frage: Courtagen oder Aufwandentschädigung? Der ASIP und das gewerkschaftliche PK-Netz sind entschieden gegen Courtagen, Sammelstiftungen, Arbeitgeber und die Assekuranz dafür. Enz schreibt:
Eine Vorsorgeberaterin der Firma Arisco legt im Gespräch dar, ihre Arbeit für ein KMU beginne erst mit der Unterzeichnung eines Zusammenarbeitsvertrags; für ein Erstgespräch werde keine Rechnung erstellt. Danach könnten Versicherer oder Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen für das Einholen einer Offerte angeschrieben werden. In Befolgung von Art. 48k der BVG-Verordnung müsse der Auftraggeber dann zwingend über die Herkunft sämtlicher Entschädigungen für die Vermittlungstätigkeit informiert werden.
Es werden also im beiderseitigen Interesse alle Karten auf den Tisch gelegt. Eine schriftliche Vereinbarung ist an der Tagesordnung. Explizit verboten sind hierbei volumen- oder erfolgsabhängige Courtagen oder Provisionen. Sollte es schwarze Schafe geben, müsste die Aufsicht von sich aus oder nach einer Anzeige tätig werden.
Werden Courtagen vereinbart, muss mit anderen Worten der Auftraggeber dazu einwilligen. Wie bei der Vermittlung von anderem Versicherungsgeschäft auch wird der Broker für die Beratung wie auch die laufende Betreuung eines BVG-Kunden entschädigt. Oft werde die Courtage im Verhältnis zur eingenommenen Risiko- und Kostenprämie, aber nicht zur Sparprämie, definiert, sagt dazu die Vertreterin von Arisco.
Warum wird hinter den Kulissen denn so heftig diskutiert über Courtagen, wenn dem Transparenzgrundsatz laut Art. 48k der BVG-Verordnung schon seit Jahren nachgelebt wird? Mit ein Grund mag sein, dass einige Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen tatsächlich viel Geld an Vermittler bezahlt haben, weil sie rasch wachsen oder auch Finanzlöcher überdecken möchten. Der Trend in Richtung BVG-Sammelgefässe ist ungebrochen, nahm doch die Zahl autonomer Pensionskassen im Zeitraum 2004 bis 2017 um 44% auf 1643 Einheiten ab.
Das Traktandum Courtage dürfte Anfang Mai in eine Sitzung der BVG-Kommission gelangen. «Wir möchten der BVG-Kommission gerne unsere Überlegungen präsentieren», sagt hierzu Markus Lehmann [Präsident des Broker-Verbands]. Gegen Ende Jahr wird das Thema Offenlegung von Entschädigungen in der Botschaft zum neuen Versicherungsaufsichtsgesetz ebenfalls adressiert. Ein Schnellschuss könnte daher fatal sein.