SGK. Die SGK-S beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit (21.043) anzunehmen. Mit diesem Gesetz soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, gewisse Regeln, die sich die Versicherer in diesem Bereich selbst gesetzt haben, für verbindlich zu erklären.

Mit 6 zu 5 Stimmen hat sich die Kommission wie der Nationalrat dafür ausgesprochen, die Ausbildungsverpflichtung und die Vergütungsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler zu beschränken, die nicht mit einem Arbeitsvertrag an den Versicherer gebunden sind. (…) Die Kommission weicht lediglich in einem Punkt von den Beschlüssen des Nationalrates ab, indem sie vorsieht, dass die Versicherer vor der Allgemeinverbindlichkeitserklärung angehört werden (7 zu 4 Stimmen). Die Vorlage ist damit bereit für die Herbstsession.

Nachdem der Ständerat in der Sommersession die BVG-Reform (20.089) für weitere Abklärungen an die Kommission zurückgewiesen hatte, will sich die SGK-S die nötige Zeit nehmen, um die Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration sorgfältig auszutarieren. Die Vorlage wird deshalb noch nicht behandlungsreif sein für die Herbstsession. Die Kommission bekannte sich jedoch nochmals zu den geplanten substanziellen Verbesserungen für Angestellte mit tiefen Löhnen und solchen mit mehreren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern.

  Mitteilung SGK-S