Nachdem die Sozialkommission des Ständerats die Vorlage des Bundesrats zur Tätigkeit der Broker für Pensionskassen abgelehnt hat, hat jene des Nationalrats die Beratung dazu aufgenommen. Die Versicherungsvermittlertätigkeit soll künftig – namentlich in Sachen Ausbildung und Vergütung – stärker reglementiert werden. Die telefonische “Kaltakquise” soll verboten werden. Die Kommission möchte, dass zwischen Vermittlern, die direkt von den Versicherern angestellt sind, und den anderen unterschieden wird. In der Mitteilung der Kommission heisst es:

Die SGK-N beantragt mit 15 zu 10 Stimmen, den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit (21.043) anzunehmen. Mit diesem Gesetz soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, gewisse Regeln, die sich die Versicherer in diesem Bereich selbst gesetzt haben, für verbindlich zu erklären. In der Detailberatung hat sich die Kommission allerdings mit 15 zu 10 Stimmen dafür ausgesprochen, die Ausbildungsverpflichtung und die Vergütungsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler zu beschränken, die nicht mit einem Arbeitsvertrag an den Versicherer gebunden sind.

Auf diese Weise möchte sie die Wirtschaftsfreiheit der Versicherer wahren und verhindern, dass die internen Verkaufsabteilungen gegenüber externen Vermittlerinnen und Vermittlern benachteiligt werden. Mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt hat die Kommission hingegen einen Antrag, wonach diese neuen Regeln nur für die obligatorische Krankenversicherung, nicht aber für die Zusatzversicherungen gelten sollten.

Ebenfalls abgelehnt wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Antrag, wonach nur die von den Versicherern vereinbarten Sanktionen allgemeinverbindlich erklärt werden sollten. Die Kommission hat überdies mehrere Anträge abgelehnt, die den verbindlichen Charakter dieser Regeln stärken oder die Marketing- und Werbeausgaben begrenzen wollten. Die Vorlage kommt in der Frühjahrssession 2022 in den Nationalrat.

  Mitteilung SGK