Der Pensionskassenverband hat ein Rechtsgutachten zu den umstrittenen Broker Courtagen in Auftrag gegeben. Das Gutachten stützt vollumfänglich die Haltung des ASIP, der seit Beginn der Diskussion entschieden die Meinung vertrat, sie seien zu verbieten. Eine Expertise des Brokerverbands kommt zu gegenteiligen Schlüssen. In der Fachmitteilung Nr.123 des ASIP wird dazu ausgeführt.

Der ASIP hat zwischenzeitlich ein Gutachten bei AVS (Advokatur für Vorsorge- und Sozialversicherungsrecht, L. Uttinger, R. Zellweger) in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten, welches online abrufbar ist, erschliesst die Thematik aus zwei Blickwinkeln: „Einerseits aus der Sicht der Vorsorgeeinrichtung, welche die Courtagen zahlt, und andererseits mit Blick auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeberin und Broker.“

Das Gutachten kommt zu folgendem Schluss: „…Betrachtet man nur den Ist-Zustand, wie es eine juristische Analyse zwangsläufig tut, reichen diese zwei Blickwinkel völlig aus und es ergibt sich, dass die Zahlung von Courtagen durch Vorsorgeeinrichtungen nicht zu rechtfertigen sind. Es ist jedoch auch im Blick zu behalten, ob ein explizites Verbot von Courtagenzahlungen anderen berechtigten Zielen zuwiderläuft.

Falls Broker nicht mehr durch die Vorsorgeeinrichtung entschädigt werden dürfen, ist zu erwarten, dass sie ihren Aufwand ihren Auftraggeberinnen, also den Arbeitgeberinnen, in Rechnung stellen werden. Dies wäre zu begrüssen. In diesem Zusammenhang ist jedoch der Befürchtung Rechnung zu tragen, dass sich kleinere Arbeitgeberinnen eine Beratung durch einen Broker allenfalls nicht mehr leisten können oder wollen und dass dadurch die Suche nach der passenden Vorsorgelösung oder das Aushandeln von günstigen Konditionen erschwert wird.

Deshalb empfehlen wir, gleichzeitig mit dem Verbot von Courtagenzahlungen Massnahmen ins Auge zu fassen, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer und die Arbeitgeberinnen von der besten Vorsorge für ihr Geld profitieren können…“

Die Fachmitteilung ist für Mitglieder gratis, für Nichtmitglieder kostet sie 10 Franken. Das Gutachten kann gegen eine Gebühr von 50 Franken heruntergeladen werden.

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