Mitg. Die Kommission (SGK-N) hat den Entwurf zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule (19.080) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. An der letzten Sitzung war sie einstimmig auf die Vorlage eingetreten und bei den gesetzlichen Änderungen zur AHV dem Ständerat gefolgt.

Bei den anderen Erlassen hat die Kommission nun abweichende Beschlüsse gefasst. Einstimmig lehnt sie die Änderung des Ständerates ab, wonach Entscheide in der Sozialversicherung auf elektronischem Weg eröffnet werden sollen können.

Bei der Aufsicht in der 2. Säule schlägt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen einen Kompromiss vor. So sollen Mitglieder der kantonalen Departemente, die mit Fragen der 2. Säule betraut sind, nicht Einsitz in die regionalen Aufsichtsbehörden nehmen dürfen.

Wie der Ständerat lehnt die Kommission hingegen mit 16 zu 9 Stimmen ab, dass der Bundesrat Regeln zur Entschädigung der Versicherungsvermittler erlassen kann. Es liegen insgesamt sechs Minderheitsanträge vor, die im Frühjahr 2022 im Nationalrat behandelt werden sollen.

  Mitteilung SGK-N / Thema Broker