Michael Ferber behandelt in der NZZ die Proxy Advisors und ihre Problematik.

Der jüngste Rückzug der Stiftung Swipra aus dem Markt wirft derweil ein Schlaglicht auf die Stimmrechtsberater in der Schweiz. Die Zahl der Anbieter ist überschaubar, der Wettbewerb begrenzt. Beobachter kritisieren zudem, die Berater spielten teilweise fragwürdige Doppelrollen.

Am Schweizer Markt dominieren angelsächsische Anbieter wie ISS und Glass Lewis. Unter den Schweizer Anbietern hat die Anlagestiftung Ethos, die von Schweizer Pensionskassen geschaffen wurde, eine gute Stellung. Hinzu kommen einige kleinere Anbieter wie Actares, zRating oder Inrate. (…)

Das Know-how wissenschaftlich fundierten Stimmempfehlungen werde durchaus im Markt nachgefragt, allerdings mehr von Emittenten als von Investoren, sagt Alexander Wagner, Professor an der Universität Zürich und Stiftungsratspräsident der Stiftung Swipra. Bei Swipra hätten die Begründungen der Empfehlungen immer eine grosse Rolle gespielt. Dies sei jetzt für die Investoren verloren gegangen.

Bei den Pensionskassen sei wenig Bereitschaft zu spüren, für die Stimmempfehlungen zu bezahlen, sagt Wagner. Das Gros der Vorsorgeeinrichtungen wolle die nötigen Empfehlungen möglichst kostengünstig beziehen, um so ihrer Stimmpflicht nachzukommen. Viele Verantwortliche in Vorsorgeeinrichtungen gingen wohl davon aus, mit dem Bezug der Analysen von ISS oder Ethos eigentlich nichts falsch machen zu können.

Um die Analysen zu finanzieren, sei die Alternative für Stimmrechtsberater, andere Finanzierungsquellen zu suchen oder die Analysen sehr günstig herzustellen, sagt Forstmoser. Besonders günstig sind standardisierte Empfehlungen, die auf einem «Tick the box» beruhen. Laut Wagner basieren solche Standardempfehlungen indessen oftmals auf Vorstellungen über «Best Practice», die nicht auf empirisch nachweislich relevanten Kriterien beruhten. Auch rücke die unternehmensspezifische Analyse dabei in den Hintergrund. (…)

Die Schweizer Börse SIX hat derweil geprüft, wie sich mehr Transparenz im Markt der Stimmrechtsberater schaffen lassen könnte. Im Juni dieses Jahres hat SIX eine Vernehmlassung zu einer möglichen Teilrevision der Richtlinie zur Corporate Governance eröffnet. In einer Mitteilung von Mitte Oktober heisst es, es sei darum gegangen, eine mögliche Offenlegungspflicht bei Beratungsverhältnissen zwischen Emittenten und den Stimmrechtsberatern zu erörtern.

Allerdings verzichtete die SIX zuletzt auf neue Bestimmungen. Man sei zwar nach wie vor der Auffassung, dass es im Hinblick auf allfällige Interessenkonflikte von Stimmrechtsberatern Regelungsbedarf gebe, heisst es in der Mitteilung. Diese Thematik müsse aber auf Gesetzesstufe geregelt werden, die SIX könne dies nicht leisten.

NZZ