Die kantonalzürcherische BVK erhält 20 Millionen Franken: Das Zürcher Handelsgericht hat entschieden, dass ein Vermögensverwalter die Retrozessionen nicht behalten darf, sondern der Kasse zurückzahlen muss. Diese Provisionen gelten seit einem Bundesgerichtsurteil als widerrechtlich. Die Summe setzt sich zusammen aus 12,5 Mio. an Retrozessionen und 7,5 Mio. aus Verzugszinsen.
BVK
Stäfa contra BVK
Vor sechs Jahren kündigte die Gemeinde Stäfa den Vertrag bei der BVK für die berufliche Vorsorge ihres Personals. Noch immer streiten die beiden ehemaligen Vertragspartner über die Teilliquidation. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Gemeinde teilweise gutgeheissen, schreibt die Zürichsee-Zeitung.
Im Januar 2014 reichten die Gemeinde Stäfa und 244 Angestellte bei der BVS ein Teilliquidations-Überprüfungsbegehren ein. Darin legten sie insbesondere dar, dass die Zahlung des Restbetrags der positiven Vermögensentwicklung hätte angepasst werden müssen. Die BVK habe ohne sachliche Begründung den Restbetrag von 4,3 Millionen Franken zurückbehalten und auf dieser Summe während 16 Monaten eine hohe Rendite erzielt. Über die Höhe des Betrags, den Stäfa geltend macht, ist in der Urteilsschrift kein Hinweis zu finden. Die Gemeinde will dazu zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen.
PK-Netz: Gutachten zur Schweigepflicht
Das PK-Netz hat bei Prof. Kurt Pärli, Dozent für Soziales Privatrecht an der Universität Basel, ein Gutachten zur Schweigepflicht in der paritätischen Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen in Auftrag gegeben.
Nebst einer ausführlichen Darstellung der paritätischen Verwaltung, ihrer Entwicklung, Aufgaben und Bedeutung werden die BVG-Bestimmungen zur Schweigepflicht und ihre Bedeutung für die Mitglieder des obersten Organs erörtert. Abschliessend beantwortet Pärli eine Reihe konkreter, im Rahmen des Gutachterauftrags an ihn gestellte Fragen.
Auslöser des Auftrags dürften Vorgänge bei der BVK gewesen sein, wo der VPOD bei der Stiftungsratswahl die eigenen Kandidaten zur Nichteinhaltung der Schweigepflicht aufgerufen hat.
Das Gutachten kann beim PK-Netz herunter geladen werden.
BVK öffnet sich für ausserkantonale Arbeitgeber
Die kantonalzürcherische Pensionskasse schreibt in einer Mitteilung:
Aufgrund der bisher geltenden Anschlussvoraussetzungen konnte die BVK ausschliesslich Arbeitgeber anschliessen, die wirtschaftlich oder finanziell eng mit dem Kanton Zürich verbunden waren. Mit der Anpassung der rechtlichen Grundlagen kann die BVK die Personalvorsorge neu für Arbeitgeber aus der ganzen Schweiz betreiben. Für grosse Kollektive der Branchen Gesundheit, Bildung und Verwaltung ist die BVK besonders gut aufgestellt. Sie ist aber generell offen für Neuanschlüsse, sofern diese im Gesamtinteresse der Kasse bzw. ihrer Versicherten und angeschlossenen Arbeitgeber sind.
Mit der beschlossenen Öffnung können neue, attraktive Kunden angegangen werden. «Die BVK überzeugt durch eine sehr vorteilhafte Versichertenstruktur, eine überdurchschnittliche Performance sowie zeitgemässe technische Grundlagen», sagt Bruno Zanella, Präsident des BVK-Stiftungsrats. «Die schweizweite Öffnung schafft optimale Voraussetzungen, um Arbeitgeber anzuschliessen, welche diese vorteilhafte Versichertenstruktur der BVK unterstützen», so Zanella.
BVK: Noch mehr Politik
Eine BVK DIVEST sich nennende Gruppierung hat sich jetzt neu in den immer heisser werdenden Wahlkampf für den Stiftungsrat der BVK eingeschaltet. Ihr geht es um Klimapolitik. In einer Mitteilung heisst es alarmistisch: “Die Altersvorsorge ist ein Risiko für den Klimaschutz”. Jetzt muss also der Stiftungsrat der Pensionskasse der drohenden Gefahr begegnen. Weiter wird ausgeführt:
Am 31. Mai werden mehr als 115’000 Versicherte ihre Stiftungsräte für die Arbeitnehmervertretung der BVK der Angestellten des Kantons Zürich, der nach Versichertenzahl grössten Pensionskasse der Schweiz, per e-Voting wählen. Die Klima-Allianz Schweiz und die Versicherten-Kontaktgruppe BVK DIVEST haben die Kandidierenden zu ihrer Einstellung zu Investitionen in fossile Energieunternehmen befragt und veröffentlichen eine Wahlempfehlung für «Renten ohne Risiko» – für Umwelt und Versicherte.
«Unsere Wahlempfehlung hilft jenen Versicherten, die sichere Renten und Klimaschutz verbinden wollen», sagt Geschäftsleiter Christian Lüthi. Der hohe Rücklauf der Umfrage zeigt, dass der Ausstieg aus den fossilen Anlagen auf der Agenda des BVK Stiftungsrates stehen wird.
BVK: Medienanlass (fast) ohne Medien
Die NZZ berichtet über die Medienkonferenz der Vereinigten Personalverbände zur Lage der kantonalzürcherischen BVK, an der zwar elf Vertreter der Verbände, aber bloss ein Journalist (wir vermuten der NZZ) teilgenommen haben. Im Artikel dazu heisst es:
Entzündet hat sich der Streit zwischen den beiden Personalverbänden vor allem am Vorsorgeplan 2017 der BVK, der auf dieses Jahr hin in Kraft getreten ist. Er sieht eine Reduktion des technischen Zinssatzes auf 2 Prozent vor, der Umwandlungssatz wurde von 6,2 auf rund 4,9 Prozent reduziert, bezogen auf das Pensionsalter 65. Zudem wurden die Sparbeiträge, die zu 60 Prozent von den Arbeitgebern finanziert werden, um rund 15 Prozent erhöht. Um Einbussen für jene abzufedern, die kurz vor der Pensionierung stehen und zu wenig Zeit für das Äufnen von mehr Sparkapital haben, stellt die BVK 950 Millionen Franken zur Verfügung; nötig für umfassende «Gerechtigkeit» wären allerdings rund 3,6 Milliarden Franken.
Aus Sicht des VPOD soll dieser neue Vorsorgeplan rasch wieder angepasst werden – in dieser Form gehe er voll zulasten der Versicherten, kritisierte die Gewerkschaft Ende März, als sie ihre Kandidaten für die Stiftungsratswahlen vorstellte. Für VPV-Präsident Peter Reinhard dagegen hat der amtierende Stiftungsrat ein teilweise schmerzliches, aber ausgewogenes Paket geschnürt. Die Senkungen von technischem Zinssatz und Umwandlungssatz hätten andere Pensionskassen nachvollziehen müssen. Die BVK sei einfach der «Böölimaa» gewesen, weil sie als eine der Ersten aktiv geworden sei.
Hypotheken von der Pensionskasse
Der Landbote berichtet über das verstärkte Engagement der Pensionskassen bei der Vergabe von Hypotheken. m Beitrag heisst es u.:
Dass die Pensionskassen im Vergleich zu den Banken attraktive Zinssätze anbieten, hat laut Heim vor allem mit der Marktsituation zu tun: «Die Pensionskassen wollen sich ein grösseres Stück vom Kuchen abschneiden.» Lorenz Heim (VZ) geht aber davon aus, dass die Vorsorgeeinrichtungen auf dem rund 900 Milliarden Franken schweren Schweizer Hypothekenmarkt trotzdem ein Nischenanbieter bleiben werden.
Zudem würden den günstigen Zinsen auch mögliche Nachteile gegenüberstehen: «Die Vergabe von Hypotheken gehört nicht zum Kerngeschäft der Pensionskassen. Sollten die Zinsen wieder steigen, wird ihr Interesse daran sinken. Ein Hypothekarkunde, der den Kredit verlängern will, muss dann vielleicht einen anderen Anbieter suchen.» Zudem seien die Zinssätze für kurze Laufzeiten bei den Pensionskassen vegleichsweise wenig attraktiv, da diese ihre Gelder vor allem langfristig anlegen möchten.
Die Anforderungen, welche die BVK an Hypothekarkunden stellt, sind mit denjenigen von Banken und Versicherungen vergleichbar. In einzelnen Punkten gibt es jedoch Abweichungen. So fordert die BVK von Hypothekarkunden beispielsweise Eigenmittel in der Höhe von 30 Prozent, während Banken teilweise auch mit etwas weniger zufrieden sind. Zudem vergibt die BVK keine Baukredite. Bei der Tragbarkeitsberechnung hingegen sind keine Differenzen erkennbar. Die Wohnkosten (Zinszahlungen und Unterhaltskosten) sollten nicht mehr als ein Drittel des Einkommens betragen. Der Berechnung zugrunde gelegt wird nicht der tatsächliche vereinbarte Zinssatz, sondern einer von 5 Prozent. So soll sichergestellt werden, dass der Hypothekarnehmer auch einen zukünftigen Zinsanstieg verkraften könnte.
BVK: Klima-Schäden
Die NZZ berichtet über die zunehmend heftigen Auseinandersetzungen und Angriffe des VPOD auf die PK-Leitung mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen in den Stiftungsrat.
BVK: Machtspiel des VPOD
Die an schrillen Schlagzeilen nicht arme Geschichte der kantonalzürcherischen Pensionskasse erlebt diesbezüglich ein weiteres Kapitel. Der VPOD ist mit der Performance seiner Vertreter im Stiftungsrat nicht zufrieden und stellt eine Liste auf mit neuen Kandidaten für die bevorstehenden Wahlen auf, die sich offenbar alle bereit zeigen, sich dem Gewerkschaftsdiktat zu unterwerfen. Die NZZ schreibt dazu:
Der Grundsatzstreit entzündet sich hauptsächlich an der Frage, ob der auf dieses Jahr hin wirksame Vorsorgeplan 2017 angemessen ist – oder einer Demontage der Kasse gleichkommt, wie es der VPOD formuliert. Konkret beträgt der technische Zinssatz nur noch 2 Prozent, zudem wurden die Sparbeiträge um 15 Prozent erhöht. Für Abfederungsmassnahmen wurden 950 Millionen Franken reserviert.
Am Dienstag (28.3.17) nun hatten Christoph Lips und der VPOD ihren grossen Auftritt. Im Zentrum Karl der Grosse in Zürich erklärten sie, was der Stiftungsrat alles falsch gemacht habe und warum sie in den bevorstehenden Wahlen ihre eigenen Leute nicht mehr unterstützten, und sie präsentierten gleich 9 Kandidatinnen und Kandidaten für die 9 Sitze der Arbeitnehmer im 18-köpfigen Stiftungsrat der BVK. (…)
BVK: VPOD setzt eigene Stiftungsräte unter Druck
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Forderung des VPOD an die eigenen Stiftungsräte bei der kantonalzürcherischen Kasse, die gesetzlich geforderte Schweigepflicht gegenüber Dritten nicht länger einzuhalten. Im Beitrag von Daniel Schneebeli heisst es:
In der BVK, der grössten Pensionskasse der Schweiz, stehen Wahlen an. Der Stiftungsrat, der für 30 Milliarden Franken Vorsorgevermögen von rund 120’000 Versicherten verantwortlich ist, wird im Mai für vier Jahre neu bestimmt. Der Stiftungsrat ist gross: Die Arbeitgeber haben Anrecht auf neun Sitze, die Arbeitnehmer ebenso.
In der Regel gehen solche Wahlen ohne viel Aufsehen über die Bühne. Doch aufseiten der Arbeitnehmer kommt es diesmal zu einer dicken Überraschung. Die Gewerkschaft VPOD wird ihre einzigen beiden Mitglieder im Stiftungsrat, den ehemaligen Mittelschullehrer Ernst Joss und den Bibliothekar Guido Suter, nicht zur Wiederwahl empfehlen – obwohl beide gerne nochmals für den VPOD kandidieren möchten.
Grund dafür ist eine sogenannte Wahlplattform, in der sich alle Kandidaten zu einigen Grundsätzen verpflichten müssen. So verlangt die Gewerkschaft neben Selbstverständlichkeiten wie dem Einsatz für die «Interessen der Versicherten» und eine «stabile BVK» auch von seinen Kandidaten, dass sie sich nicht an die Schweigepflicht halten, die für Stiftungsratsmitglieder gilt. In der Fussnote der Plattform heisst es: «Die Schweigepflicht, wie sie in Artikel 37 des Organisationsreglementes festgehalten ist, wird abgelehnt.»
BVK und PK-SBB im Vergleich
Susanne Rust hat anlässlich der Ergebnis-Publikation von BVK und PK BB mit den sehr unterschiedlichen Resultaten die jeweiligen Strategien in der IPE unter die Lupe genommen. Sie schreibt:
The Swiss pension fund for employees of the canton of Zurich and the country’s federal railways pension fund achieved returns of 5.7% and 3.4%, respectively, in 2016.
BVK, the CHF29bn (€24bn) Zurich pension fund, said its return of 5.7% was a “good performance” and that it was largely down to gains in US equity markets, its overseas equity and emerging market debt portfolios, and commodities.
The pension fund’s asset management costs reached a record low, it said, with the total expense ratio (TER) standing at 0.18%. It noted that this is below the 2016 average (0.51%) for Pensionskassen calculated by Swisscanto.
Its funding level, on a provisional basis, was 99.4% at the end of 2016. BVK described this as a “very good starting position” from which to cut the technical rate (technischer Zinssatz), which is akin to the discount rate, to 2%, as it announced it would do over a year and a half ago.
BVK’s target return is lower as a result of the changes to the technical parameters., at 1.5%. This is the return that is needed to maintain the funding ratio at its current level.
Pensionskasse SBB (PK SBB), the CHF17.1bn pension fund for the Swiss federal railways, achieved a return of 3.4% on its investments in 2016.
This is up from 1.5% the year before, but lower than its benchmark, which posted a return of 3.8%. The pension fund said this was because interest rates in the capital markets fell yet again in 2016.
Pensionskasse SBB’s funding level fell from 105.7% in 2015 to 104.6% in 2016, as a result of the pension fund lowering the technical rate from 2.5% to 2% with effect from 31 December 2016. This increased liabilities by CHF438m.
The return and the funding ratio figures are provisional, and the scheme’s annual report will be published in April 2017.
Swiss Pensionskassen’s allocation to alternatives reached a record high as at the end of 2016, according to a quarterly survey carried out by Credit Suisse.
BVK: Performance 5,7%
Die BVK schreibt in einer Mitteilung:
Die BVK erzielte im letzten Jahr eine sehr gute Gesamtperformance von 5,7%. Die Kosten für die Vermögensverwaltung konnten auf rekordtiefe 0,18% gesenkt werden. Damit liegt der provisorische Deckungsgrad per Ende 2016 bei 99,4%. Dies ist eine sehr gute Ausgangslage für den Wechsel zu den neuen technischen Grundlagen per 1. Januar 2017, womit auch die Sollrendite auf 1,5% gesenkt wird. (…)
Mit einem provisorischen Deckungsgrad von 99,4% per Ende 2016 verfügt die BVK über gute Voraussetzungen, den vor über eineinhalb Jahren angekündigten technischen Zinssatz nun auf 2% zu reduzieren. Unter Berücksichtigung dieses neuen technischen Zinssatzes liegt der Deckungsgrad per 1. Januar 2017 gemäss provisorischen Berechnungen bei 92,6% und somit über der 90%-Schwelle. Arbeitgeber und Arbeitnehmende müssen daher keine Sanierungsbeiträge mehr leisten. Die Verzinsung der Sparguthaben der Versicherten erfolgt deshalb ab dem 1. Juli 2017 zum BVG-Zins von 1% (aktuell: 0,5%).
Mit den neuen technischen Grundlagen sinkt die Sollrendite nun auf 1,5%. Bei der Sollrendite handelt es sich um die Rendite die notwendig ist, um den Deckungsgrad unverändert zu halten. Jeder Franken, der durch Anlageerfolg zusätzlich erwirtschaftet wird, trägt zur Erhöhung des Deckungsgrades bei. Damit verfügt die BVK ohne Sanierungsbeiträge über die Voraussetzungen, einen Deckungsgrad von über 100% zu erreichen.
PK Schlieren: Wechsel mit Dissonanzen
Seit dem 1. Januar 2017 sind die rund 380 Schlieremer Stadtangestellten nicht mehr bei der Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK), sondern beim Dietiker Anbieter SHP versichert. Nun werden jedoch Zweifel laut, ob dieser Wechsel rechtens sei. Die Limmattaler Zeitung schreibt dazu:
Laut den beiden Experten Claudia Schneider Heusi, Submissionsspezialistin und Rechtsanwältin, sowie Martin Beyeler, Professor für Bau- und Vergaberecht an der Universität Freiburg, hätte eine öffentliche Ausschreibung erfolgen müssen – eine sogenannte Submission – wie sie gegenüber der «NZZ» sagten. Beschwerden gegen eine nicht ausgeschriebene Vergabe hätten vor dem Zürcher Obergericht gar gute Chancen, sagt Schneider Heusi weiter.
Das Schlieremer Stadtpersonal votierte in einer Abstimmung selber für den Kassenwechsel, da die BVK auf das Jahr 2017 ihren Vorsorgeplan umsetzt und den technischen Zinssatz wie auch den Umwandlungssatz senkt. Nachdem mehrere der rund 470 Gemeinden und Organisationen, die der BVK angeschlossen sind, Kritik äusserten, wechselten lediglich deren vier die Pensionskasse. Dies sind die Gemeinden Erlenbach, Oberrieden und Mönchaltorf sowie die Schweizerisch Technische Hochschule Winterthur und die Stadt Schlieren.
Die betroffenen Gemeinden wollen von einem Submissionsverfahren nichts wissen. Schlieren etwa argumentiert mit dem Zeitdruck, der wegen der Einführung des BVK-Vorsorgeplans vorgeherrscht habe – per Ende November musste der BVK-Anschlussvertrag gekündigt sein. Auch liege die definitive Entscheidung beim Stadtpersonal, daher bestehe für die Exekutive keine wirkliche Auswahlfreiheit. Und drittens befinde sich das Gemeinwesen im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern um attraktive Vorsorgelösungen. Daher sei dieser Bereich nicht dem Submissionsrecht unterstellt.
Dieses Argumentarium stösst bei den Experten nur auf wenig Verständnis. So müsse hier aus juristischer Sicht von selbstverschuldeter Dringlichkeit gesprochen werden, monieren diese. Zudem belegte ein Bundesgerichtsentscheid von vergangenem Juli, dass die Personalvorsorge durchaus im öffentlichen Interesse liege. Das Mitwirkungsrecht der Angestellten spiele hierbei keine Rolle. Gar für «völlig abwegig» hält Beyeler das Argument Schlierens, mit anderen Arbeitgebern in Konkurrenz zu stehen. Zu dieser Begründung könne man auch greifen, wenn man den Bau eines neuen Gemeindehauses nicht öffentlich ausschreibe, da ja auch dort attraktive Arbeitsplätze entstehen würden, so Beyeler.
BVK-Wechsel unkorrekt vollzogen?
Einige Gemeinden wechseln auf das neue Jahr von der BVK zu anderen Vorsorgeeinrichtungen. Öffentlich ausgeschrieben wurde der neue Auftrag nirgends. Das wäre nötig gewesen, sagen Experten.
BVK: Erlenbach wechselt trotz Berater-Lapsus
Erlenbach wechselt die Vorsorgeeinrichtung. Dies hat der Gemeinderat gestern in einem Communiqué mitgeteilt. Der von der Gemeindeversammlung am 24. Oktober beschlossene Wechsel von der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich zur Profond wird vollzogen, auch wenn dieser aufgrund eines Fehlers der Beratungsfirma 2,5 statt 1,22 Millionen Franken kostet.
Wie die NZZ dazu berichtet, wirft der Wechsel aufgrund der Doppelfunktion der Expertin weitere Fragen auf. Wie deren Recherchen ergeben, ist die Beratungsfirma, welche die Gemeinde zu Rate zog, in dieser Sache nicht unabhängig. Sie hat nämlich nicht nur die Gemeinde Erlenbach in deren Bestreben unterstützt, die Pensionskasse zu wechseln. Sie ist auch als Expertin für die berufliche Vorsorge bei der Profond mandatiert – bei jener Vorsorgeeinrichtung also, die in Erlenbach zum Handkuss kam.
Den Vorwurf, sie habe die Daten nicht auf einfache Weise geliefert, weist die BVK von sich. Sie habe dem Berater alle für die Offertstellung notwendigen Unterlagen korrekt zur Verfügung gestellt, teilt sie auf Anfrage mit. Ausserdem stelle die BVK allen angeschlossenen Arbeitgebern jährlich unaufgefordert eine Übersicht über die bei ihr versicherten Arbeitnehmenden und Rentenbeziehenden zu. Die Gemeinde Erlenbach habe sie zudem wiederholt und frühzeitig auf die hohen Kosten aufmerksam gemacht, die bei der Kündigung des Anschlussvertrags für einen Renteneinkauf in eine übernehmende Pensionskasse anfallen würden, schreibt die BVK.

