Die von der BVG-Kommission vorgeschlagene Erhöhung des Mindestzinses löst die erwarteten Reaktionen aus: entweder zu viel oder zu wenig.

Arbeitgeberverband
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist klar, dass nicht eine Erhöhung, sondern vielmehr eine Senkung des Mindestzinssatzes in der aktuellen Ausgangslage angezeigt wäre. (…) In die Berechnung des BVG-Mindestzinssatzes fliessen unterschiedliche Faktoren mit ein, so etwa auch die finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen.

Hier gilt es zu beachten, dass die Stimmung an den Finanzmärkten aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Lage auch im zweiten Halbjahr 2023 gedrückt bleibt. Die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge bleibt für die Pensionskassen entsprechend schwierig, dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium. Zudem steigt der Druck für Vorsorgeeinrichtungen, die innerhalb oder nahe an den gesetzlichen Mindestparametern operieren.

Die Arbeitgeber können die Empfehlung der BVG-Kommission für einen Mindestzinssatz von 1,25 Prozent vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen. Gestützt auf die aktuelle Situation hätte der Mindestzinssatz deutlich unter der Grenze von 1,0 Prozent zu liegen kommen müssen.

Gewerkschaftsbund
Die BVG-Kommission will den Mindestzinssatz auf tiefe 1.25 Prozent festlegen. Damit würde er bedeutend hinter der aktuellen Teuerung hinterherhinken. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Bundesrat dazu auf, den Mindestzins auf 2 Prozent zu erhöhen. Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist aufgrund der gestiegenen Zinsen gut und auch die Renditen fallen positiv aus. Nach 15 Jahren sinkenden Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein. (…)

Dabei führt die Zinswende zu einer komfortablen Ausgangslage für die Pensionskassen: Selbst die Oberaufsicht über die 2. Säule hat unlängst bestätigt, dass deren finanzielle Lage stabil ist. Im ersten Halbjahr 2023 haben die meisten Vorsorgeeinrichtungen bereits doppelt so hohe Renditen erwirtschaftet wie notwendig. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.

  Arbeitgeber / SGB