Mario Bucher von Pensexpert zeigt in einem Betrag für HZ Insurance auf, wie Pensionierte, welche nochmals eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, vom Fiskus bestraft werden: “die Steuerbelastung steigt auf ein Niveau, das das Weiterarbeiten unattraktiv macht – nett ausgedrückt”.

Aber es gäbe eine einfache Möglichkeit, diesen Missstand zu beheben. Denn viele erwerbstätige Pensionierte können mit dem neuen Einkommen und der AHV-Rente das Haushaltsbudget bestreiten und deshalb auf die Rente aus der Pensionskasse vorübergehend verzichten. Warum also nicht die Altersrente während dieser Zeit der erneuten Erwerbstätigkeit sistieren, um diese dann nach der endgültigen Pensionierung wieder zu beziehen?

Diese Stop-and-go-Möglichkeit hat den Vorteil, dass die Steuerstrafe in der Zeit der Erwerbstätigkeit nach der Pensionierung tiefer ausfallen würde. Da die Altersrente für einige Monate oder sogar Jahre aufgeschoben wird, erhalten die Betroffenen nach Wiederaufnahme der aufgeschobenen Altersrente zusätzlich einen attraktiveren Umwandlungssatz und so eine höhere Rente als vor der Sistierung.

Obwohl während der Zeit des beruflichen Wiedereintritts keine BVG-Rente ausbezahlt wird, lohnt sich der Aufschub gemäss Modellrechnungen – vor allem dank den Steuereinsparungen und dem höheren Umwandlungssatz auf der sistierten Altersrente. Betroffene würden also doppelt profitieren.

Um den Steuereffekt genauer zu beziffern, hier ein Beispiel mit einem verheirateten Paar, wohnhaft in Zürich: Vor der Pensionierung erzielte das Ehepaar ein steuerbares Einkommen von 89 000 Franken und bezahlte dafür einen jährlichen Steuerbetrag von 10 500 Franken. Nach der Pensionierung mit der AHV- und der PK-Rente reduziert sich der Steuerbetrag auf 8500 Franken pro Jahr.

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