Der Pensionskassenverband schreibt zum Ausgang der Abstimmung:

Der ASIP setzt sich weiterhin für realistische Eckwerte in der beruflichen Vorsorge ein, damit die abgegebenen Leistungsversprechen am Schluss auch eingehalten werden können. Die zunehmende Lebenserwartung und die sinkenden Renditen führen unbestritten zu einer wachsenden Quersubventionierung der Rentenbezüger zulasten der Beitragszahler. Eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist daher vor allem für BVG-nahe Pensionskassen dringend notwendig und muss umso höher ausfallen, je länger wir zuwarten. Viele Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen haben ihre Umwandlungssätze – wenn möglich verknüpft mit Ausgleichsmassnahmen – bereits gesenkt.

Der Umwandlungssatz ergibt sich rein rechnerisch aufgrund von Lebenserwartung und realistisch zu erwartender Rendite. Der ASIP als Fachverband fordert nun, dass diese Grösse inskünftig wie vor der BVG-Revision durch den Bundesrat auf der Basis eines periodisch zu verfassenden Berichtes festgelegt wird. Zusammen mit der Regelung des Koordinationsabzuges, der Altersgutschriften und des Beginns des Sparprozesses lassen sich Lösungen innerhalb der beruflichen Vorsorge finden, die das BVG-Leistungsniveau sicherstellen. Auch bezüglich der Regelung für die Übergangsgeneration ist eine praxistauglichere Lösung anzustreben.

Der ASIP unterstützt eine Gesamtbetrachtung der Altersvorsorge, fordert aber eine Fokussierung. Eine Neuauflage der Reform darf das „Fuder“ nicht überladen, die finanzielle Belastungsfähigkeit der Versicherten und Arbeitgeber nicht überfordern und letztlich die Verwaltungskosten der Pensionskassen nicht weiter aufblähen.

  ASIP / f