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Weiterhin Kritik aus Vorsorgekreisen am Sparpaket

30. Juni 2025 By pwirth in Steuern Tags: 3a, ASIP, Kapitalbezug, NZZ

Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit den Anpassungen des bundesrätlichen Sparpakets bezüglich der Besteuerung von Kapitalbezügen und Säule 3a. Aus den Fachkreisen ist nur Kritik zu hören. 

Fachexperten hätten in der Vernehmlassung das Grundprinzip der steuerlichen Pläne kritisiert, sagt Lukas Müller-Brunner, Direktor des Pensionskassenverbands Asip. Nun versuche der Bundesrat, der Kritik den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem er an den Steuertarifen herumschraube.

Damit verschlimmere er die Probleme möglicherweise noch. Müller-Brunner fordert eine Grundsatzdiskussion dazu, wie man in der Schweiz Renten- und Kapitalbezug künftig besteuern will.

Ihn störe nicht nur der Vorschlag, sondern auch die Art und Weise, wie es zur Diskussion um die Mehrbesteuerung der Vorsorgegelder gekommen sei, sagt Marcel Rumo, Präsident des Vereins Vorsorge Schweiz. «Wir haben aufgrund der demografischen Entwicklung bereits genug Herausforderungen bei der Finanzierung unseres Vorsorgesystems.»

Diese Kapitalbezüge mit höheren Steuersätzen zu schmälern, schade dem System als ganzem und verletze das Vertrauen der Vorsorgenehmer zusätzlich. «Bei einem Sparprozess über vierzig Jahre möchten Vorsorgesparer Gewissheit haben, dass die Spielregeln nicht Opfer von steuerpolitischen Opportunitäten werden.» (…)

Reto Spring, Präsident des Finanzplaner-Verbands Schweiz, hält die Pläne des Bundesrats für nicht neutral für den Mittelstand. Bei der Pensionskasse seien Auszahlungen von 100 000 Franken und weniger eher die Ausnahme, sagt der Finanzplaner. In der Praxis sehe er auch, dass viele Sparer Säule-3a-Töpfe mit mehr als 100 000 Franken hätten.

Tashi Gumbatshang, Vorsorgespezialist bei Raiffeisen Schweiz, sieht dies ähnlich. «Wenn man als Mittelstand auch Leute meint, welche die Einzahlungen in die Säule 3a konsequent gemacht haben, sind diese insbesondere betroffen», sagt er. Die Pläne des Bundesrats machten die Vorsorge noch komplizierter und verunsicherten die Sparer – und wer sich zu wenig auskenne und zu viel auf ein Säule-3a-Konto einzahle, werde bestraft.

Am Ende hielten die neuen Pläne die Sparer dazu an, Steueroptimierung zu betreiben, sagt Müller-Brunner. So werde der Anreiz, die Bezüge aufzuteilen, noch grösser. Der Asip-Direktor weist darauf hin, dass es durchaus Situationen gebe, in denen ein Bezug des Pensionskassenkapitals Sinn ergebe.

In ihrer jetzigen Form sorgten die Pläne des Bundesrats dafür, dass selbst durchschnittliche Bezüge aus den Pensionskassen, wie sie häufig im Mittelstand vorkämen, stärker besteuert würden, während sich für höhere Bezüge die Optimierungsmöglichkeiten noch vergrösserten.

Reto Spring, Präsident des Finanzplaner-Verbands Schweiz, hält die Pläne des Bundesrats für nicht neutral für den Mittelstand. Bei der Pensionskasse seien Auszahlungen von 100’000 Franken und weniger eher die Ausnahme, sagt der Finanzplaner. In der Praxis sehe er auch, dass viele Sparer Säule-3a-Töpfe mit mehr als 100’000 Franken hätten.

Tashi Gumbatshang, Vorsorgespezialist bei Raiffeisen Schweiz, sieht dies ähnlich. «Wenn man als Mittelstand auch Leute meint, welche die Einzahlungen in die Säule 3a konsequent gemacht haben, sind diese insbesondere betroffen», sagt er. Die Pläne des Bundesrats machten die Vorsorge noch komplizierter und verunsicherten die Sparer – und wer sich zu wenig auskenne und zu viel auf ein Säule-3a-Konto einzahle, werde bestraft.

Am Ende hielten die neuen Pläne die Sparer dazu an, Steueroptimierung zu betreiben, sagt Müller-Brunner. So werde der Anreiz, die Bezüge aufzuteilen, noch grösser. Der Asip-Direktor weist darauf hin, dass es durchaus Situationen gebe, in denen ein Bezug des Pensionskassenkapitals Sinn ergebe.

In ihrer jetzigen Form sorgten die Pläne des Bundesrats dafür, dass selbst durchschnittliche Bezüge aus den Pensionskassen, wie sie häufig im Mittelstand vorkämen, stärker besteuert würden, während sich für höhere Bezüge die Optimierungsmöglichkeiten noch vergrösserten.

  NZZ

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EFD: Anpassungen bei der Besteuerung von Vorsorgegeldern

30. Juni 2025 By pwirth in Steuern Tags: 3a, Bundesrat, Kapitalbezug

Der Bundesrat hat aufgrund der massiven Kritik an der Besteuerung von Vorsorgegeldern beim Kapitalbezug aus der Pensionskasse und bei der Säule 3a leichte Anpassungen an seinen ursprünglichen Plänen beim Sparpaket vorgenommen. Grundsätzlich bleibt er jedoch bei seinen Absichten. In der Mitteilung des EFD heisst es: 

Aufgrund des Widerstandes in der Vernehmlassung passt der Bundesrat die Tarife nochmals an. Ziel ist es, dass keine Kapitalbezüge bis zu 100’000 Franken, wie sie für Bezüge aus der Säule 3a typisch sind, steuerlich schlechter behandelt werden als heute.

Das Einnahmenpotenzial dieser Massnahme wird damit zwar leicht geschmälert. Aufgrund neuer Einnahmenschätzungen – gestützt auf die deutlich gestiegenen Kapitalbezüge in den letzten Jahren – dürften sich die zusätzlichen Einnahmen für den Bund dennoch von 160 auf 190 Millionen erhöhen.

Diese einnahmenseitige Massnahme erachtet der Bundesrat als für die politische Ausgewogenheit des Pakets wichtig. Er hat auch alternative Vorschläge, etwa zur Beschränkung der steuerbefreiten Einzahlungen in die 2. Säule oder zur Besteuerung von öffentlich-rechtlichen Anstalten, in der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen, die aber keinen Eingang in dieses Entlastungspaket finden konnten, da sie nicht vernehmlasst wurden.

  Mitteilung EFD

BS: Wohnschutz à la Staats-PK

17. Juni 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: BS, Immobilien

Eigentlich gilt in Basel strengster Wohnschutz, was heisst, die erlaubten  Mietzinsaufschläge nach Sanierungen sind detailliert reglementiert und massiv limitiert. Ausgenommen sind Wohnbaugenossenschaften und Immobilien im Besitz des Kantons. Nicht ausgenommen ist die PKBS und doch wurde publik, dass die Kasse einen Aufschlag von 723 Franken durchsetzen konnte, obwohl gemäss Kommissionsentscheid bloss 67 Franken zugestanden wurden. Der Mieterverband, sonst aggressiv bei der Verteidigung der Vorschriften, zeigt sich überraschend handzahm und glaubt, eine Lücke festzustellen, welche den Aufschlag zulässig macht. Ein Schuft, der Böses denkt. Die Basler Zeitung schreibt dazu: 

Die Pensionskasse Basel-Stadt hat womöglich ein Schlupfloch im Wohnschutz gefunden. Sie hat die Miete einer 5½-Zimmer-Wohnung am Wiesendamm im Klybeck letztes Jahr um 723 Franken erhöht. Von 1537 Franken stieg die Miete nach einem Mieterwechsel plötzlich auf 2260 Franken. (…)

Was daran nun irritiert, ist nicht nur die saftige Mietzinserhöhung um 47 Prozent. Tatsächlich hat die Basler Wohnschutzkommission (WSK) besagtes Renovationsvorhaben geprüft, kurz bevor die Pensionskasse den Mietzins so stark erhöhte. Die staatliche Kommission kam allerdings zum Schluss, die Miete dürfe lediglich um 67 Franken steigen.

Max-Eric Laubscher, Leiter Vermögensverwaltung bei der Pensionskasse Basel-Stadt, erklärt, dass sich die Unterzeichnung des Mietvertrags für besagte Wohnung zeitlich mit dem Erhalt der WSK-Verfügung gekreuzt habe. Die Verfügung habe man Mitte Januar 2024 erhalten. «Mietbeginn der genannten Wohnung ist der 1. März 2024. Der Mietvertrag wurde jedoch entsprechend früher ausgestellt und der Mieterschaft zugestellt. Dieses Datum ist für uns rechtlich relevant.» (…)

Interessant ist, was die Rechtsabteilung des Mieterverbands zu dieser Sache sagt. Sie kommt zum Schluss, dass das Vorgehen der Pensionskasse wahrscheinlich nicht gegen das Gesetz verstosse: «So wie die Wohnschutzkommission unser Gesetz umsetzt, gilt ihre Mietzins-Verfügung erst ab dem Zeitpunkt, an dem ein Vermieter sagt, die Sanierung sei abgeschlossen.»

Das lässt einiges an Spielraum offen. Überspitzt formuliert könnte eine Vermieterin ein Baugerüst ein paar Monate länger stehen lassen als nötig, wenn sich kurzfristig ein Mieterwechsel abzeichnet, um noch einen happigen Mietzinsaufschlag zu erheben, bevor sie dann der WSK meldet, sie sei nun fertig mit Sanieren.

Oder wie es der Mieterverband formuliert: «Die Eigentümer haben eine gewisse Manövriermasse. Wir haben vorgesehen, dass diese Verfügungen ab sofort gelten, konnten uns aber nicht durchsetzen.»

Es handelt sich offenbar um einen sehr speziellen Einzelfall. Ansonsten halte sich die Pensionskasse Basel-Stadt nämlich an die von der WSK verfügten Mietzinse nach Sanierung, so der Mieterverband. Diesbezüglich könne man ihr keinen Vorwurf machen. Der Aufschlag von 723 Franken sei jedoch «mit oder ohne Wohnschutz völlig jenseits» und nicht im Sinne der Wohnbevölkerung.

  BaZ

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frankly feiert

16. Juni 2025 By pwirth in Versicherte Tags: ZKB

Die ZKB schreibt in einer Mitteilung zum fünfjährigen Bestehen ihrer frankly Anlage-App:

frankly, die digitale Vorsorgelösung der Zürcher Kantonalbank, feiert dieses Jahr sein fünfjähriges Jubiläum. Seit der Lancierung im Jahr 2020 hat sich frankly zu einer etablierten Produktmarke im Schweizer Vorsorgemarkt entwickelt.

Mit über 130’000 Kundinnen und Kunden und einem verwalteten Vermögen von über 4,3 Milliarden Schweizer Franken geniesst frankly ein grosses Vertrauen in der Schweizer Bevölkerung.

Neu erweitert frankly ihr Produktangebot und führt eine zweite Freizügigkeitsstiftung ein. Die erste ZKB Freizügigkeitsstiftung wurde bereits Mitte 2023 erfolgreich bei frankly eingeführt.

Taschenstatistk 2025

16. Juni 2025 By pwirth in Statistik

Die Taschenstatistik «Sozialversicherungen der Schweiz 2025» ist erschienen. Sie liefert aktuelle Angaben über die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen und die einzelnen Zweige. Gedruckte Gratisexemplare sind verfügbar ab anfangs August 2025; Bestellung via Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Vertrieb Publikationen, CH-3003 Bern, www.bundespublikationen.admin.ch (Bestellnummer: 318.001.25D).

Taschenstatistik /   FR

Avenir Suisse: Schlüsselpositionen neu besetzt

13. Juni 2025 By pwirth in Personelles Tags: Avenir Suisse

Nach dem Wechsel von Jérôme Cosandey zum Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat Avenir Suisse zwei Schlüsselpositionen intern neu besetzt. Diego Taboada verantwortet als Direktor für die Romandie ab sofort die Westschweizer Aktivitäten. Zudem wurde Michele Salvi zum neuen Vizedirektor ernannt. 

  Avenir Suisse

«Umverteilungsmanie oder Verantwortungslosigkeit»

13. Juni 2025 By pwirth in Sozialversicherung Tags: AHV, NZZ

Katharina Fontana geisselt in der NZZ den Ständeratsbeschluss zur Finanzierung bereits beschlossener und erhoffter AHV-Ausbaupläne mit deutlichen Worten.

«Geht es um die AHV, spielt das Geld offenkundig keine Rolle: Eine Mitte-links-Allianz im Ständerat hat – unter gütiger Mithilfe von zwei welschen Freisinnigen – beschlossen, die Abgaben für die AHV schrittweise um 8 bis 9 Milliarden Franken zu erhöhen.

Dazu soll die Mehrwertsteuer, die erst kürzlich auf 8,1 Prozent angehoben wurde, einen Sprung auf 9,1 Prozent machen, zudem müssen die Erwerbstätigen ein weiteres Mal mehr vom Lohn abgeben. Der Entscheid ist in mehrfacher Hinsicht frivol.

Erstens beschränkt sich der Ständerat nicht darauf, allein die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Diese zusätzliche Wohltat, die sich die Schweizer gönnen, ist schon teuer genug: Sie kostet anfänglich rund 4 Milliarden Franken im Jahr, später sind es mehr als 5 Milliarden. Das Geld dazu ist – im Moment noch – vorhanden, in wenigen Jahren tun sich aber massive Lücken auf.

Die Mitte-links-Mehrheit will nun nicht nur diese Lücken mit neuem Geld schliessen, sondern geht ohne Not weit darüber hinaus. Sie möchte bereits jetzt höhere Steuern und Lohnbeiträge fixieren, um dereinst den Ehepaaren grosszügigere Altersrenten bezahlen zu können – wie dies die Mitte-Partei mit einer Volksinitiative verlangt.

In der Debatte wurde dies beschönigend als «vorausschauende Politik» gelobt. Das stimmt natürlich nicht: Der erwerbstätigen Bevölkerung und den Konsumenten auf Vorrat Geld wegzunehmen, um ein bereits angeschlagenes Sozialwerk ausbauen zu können, zeugt von vielem – von Umverteilungsmanie oder Verantwortungslosigkeit –, aber sicher nicht von Vorausschau. (…)

Man kann hoffen, dass sich der Nationalrat der kleinen Kammer nicht anschliessen wird. Er sollte sich – wenn überhaupt – darauf beschränken, die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Alles andere ist unnötig. Es gibt keinen Grund, den Leuten «vorausschauend» immer mehr Steuern aufzubürden und Lohnbeiträge wegzunehmen. Dieses Geld kommt nie mehr zurück, die Belastung wird nie mehr sinken. Das ist nichts anderes als schleichender Sozialismus.

  NZZ

 

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Alles für die AHV

12. Juni 2025 By pwirth in Sozialversicherung Tags: AHV, SR

(sda) Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sollen die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge erhöht werden. Das hat der Ständerat am Donnerstag entschieden und dabei eine allfällige Aufhebung der AHV-Heiratsstrafe einbezogen.

Zur Diskussion stand nicht nur die Finanzierung der 13. AHV-Rente, sondern auch die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der AHV. Die Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) beantragte mehr Mehrwertsteuer und auch höhere Lohnbeiträge.

Der Rat folgte am Donnerstag mit 23 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung. Zuvor hatte er einen Minderheitsantrag von Hannes Germann (SVP/SH) abgelehnt, der Entscheide zur AHV-Heiratsstrafe nicht vorwegnehmen und für die 13. AHV-Rente lediglich befristet die Mehrwertsteuer erhöhen wollte.

Konkret sollen gemäss dem Ständeratsentscheid die Lohnbeiträge an die AHV am 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht werden. Würden gleichzeitig die Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte gesenkt, könnten die AHV-Beiträge für Arbeitgebende und Arbeitnehmende unter dem Strich um je 0,1 Prozentpunkte steigen.

Parallel dazu wird die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einem Prozentpunkt erhöht. Die erste Erhöhung ab 2028 um einen halben Prozentpunkt soll für die 13. AHV-Rente gebraucht werden. Mit der späteren zweiten Erhöhung soll eine allfällige Abschaffung oder höhere Plafonierung der AHV-Ehepaar-Renten finanziert werden.

Entscheid SR /   FR

Pictet: Beimischung von KI

12. Juni 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: KI, Pictet

muula.ch berichtet über eine Präsentation der Bank Pictet, die ihr Modell «Quest AI-Driven Global Equities» für die Anlagen von institutionellen Investoren und Family Offices vorstellte. 

Pictet verwaltet mit dieser Methode schon weit über 1 Milliarde Franken, wie der Pictet-Verantwortliche für das Quantitative Investieren, David Wright, erklärte. Von Family Offices bis Pensionskassen seien da Institutionelle an Beimischungen zu ihren Portfolios interessiert, hiess es.

Die Performance des neuen Anlageprodukts auf KI-Basis für Aktien (ISIN: LU2749781717) kann sich nach rund 14 Monaten schon sehen lassen. Die Überrendite zum MSCI-World-Index lag auf Dollar-Basis bereits bei 3,21 Prozent, wie der Experte stolz erläuterte. Pictet investiert das Geld hauptsächlich in Aktien von Unternehmen weltweit.

  muula.ch / Pictet KI

Performance-Schere hat sich ausgeweitet

12. Juni 2025 By pwirth in Kapitalanlagen, Studie Tags: Swisscanto PK-Studie

Iwan Deplazes, Leiter Asset Management bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB), beleuchtet im Interview mit HZ Insurance einige Ergebnisse der Swisscanto Studie 2025. Auszüge: 

Iwan Deplazes, seit 25 Jahren gibt es die PK-Studie von Swisscanto. Was hat sich in den letzten 25 Jahren bei Pensionskassen verändert?
Verändert hat sich mitunter das Bewusstsein. Die Bewirtschaftung des Kapitals wird immer wichtiger. Und auch das Kapitalvolumen ist in den letzten 25 Jahren massiv gewachsen: Heute umfassen die Anlagen in der zweiten Säule rund 1300 Milliarden Franken an Gesamtvermögen. Da kommt der Bewirtschaftung der Anlagen viel grössere Bedeutung zu. Diesbezüglich ist es erfreulich, zu sehen, dass sich auch die Professionalität in den Pensionskassen in den letzten 25 Jahren verbessert hat.

Sie haben in Ihrer aktuellen PK-Studie einen riesigen Unterschied in der Verzinsung festgestellt. Für Versicherte ist das ein Desaster, wenn sie bei einer schlecht verzinsenden Kasse sind. Wie interpretieren Sie diesen massiven Unterschied zwischen einzelnen Pensionskassen?
Die Ursache für die unterschiedliche Verzinsung liegt in der Anlagerendite der Pensionskassen. Je besser die Pensionskassen mit ihrem Vermögen arbeiten, es gut anlegen und damit eine attraktive Performance oder Anlagerendite erzielen, desto grösser ist die Möglichkeit, das Altersguthaben besser zu verzinsen.

Ihre Studie hat in der Asset-Allokation keine «tektonischen Verschiebungen», wie Sie es genannt haben, festgestellt. Offenbar fährt man jahrzehntelang im gleichen Fahrwasser …
Ja, die meisten Pensionskassen sehen keinen drängenden Grund für starke Anpassungen bei ihrer Asset-Allokation. Doch die Schere zwischen den am besten und am schlechtesten performenden Kassen hat sich vergrössert, weil sich die höheren Ambitionen der erfolgreichsten Kassen im Vergleich mit den schlechter performenden Kassen auszahlen.



Die guten News sind ja, dass die gesetzlich vorgegebenen Verzinsungen geleistet werden können. Und doch ist es zum Teil noch zu wenig, weil der Deckungsgrad bei vielen PKs mit zum Teil über 130 Prozent extrem hoch ist. Müssen sich Arbeitgeber, die ihre Versicherten bei den betreffenden Pensionskassen haben, nicht ein wenig übervorteilt vorkommen?
Grundsätzlich ist es im Interesse von allen, dass die Pensionskassen einen hohen Deckungsgrad haben. Die Studie zeigt, dass dieser im Durchschnitt aller Kassen bei 121 Prozent liegt. Das ist die Voraussetzung für die Pensionskassen, die Altersguthaben attraktiv zu verzinsen.

Die durchschnittliche Verzinsung des Altersguthabens war in den letzten drei, vier Jahren teilweise deutlich über dem verordneten Mindestzins, während wir in den vorhergehenden Jahren in unserer Swisscanto-PK-Studie teilweise sahen, dass viele Kassen praktisch auf der Linie der Mindestverzinsung standen.

Noch ein Blick auf die Asset-Allokation von Pensionskassen: Investieren die Kassen wieder etwas mehr in Mietwohnungen oder Geschäftsliegenschaften?
In den Jahren 2020 bis 2021 sind die Quoten der Immobilien stets gestiegen. Der Anteil von Schweizer Vorsorgeinstituten ist mit einer Höchstquote von fast 28 Prozent sehr hoch: Fast ein Drittel des gesamten Vermögens der Pensionskassen ist in Immobilien investiert. Das ist im internationalen Vergleich einzigartig für ein Vorsorgesystem.

Die Abnahme, die wir in den letzten drei Jahren bemerkt haben, führe ich darauf zurück, dass mit den tieferen Zinsen und der hohen Nachfrage nach Immobilien das Renditepotenzial dieser Anlageklasse temporär gesunken ist.

Das hat jetzt wieder gedreht?
Ganz klar. Ich bin überzeugt: Immobilien sind ein wichtiger Allokationsanteil vom gesamten PK-Vermögen – und werden das auch in Zukunft sein.

  HZ Insurance

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Meilensteine der BVG-Entwicklung

11. Juni 2025 By pwirth in Medien Tags: BVG, CHSS

In den vergangenen 40 Jahren seit Inkraftsetzung des BVG hat das Parlament die Regelungen zur beruflichen Vorsorge wiederholt angepasst. Versicherte sind beispielsweise bei Scheidungen, Arbeitslosigkeit oder einem Jobwechsel besser abgesichert. CHSS fasst die wichtigsten Entwicklungsschritte zusammen.

Dazu gehören 1995 die Einführung der vollen Freizügigkeit, 1999 die Einrichtung der Zentralstelle 2. Säule, 2000 der Vorsorgeausgleich bei Scheidung, 2004-2006 die 1. BVG-Revision, 2011/12 die Strukturreform mit Massnahmen für ältere Arbeitnehmer, 2017 die Überarbeitung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung, 2021 die Weiterversicherungsmöglichkeit für ältere Arbeitslose, 2024 das Referenzalter 65 für beide Geschlechter. 

CHSS

AHV: Weniger attraktive Frühpensionierung?

11. Juni 2025 By pwirth in AHV, Sozialversicherung Tags: AHV, ahv2030

Der Tages-Anzeiger berichtet, dass das Departement Baume-Schneider gegenwärtig erwägt, die Kürzungen bei Frühpensionierungen zu erhöhen, dies als Ergänzung zu den bereits vorgeschlagenen Möglichkeiten zur finanziellen Sicherung der AHV. 

Der Bundesrat zieht jetzt noch einen weiteren Pfeil aus dem Köcher: Er will Erwerbstätige entmutigen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat bereits eine Idee: «Wir werden uns auch die Kürzungssätze beim AHV-Vorbezug anschauen», sagte sie kürzlich in einem Interview mit dem «Blick», ohne weiter ins Detail zu gehen.

Doch was bedeutet das genau und welche Möglichkeiten sieht das Eidgenössische Departement des Innern vor? Diese Frage haben wir dem Bundesamt für Sozialversicherungen gestellt. Der stellvertretende Kommunikationsleiter Harald Sohns antwortet kurz und knapp: «Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um einen Prüfungsauftrag. Dem Bundesrat wurde noch keine konkrete Massnahme zum Thema Frühpensionierung unterbreitet. Es ist also noch zu früh, um über konkrete, zur Diskussion stehende Ideen oder Zahlen zu sprechen.»

Doch wie könnte der Bundesrat vorgehen? Heute gilt folgendes Prinzip bei der Frühpensionierung und dem Vorbezug der AHV-Rente: Wer ein Jahr früher aus dem Erwerbsleben aussteigt, also mit 64 statt 65 Jahren, erhält lebenslang eine um 6,8 Prozent gekürzte Rente. Wer zwei Jahre früher aussteigt, also mit 63 Jahren, muss mit einer Einbusse von 13,6 Prozent auskommen.

Bei einer maximalen monatlichen AHV-Rente von 2520 Franken bedeutet dies eine Einkommenseinbusse von 171 Franken im ersten Fall und von 342 Franken im zweiten Fall. Mit der bis 2028 durchzuführenden Erhöhung des Referenzrentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre gibt es noch Übergangsbestimmungen für Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden.

Wie kann man also Erwerbstätige von einer Frühpensionierung abhalten? Die Antwort liegt auf der Hand: über das Portemonnaie. Statt ihre lebenslange Rente um 6,8 Prozent zu kürzen, wird dieser Prozentsatz erhöht, zum Beispiel auf 7,5 Prozent. Wer also ab 2028 mit 63 Jahren in Rente ginge, müsste eine Rentenkürzung von 15 Prozent hinnehmen. Dies würde den AHV-Fonds etwas entlasten, denn in der Regel sind es die Wohlhabenden oder Besserverdienenden, die vorzeitig in den Ruhestand gehen und somit aufhören, Beiträge zu zahlen.

Gabriela Medici, die für Sozialversicherungen zuständige Zentralsekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), glaubt, dass der Bundesrat den Rentenkürzungssatz bei der Frühpensionierung erhöhen könnte. Dieser Massnahme kann sie jedoch nichts abgewinnen. «Es gibt auch Erwerbstätige mit kleinem Einkommen, die keine Arbeit mehr finden und gezwungen sind, vorzeitig in Rente zu gehen. Diese Menschen würden wir bestrafen.» (…)

Auch bei den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen stösst die Idee des Bundesrats, die Frühpensionierung zu erschweren, auf Ablehnung. «Das ist nur eine Nebelschwade, um das Fehlen einer echten AHV-Reform zu verschleiern», sagt Brenda Duruz-McEvoy, Direktorin der Vorsorgeeinrichtungen beim Centre Patronal, einer gesamtschweizerischen Organisation, die wirtschaftliche und politische Interessen der Privatwirtschaft vertritt. «Man will Leute bestrafen, die früher in Rente gehen, und solche, die es auch in Zukunft tun werden, wenn sie es sich leisten können. Letztlich werden aber Erwerbstätige mit kleinem Einkommen geschröpft.»

  TA

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UBS PK-Performance Mai 2025

11. Juni 2025 By pwirth in Index Tags: UBS PK-Performance

Monatlicher Durchschnitt, gleichgewichtet, nach Gebühren, in Prozent

Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Mai nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 1,65%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen 0,42% und 3,17% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei 1,07% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,19%.

UBS

UK: The Ponzi scheme of public sector pensions

10. Juni 2025 By pwirth in International Tags: UK

What’s the difference between the financing of pensions in the public sector and a Ponzi scheme? In some respects, nothing at all, even though those involved in the latter are committing a gross financial fraud and belong in prison (like the late Bernie Madoff).

A Ponzi scheme promises a fantastic guaranteed return; but the happy early entrants — who get the advertised gains and unwittingly promote their success to friends — are just receiving the cash put in by the later suckers. In reality the funds are not being invested at all. Eventually the whole thing collapses, when the obligations to the investors can’t be covered by new fundraising.

And the public sector pensions? Well, they are wildly more attractive than anything now available in the private sector, where such defined-benefit schemes (which give a guaranteed, inflation-protected return linked to salary) have all but died out, especially after Gordon Brown removed dividend tax relief.

The official estimated liability for the public sector pensions now owed to all those working or retired stands at around £1.5 trillion (it moves about a lot, depending greatly on interest rates). But when Rachel Reeves stands up in the Commons for her spending review this week, she won’t mention that. Because the government balance sheet showing a public sector debt of £2.6 trillion doesn’t include it at all. It’s off the books.

And, which is where it becomes even more Ponzi-like, the government doesn’t invest or put anything aside for paying out to the scheme’s millions of participants on retirement. There’s a simple reason for this. It doesn’t need to, because it relies on future taxpayers to meet the commitment.

As the former Bank of England economist Neil Record points out: “When a Ponzi scheme crashes, all the remaining investors are wiped out. By contrast, because the government is the promoter of this Ponzi scheme, the investors (pensioners) are not wiped out — they will get their money. It’s future taxpayers who get wiped out — they have to pay for all the money that should have been invested but was spent.”

Record, who, after leaving the Bank of England, made his fortune in currency risk management, believes the true bill for what we can only describe as “unfunded” public sector pensions is, when factors such as future wage growth and inflation are taken into account, almost £5 trillion.

He told The Telegraph: “The government has for years hidden from view its largest debt — what it owes to public sector pensioners. It will have to pay the enormous sum of around £4.9 trillion over the next 80 years to fulfil its legally enforceable pension promises even if it closes its pension schemes today.”

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Von 4.30 runter auf 0.83

10. Juni 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Absicherung, UBS

(UBS) Schweizer Vorsorgeeinrichtungen halten ungefähr die Hälfte des Anlagevermögens in Fremdwährungen, die sie zu einem Grossteil gegen den Franken sichern. Die «optimale» Sicherungsquote schwankt im Zeitverlauf stark und nahm in den vergangenen Jahren tendenziell ab. Bei der Umsetzung folgen zahlreiche Anleger einem «passiven» Sicherungsansatz, der in einem sogenannten «Currency Overlay Mandat» optimiert werden kann.

Wer im Frühjahr 1971 in die Vereinigten Staaten reiste, tauschte ungefähr 4.30 Franken gegen einen Dollar. Mehr als fünfzig Jahre später zahlt derselbe Reisende noch ungefähr 0.83 Franken für einen «Greenback». Diese Frankenstärke lässt sich auch über einen längeren Zeitraum beobachten: Gemäss dem jüngsten Jahresbuch der UBS (Global Investment Returns Yearbook 2025) hat sich der Franken zwischen den Jahren 1900 und 2024 im Schnitt jährlich um nominal 2,0% gegen den Dollar aufgewertet und real, also nach Bereinigung der Inflationsunterschiede zwischen den beiden Ländern, um 1,2%. Zugleich nimmt der Aussenwert des Frankens häufig in Krisenzeiten zu: Wegen der schwachen Wechselbeziehung (Korrelation) mit risikobehafteten Anlagen wie Aktien wird er in Anlegerkreisen bisweilen auch als «alpines Gold» gehandelt. 

Schweizer Vorsorgeeinrichtungen halten ungefähr die Hälfte des Anlagevermögens in Fremdwährungen, die sie zu einem Grossteil gegen den Franken sichern. Die «optimale» Sicherungsquote schwankt im Zeitverlauf stark und nahm in den vergangenen Jahren tendenziell ab. Bei der Umsetzung folgen zahlreiche Anleger einem «passiven» Sicherungsansatz, der in einem sogenannten «Currency Overlay Mandat» optimiert werden kann.

Wer im Frühjahr 1971 in die Vereinigten Staaten reiste, tauschte ungefähr 4.30 Franken gegen einen Dollar. Mehr als fünfzig Jahre später zahlt derselbe Reisende noch ungefähr 0.83 Franken für einen «Greenback». Diese Frankenstärke lässt sich auch über einen längeren Zeitraum beobachten: Gemäss dem jüngsten Jahresbuch der UBS (Global Investment Returns Yearbook 2025) hat sich der Franken zwischen den Jahren 1900 und 2024 im Schnitt jährlich um nominal 2,0% gegen den Dollar aufgewertet und real, also nach Bereinigung der Inflationsunterschiede zwischen den beiden Ländern, um 1,2%. Zugleich nimmt der Aussenwert des Frankens häufig in Krisenzeiten zu: Wegen der schwachen Wechselbeziehung (Korrelation) mit risikobehafteten Anlagen wie Aktien wird er in Anlegerkreisen bisweilen auch als «alpines Gold» gehandelt. (…)

Die Sicherungsquote schwankt stark: Dies hängt zum einen mit den kumulierten Sicherungsgewinnen aus den zur Optimierung simulierten Devisentermingeschäften zusammen, die etwa in den späten 1990er- und frühen 2000er-Jahren negativ waren. Zum anderen hat dies mit der Wechselbeziehung zwischen den Termingeschäften und den zugrunde liegenden Anlagen zu tun: Die deutlich negative Korrelation in den 2000er-Jahren führt zu einer fast durchwegs vollständigen Währungssicherung (also einem geringen Fremdwährungsanteil). Mit der zunehmenden Korrelation der vergangenen Jahre, die auch mit der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank zu tun hat, verliert das «Gold der Alpen» etwas an Glanz – die optimale Sicherungsquote einer Pensionskasse nimmt tendenziell ab. Im langfristigen Schnitt beträgt die Sicherungsquote ungefähr 70%, was – bei Fremdwährungsanlagen von 48% – einem Fremdwährungsanteil von ungefähr 14% entspricht.

Dieser Ansatz lässt eine rückwärtsblickende Auswertung der optimalen Quoten ebenso zu wie eine vorausschauende Schätzung. Dazu können verschiedene Szenarien ausgewertet werden, etwa ein Sicherungsgewinn von jährlich 1% bei einer rollierenden Korrelation von 0, was zu einer optimalen Sicherungsquote von ungefähr 44% führt. Zudem kann diese Analyse nicht nur auf eine durchschnittliche Vorsorgeeinrichtung angewendet, sondern auf die Vermögens- und Währungsstruktur einer individuellen Pensionskasse zugeschnitten und ausgewertet werden.

UBS

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Rückspiegel

Politik im Vermietungsgeschäft
Die Basler PK will mit ihren Immobilien in Genf eine angemessene Rendite erzielen. Das stört die Linke. Link

OAK auf dem Holzweg
Die Oberaufsicht will sich mit der risikobasierten Aufsicht einen alten Traum verwirklichen. Experte Roger Baumann hält nichts davon. Link

Bloss keine Reform
Die SGK-N wagt mit zwei BVG-Änderungen einen neuen Reformanlauf. Der ASIP reagiert heftig. Link

inter-pension not amused
Die OAK will den Handlungsspielraum der Sammelstiftungen noch weiter engen. Ihr Verband wagt ein skeptisches Räuspern. Link

Novas Erbe
Mathieu Erb folgt auf Colette Nova im BSV. Link

Geschäftsstelle

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4058 Basel
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