BR: OAK hat Weisungsbefugnis überschritten
Der Bundesrat hat in einem Bericht Stellung bezogen zu Vorwürfen an die Adresse der OAK, diese würde ihre Weisungsbefugnis überschreiten, konkret im Falle der Weisung bezüglich der Anforderungen an die Revisionsstellen. Ausgelöst wurde der Bericht durch ein Postulat von Erich Ettlin unter dem Titel “Keine Soft-Regulierung durch die OAK”.
In seinem Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die OAK BV mit dem Weisungsentwurf ihre gesetzlichen Kompetenzen überschritten hätte. Er ist der Ansicht, dass die OAK BV zwar Weisungen an Revisionsstellen erlassen dürfe. Insbesondere dürfe sie Vorgaben zur materiellen Prüftätigkeit der zugelassenen Revisionsstellen machen, um ihren gesetzlichen Auftrag zur Qualitätssicherung in der beruflichen Vorsorge erfüllen zu können.
Die Einführung einer Spezialzulassung für die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen sei aber dem Gesetzgeber vorbehalten. Der Bundesrat bezog für die Erarbeitung seines Berichts auch ein Gutachten eines unabhängigen Experten, Prof. Dr. Thomas Gächter, Universität Zürich, ein, das allerdings der OAK BV jede Weisungsbefugnis an Revisionsstellen abspricht.
Der Bundesrat anerkennt in seinem Bericht aber auch den von der OAK BV aufgezeigten Handlungsbedarf bei der Revision von Vorsorgeeinrichtungen. Er beauftragt das Eidgenössische Departement des Innern EDI, gesetzgeberische Schritte zu prüfen.
Mitteilung des BR / Postulat /Ratsprotokoll /
Bericht des Bundesrates / Gutachten Prof. Gächter
U.S. Life Expectancy Falls Further
Life expectancy for Americans fell again last year, despite growing recognition of the problems driving the decline and federal and local funds invested in stemming them.
Data the Centers for Disease Control and Prevention show life expectancy fell by one-tenth of a year, to 78.6 years, pushed down by the sharpest annual increase in suicides in nearly a decade and a continued rise in
deaths from powerful opioid drugs like fentanyl. Influenza, pneumonia and diabetes also factored into last year’s increase.
Economists and public-health experts consider life expectancy to be an important measure of a nation’s prosperity. The 2017 data paint a dark picture of health and well-being in the U.S., reflecting the effects of addiction and despair, particularly among young and middle-aged adults, as well as diseases plaguing an aging population and people with lower access to health care.
Abendrot weiht Binz111 ein
Die Stiftung Abendrot hat auf einem ehemaligen Industrieareal in Zürich über 400 Wohnungen erstellt. Mit einem grossen Volksfest wurde die Siedlung BINZ111 eingeweiht. Die neue Überbauung gilt als Bereicherung für das ganze Quartier.
PK Freiburg: Drei Varianten, ein Ziel
Die PK des Kts. Freiburg muss saniert werden. Folgendes ist vorgesehen:
- Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
- Drei Varianten sollen Rentenkürzungen abfedern.
- Je nach Variante beträgt die Einbusse 11,5 bis 15 Prozent.
- Steuerzahler müssen für den Übergang 400 bis 600 Mio. Franken zahlen.
- Zusätzlich leistet der Staat 350 Mio. Franken für eine Rekapitalisierung.
Bis Mitte März ist der Vorschlag der Regierung nun in der Vernehmlassung. Dann wird das Parlament darüber beraten. Das letzte Wort hat das Volk. Zudem hat die Regierung im Internet einen Rentenrechner aufgeschaltet. Dort können die Versicherten berechnen, wie sich die drei Varianten auf ihre persönliche Situation auswirken.
Kritik am Weisungsentwurf für Sammelstiftungen
IPE berichtet über Kritik am Weisungsentwurf “Risikoverteilung und Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen”. Die Weisungen bezwecken gemäss offizieller Diktion: eine Erhöhung der Transparenz der Risikoverteilung sowie der Entscheidungsstrukturen im Hinblick auf eine strukturgerechte Risikobeurteilung ; die Sicherstellung einer einheitlichen Informationsbeschaffung durch die regionalen Aufsichtsbehörden; die Vorgabe von Mindeststandards betreffend Anforderungen an die Organisation und Loyalität.
Sergio Bortolin, Direktor der Asga, hat gegenüber IPE festgestellt, die geplante Weisung könne nicht ausgeführt werden, sie sei zudem vollkommen überflüssig, nachdem die Direktaufsicht schon heute über die Mittel verfüge, die mit den Kollektivplänen verbundenen Risiken zu evaluieren. Und Bortolin fügte an, die OAK überschreite mit der Weisung ihre Kompetenzen. Ein Vorwurf, der der Oberaufsicht bei früheren Gelegenheiten schon mehrfach gemacht wurde und diese entsprechend sich auch zu Rückziehern gezwungen sah.
Die Anhörung dauert noch bis zum 15. Januar.
Aufwandentschädigung für Broker
Das Thema der Entschädigung für Broker gewinnt zusehends an Virulenz. Jetzt hat der ASIP in einer Fachmitteilung bekannt gegeben, dass sich der Verband der damit zusammenhängenden Fragen annimmt und Forderungen stellt. In der Fachmitteilung heisst es u.a.:
Festzuhalten ist, dass die Broker bei Neuanschlüssen oder bei der Überprüfung der bestehenden Anschlüsse und deren marktkonformen Konditionen eine Kontrollfunktion für die Arbeitgeber und die versicherte Belegschaft (Vorsorgekommissionen) ausüben.
Zu Fragen Anlass gibt jedoch insbesondere die Entschädigung. Aus unserer Sicht sollen die Aufgaben des Brokers vom Arbeitgeber als Aufraggeber und Treuhänder der Mitarbeitenden aufwandbasiert abgegolten werden. So können die Interessen der Destinatäre besser gewahrt und die geforderte Transparenz einfacher erreicht werden. Deshalb sollten erfolgsabhängige Courtagen und Provisionen im BVG wie auch im VVG untersagt werden.
Es braucht daher eine Anpassung von Art. 48k Abs. 2 BVV 2 sowie eine entsprechende Regelung im VVG. Der ASIP setzt sich für diese Anpassungen ein und will zusammen mit dem BSV sowie weiteren involvierten Akteuren mögliche Lösungsvorschläge erarbeiten.
Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2019
Der ASIP hat in der Fachmitteilung Nr. 114 die neuen Eckwerte aufgelistet:
Eckwerte für die obligatorische beruflichen Vorsorge
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Beträge in Fr. |
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Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle) |
21’330.– (21’150.–)
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Koordinationsabzug |
24’885.– (24’675.—)
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Maximal versicherter Jahreslohn |
85’320.– (84’600.—)
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Maximaler koordinierter Lohn |
60’435.– (59’925.–)
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Minimaler koordinierter Lohn |
3555.– (3525.—)
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Maximal versicherbarer Jahreslohn |
853’200.– (846‘000.—)
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Vergleich der Vorsorge CH / NL
Diego Liechti (Nest) und Hansruedi Scherer (PPCmetrics) stellen in der Handelszeitung einen Vergleich zwischen den Pensionskassensystemen der Niederlande und der Schweiz an. Sie kommen zum Schluss:
Der Vergleich der beiden Pensionskassensysteme zeigt, dass dasjenige der Niederlande transparenter ist, in dem der Deckungsgrad die effektive finanzielle Gesundheit einer Vorsorgeeinrichtung anzeigt. Ebenso können sich niederländische Kassen besser an veränderte Rahmenbedingungen anpassen dank weitergehenden Sanierungsmöglichkeiten, die zudem früher als in der Schweiz eingeleitet werden müssen.
Folglich ist das gesamte Pensionskassensystem in den Niederlanden sicherer als dasjenige der Schweiz, obwohl vergleichbare Anlagerisiken eingegangen werden. Falls die Schweiz sicherstellen will, dass die Rentenleistungen auch in Zukunft mit hoher Sicherheit erbracht werden können, wäre ein vertiefter Blick in niederländische Verhältnisse mehr als nur empfehlenswert.
Vernehmlassung zur Teilrevision des Versicherungsaufsichts-gesetzes
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eröffnet. Diese enthält Regeln zur Sanierung von Versicherungsunternehmen, führt zu Erleichterungen für Versicherungen mit bestimmten Geschäftsmodellen und auferlegt den Versicherungsvermittlern in bestimmten Fällen Regeln zum Verhalten gegenüber ihren Kunden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2019.
WTW: White Papers zu 1e-Plänen und Risk Sharing
Welche Auswirken 1e-Pläne auf die Pensionskassen und die Unternehmensbilanzen haben, hat das Beratungsunternehmen Willis Towers Watson in zwei White-Papers untersucht. Diese zeigen u.a. auf, ob sich die Pensionskassen über Mittelabflüsse Sorgen machen müssen und wie sich die Einführung von 1e-Plänen auf die Pensionsverpflichtungen von Unternehmen auswirken.
In einem weiteren White Paper wird analysiert, wie die im internationalen Vergleich hohen Schweizer Pensionsverpflichtungen über Risk Sharing reduziert werden können. Dies ist für Unternehmen interessant, die sich Gedanken über die Umstellung der Bewertung unter Berücksichtigung des Risk Sharing machen bzw. die Anwendung des Risk Sharing ausweiten wollen.
Whitepaper 1: Auswirkungen der Einführung von 1e-Plänen auf die Basiskasse
Durch die Einführung eines 1e-Plans können Pensionskassen Risiken zum Teil auf die Arbeitnehmer übertragen. Doch ist die Einführung für die jeweilige Pensionskasse mit Mittelabflüssen verbunden. Auf den ersten Blick scheint dies die Pensionskasse zu schwächen.
ZKB: “Mietzinsausfälle von einer Milliarde Franken pro Jahr”
Interaktive Grafik
Die Zürcher Kantonalbank schreibt in einer Mitteilung zur Ausgabe Nov. 2018 von “Immobilien aktuell”:
Die hohe Bautätigkeit und die rückläufige Zuwanderung hinterlassen Spuren am Mietwohnungsmarkt. Bereits stehen in der Schweiz 2,3% der Mietwohnungen leer und verursachen Mietzinsausfälle von aktuell rund 1 Mrd. Franken. Wie problematisch die Leerstände sind, hängt davon ab, wie rasch das Überangebot vom Markt absorbiert werden kann. Selbst wenn in der Schweiz keine einzige zusätzliche Mietwohnung auf den Markt käme, würde es im Durchschnitt über zwei Jahre dauern, bis alle leeren Mietwohnungen aufgrund des Bevölkerungswachstums belegt wären. Hinsichtlich der Absorptionszeit gibt es dabei grosse regionale Unterschiede (siehe Grafik). Zu diesen Ergebnissen kommt das Immobilienresearch der Zürcher Kantonalbank im heute erschienenen «Immobilien aktuell». (…)
Oftmals wurde ausgerechnet in Landgemeinden, die in den letzten Jahren einen Bevölkerungsrückgang verzeichneten, neue Mietwohnungen gebaut. Diese Gemeinden werden es besonders schwer haben, den aktuellen Trend umzukehren und die bestehenden Leerstände zu füllen. Es handelt sich dabei vor allem um sehr stark vom Tourismus geprägte Gebiete in Graubünden und im Wallis, das obere Emmental, das Aaretal und das Schwarzwassertal im Kanton Bern, den Oberaargau und um weite Teile des Juras.
«Das Hauptproblem ist nicht, dass in der Schweiz in den letzten Jahren zu viele Mietwohnungen entstanden sind. Vielmehr wurde häufig an Orten gebaut, an welchen zu wenige Mieter wohnen möchten», erklärt Ursina Kubli, Leiterin Analytics Immobilien der Zürcher Kantonalbank.
Von einer grossen Mietpreiskorrektur ist trotz der Leerstände bisher aber noch nichts zu sehen. Viele Eigentümer scheuen sich vor Mietsenkungen und locken stattdessen mit Anreizen wie Staffelmieten oder einem Gratismonat. Institutionelle Eigentümer sind besonders gewillt, einen gewissen Leerstand auszusitzen. Denn Mietsenkungen hätten tiefere Bewertungen ihrer Liegenschaften zu Folge.
OAK: Anhörung zum Weisungsentwurf zum technischen Zins
Die Oberaufsichtskommission hat einen Weisungsentwurf “Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge betreffend den technischen Zinssatz” in die Anhörung gegeben. Dem Schritt ist eine längere Auseinandersetzung zwischen Expertenkammer und OAK vorausgegangen. Im Begleitbrief wird dazu ausgeführt:
Die aktuelle Fachrichtlinie 4 (FRP 4) der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) enthält als Obergrenze einen Referenzzinssatz. Dieser weist Unzulänglichkeiten in der Berechnungsart auf. Zudem wird er oft direkt als Empfehlung verwendet und dient nicht als Obergrenze. Die OAK BV hat deshalb in der Vergangenheit mehrfach kommuniziert, dass sie Weisungen für die Empfehlung des Experten zum technischen Zinssatz erlassen wird, falls die aktuelle FRP 4 nicht einer Revision unterzogen wird, die den Anforderungen der OAK BV genügt.
Der vorliegende Weisungsentwurf enthält Prinzipien und Regeln, die vom Experten bei der Empfehlung des technischen Zinssatzes zu berücksichtigen sind. Die wichtigsten Prinzipien lauten:
- Für die Empfehlung des technischen Zinssatzes wird die kassenspezifische Situation der Vorsorgeeinrichtung, insbesondere deren strukturelle Risikofähigkeit berücksichtigt. Auf einen Referenzzinssatz wird im Weisungsentwurf verzichtet.
- Der Experte empfiehlt einen technischen Zinssatz, der unterhalb der erwarteten Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegt. Die erwartete Nettorendite der Anlagestrategie wird vom Experten plausibilisiert.
- Bei der Empfehlung berücksichtigt der Experte die zukünftigen Veränderungen in der Lebenserwartung sowie bei Vorsorgeeinrichtungen, die im Wettbewerb stehen, allfällige Risiken, die sich aufgrund der Konkurrenzsituation ergeben.
Der Weisungsentwurf sieht eine Obergrenze für den technischen Zinssatz vor. Der vom Experten empfohlene technische Zinssatz liegt grundsätzlich zwischen dem Marktzins minus allfällige Abzüge und einer vom Marktzins abhängigen Obergrenze. Die Obergrenze bei einer Bilanzierung mit Periodentafeln orientiert sich an der erwarteten Rendite einer durchschnittlichen Anlagestrategie. Für die Festlegung der Obergrenze wurden die durchschnittlichen Risikoprämien (Performance abzüglich Marktzins in jedem einzelnen Jahr) für die letzten 30 Jahre ermittelt.
Bei der Erarbeitung des vorliegenden Weisungsentwurfs wurden die SKPE, der Pensionskassenverband ASIP sowie der Sicherheitsfonds im Rahmen von zwei Sitzungen konsultiert.
Begleitbrief / Weisungsentwurf / FRP 4 /
PPCmetrics zur Fachrichtlinie 4
PWC: Asset management costs to drop 20% by 2025
Asset management costs for all asset classes are expected to drop by 20% by 2025 as fees are increasingly based on performance, according to PwC.
In a new report – Asset and Wealth Management Revolution: Pressure on Profitability – the consultancy argued that asset managers must embrace new technologies in order to cushion decreasing income.
PwC based its forecast on an analysis of the annual reports of 64 asset managers with combined assets under management of €40trn.
The past five years were a golden period for large asset managers, PwC said, as margins rose by almost 16% and costs fell almost 16% relative to an income decline of almost 10%. Patrick Heisen, partner at PwC, said this was likely to reverse as fees came under more pressure.
“This is in part thanks to the regulation of the European Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II), which has lead to greater cost transparency, but also to institutional investors becoming more cost-conscious,” he said.
Heisen added that the introduction of cheap passive investment products had accelerated this trend. “Although interest in active products is to remain, their added value must be better demonstrable to institutional investors,” he said.
PwC concluded that costs would come down across all asset classes, and would affect cheaper passive products and more expensive hedge funds. Fees for passive investments were expected to drop from 0.15% to 0.12%, PwC predicted, while costs for active equity mandates would fall from 0.54% to 0.44%
OAK nimmt Sammel-einrichtungen ins Visier
Michael Ferber berichtet in der NZZ über die Bemühungen der Oberaufsichtskommission, den Bereich der Sammeleinrichtungen besser unter Kontrolle zu bekommen.
Die zunehmend komplexen Strukturen bei den Schweizer Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) in der zweiten Säule des Schweizer Altersvorsorgesystems bereiten der Aufsicht Sorge. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) plant deshalb Weisungen, die die Transparenz in dem Sektor erhöhen sollen – etwa was die Risikoverteilung und die Entscheidungsstrukturen angeht. Zudem soll es Mindeststandards geben, was die Anforderungen an die Organisation von SGE angeht. Dazu hat die OAK BV eine Anhörun ggestartet, bei der bis zum 15. Januar kommenden Jahres Stellungnahmen eingereicht werden können.
Die Bedeutung von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der zweiten Säule ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Ende 2016 waren in solchen Vorsorgeeinrichtungen 2,4 Mio. bzw. 60% der aktiven Versicherten in der beruflichen Vorsorge in der Schweiz versichert. Die Zahl der Pensionskassen in der Schweiz sinkt seit Jahren. Unternehmen schliessen eigene Vorsorgeeinrichtungen und lagern die berufliche Vorsorge an SGE aus. Dieser Konzentrationsprozess dürfte sich in den kommenden Jahren fortsetzen. (…)
Sind hier neue Regeln wirklich gerechtfertigt? Das Thema SGE sei ein Dauerbrenner, der die Oberaufsichtskommission ständig beschäftige, sagt Roger Baumann von der Pensionskassen-Beratungsgesellschaft «c-alm». Manche SGE hätten verschiedene Vorsorgewerke, wobei jedes davon eigene Pläne habe. Im Extremfall sei ein solches Vorsorgewerk wie eine eigene Gemeinschaftsstiftung innerhalb der Sammeleinrichtung. Den Überblick zu behalten, sei für die Kontrollorgane nicht einfach.
Livio Forlin, ebenfalls «c-alm», hat den Wettbewerb unter den Sammeleinrichtungen untersucht und festgestellt, dass dieser teilweise ineffizient sei. So werde ein wesentlicher Teil der Verwaltungskosten grosser Sammeleinrichtungen für den Wettbewerb ausgegeben – also für Makler- und Brokerkosten sowie Marketing. Durch den Anschluss neuer Vorsorgewerke entstünden zusätzliche Verwaltungskosten, die zu wenig transparent seien. Die Kosten müssten indessen alle Versicherten tragen. Weiter führe Wachstum häufig zusätzlich zu einer Verwässerung des Deckungsgrades. So lasse sich sagen, dass die Versicherten für einen Wettbewerb einen Preis zahlten, aus dem sie oft nicht den erwarteten Nutzen zögen.
Top 100 Real Estate Investment Managers 2018
The global real estate investment management industry has almost doubled in size over the past five years, from €1.68trn in 2014 to €3trn today. The sector continues to be swelled by growing allocations from institutional investors and rising asset prices.
The Top 10 continues to shuffle, although Brookfield Asset Management has retained the top spot throughout. During that period, PGIM and CBRE Global Investors swapped places: the former has risen from seventh to second and the latter vice versa.
Third-placed Blackstone has tended to inhabit second or third over the past five years, while fourth-placed Hines started at 13th in 2014.
Fifth-placed Metlife has jumped from 13th last year. After occupying third and fourth spots in recent years, TH Real Estate/Nuveen has slipped to sixth; similarly, UBS has dropped from sixth/seventh to eighth.
Other Swiss companies: CS 16, Swiss Life Managers 20, Partners Group 66.





