Der Bundesrat will eine Anpassung der Anlagerichtlinien für Pensionskassen prüfen, um Investitionen in sog. Zukunftstechnologien zu erleichtern. In einer Mitteilung heisst es dazu:

Investitionen in innovative und zukunftsträchtige Technologien können für Pensionskassen wertvoll sein und der Erfüllung des langfristigen Vorsorgeziels dienen. Der Bundesrat will daher die Einführung einer neuen Anlagekategorie für schweizerisches Venture-Capital (Risikokapital) in den Anlagerichtlinen der beruflichen Vorsorge prüfen, mit einer Limite von ungefähr fünf Prozent der Gesamtanlagen. Daneben regt er an, dass Investitionen in diese Anlageprodukte transparenter dargestellt werden sollen.

Inwieweit die einzelnen Pensionskassen das Potenzial von Anlagen in Venture-Capital ausschöpfen können und wollen, hängt auch von ihrer jeweiligen Risikofähigkeit ab. Die Verantwortung für die Investitionsentscheide liegt weiterhin ausschliesslich beim zuständigen Organ der Pensionskasse.

Diese Änderung geht zurück auf die Motion «Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz» (13.4184) von Ständerat Konrad Graber.

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