Josef Bachmann, ehemaliger Geschäftsführer der PwC-Pensionskasse, startet mit Gleichgesinnten eine Volksinitiative “für eine generationengerechte Altersvorsorge”. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass in der laufenden Diskussion um die Sozialwerke kein Lösungsansatz sichtbar ist, der über das Einschiessen von weiteren Milliarden zur kurzfristigen Stabilisierung des Status Quo sichtbar ist. Das in Form einer allgemeinen Anregung formulierte Begehren und seine Begründung lauten wie folgt:

Die unterzeichneten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit im Sinne von Artikel 139 der Bundesverfassung in Form der allgemeinen Anregung das nachstehende Begehren.

Die finanzielle Stabilität der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der beruflichen Vorsorge ist langfristig unter Wahrung der Generationengerechtigkeit sicherzustellen.

Dabei sind folgende Richtlinien zu beachten:

1. Die berufliche Vorsorge wird im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Eine systemfremde Umverteilung ist zu vermeiden.

2. Beiträge und Leistungen sind so festzulegen, dass langfristig die Generationengerechtigkeit gewährleistet ist. Die Altersrenten der beruflichen Vorsorge werden laufend regelbasiert, an die Rahmenbedingungen (namentlich Anlageerträge unter Berücksichtigung des Anlagerisikos, Demographie und Teuerung, nicht abschliessend) angepasst. Bei der Festlegung der Leistungen steht die Erhaltung der Kaufkraft und damit die Sicherung des Lebensstandards im Vordergrund, nicht der Nominalwert der Rente.

3. Bereits laufende Altersrenten der beruflichen Vorsorge können gesenkt werden, um die Umverteilung zwischen den Generationen zu begrenzen. Anpassungen erfolgen in moderaten Schritten. Verbessern sich die finanziellen Rahmenbedingungen, werden die Renten erhöht.

4. Das für die Administration der Renten notwendige Referenzrücktrittsalter (in der 1. und 2. Säule) wird unter Berücksichtigung der Lebenserwartung regelmässig angepasst. Es ist für Frauen und Männer gleich. Der Zeitpunkt der effektiven Pensionierung wird individuell, in persönlicher Absprache zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, festgelegt.

Begründung / Erläuterungen

Durch Annahme der Initiative wird der Gesetzgeber dabei unterstützt, unpopuläre aber notwendige und nachhaltige Gesetze für die Reform der Vorsorge zu erlassen.

1. Die berufliche Vorsorge soll gestärkt werden und auch in Zukunft ihren tragenden Beitrag zur stabilen Altersvorsorge im Rahmen des Drei-Säulen-Konzepts leisten.

2. Die Rentenhöhe kann nicht im Voraus lebenslänglich festgelegt werden, weil die Grundlagen dazu nicht bekannt sind. Deshalb müssen Anpassungen an die realen Bedingungen möglich sein. Das kann zu Leistungserhöhungen oder -reduktionen führen. Damit wird die systemfremde Umverteilung wesentlich reduziert. Es sollen keine Leistungsversprechungen (Garantien) nur zu Lasten von nachfolgenden Generationen gemacht werden.

3. Fairness und echte Solidarität zwischen den Generationen ist nur möglich, wenn auch laufende Altersrenten angepasst werden können. Rechtzeitiges Handeln ermöglicht moderate Anpassungen und verhindert einschneidende Kürzungen in der Zukunft. Auch Leistungserhöhungen bei steigenden Kapitalrenditen können so versprochen werden.

Aufschub der Pensionierung führt zu höheren Renten. Dadurch können Kürzungen der Umwandlungssätze kompensiert werden. Um den Pensionierungszeitpunkt bestimmen zu können, sollen Arbeitnehmende auch im Alter für die Arbeitgeber attraktiv bleiben.

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