imageMarco Salvi von Avenir Suisse kritisiert entschieden den Beschluss des Bundesrates zur Ausrichtung von Überbrückungsrenten für ältere Arbeitslose.

Ohne sichtbare Gegenleistung haben die Gewerkschaften den mehrheitlich bürgerlichen Bundesrat für ein neues Sozialwerk gewinnen können – ein Novum seit der Einführung des Krankenkassenobligatoriums im Jahr 1996. Diesmal geht es um eine neue Form von Ergänzungsleistungen für ältere Langzeitarbeitslose. Der Beschluss des Bundesrates kommt einem Bruch mit den liberalen Prinzipien des Schweizer Arbeitsmarktes gleich.

Dem vermeintlichen Nutzen dieses Beschlusses sind die Fakten entgegenzuhalten. Die Erwerbsquote der Schweizer Ü55 gehört heutzutage zu den höchsten der Welt. Vor kurzem wurde gar die 75-Prozent-Marke geknackt. Seit der schrittweisen Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU/Efta im Jahr 2002 hat die Quote um satte 10 Prozentpunkte zugenommen.

Von der Verdrängung der älteren einheimischen Arbeitnehmer durch Zuwanderer kann keine Rede sein. Und sowieso: Die Zahl der seit 2002 zugewanderten ausländischen Arbeitnehmer ist numerisch betrachtet geringer als jene der Frauen, die während der gleichen Periode neu in den Arbeitsmarkt eingetreten sind. Doch niemand macht ernsthaft die Schweizer Mütter dafür verantwortlich, Chancen der älteren Männer auf dem Arbeitsmarkt geschmälert zu haben. (…)

Angesichts der tatsächlichen Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt wirkt der Beschluss des Bundesrates kontraproduktiv. Letztlich öffnet sich für einen Teil der Beschäftigten ein Weg zur Pensionierung mit 58, gut 7 Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter. Wie kann man dann noch als Regierung glaubwürdig eine Erhöhung des Rentenalters vertreten, die angesichts der demografischen Entwicklung eigentlich dringlich wäre?

  Avenir Suisse