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Die Belastung der Bürger, besonders des Mittelstands, und der Wirtschaft mit Zwangsabgaben hat in der Schweiz insgesamt praktisch europäische Spitzenwerte erreicht und de facto seit 1990 um 24 Prozentpunkte zugenommen.

Der Arbeitgeberverband hat an einem Medienanlass seine Forderungen an die AHV-Revision formuliert. Direktor Roland Müller führte aus:

Der Zwischenschritt mit der STAF hat uns bei der eigentlichen, dringend nötigen Reform der AHV wertvolle Zeit gekostet. Der Bundesrat ist jetzt gefordert, die ursprünglich auf Ende 2018angekündete Botschaft zur AHV21 endlich zu verabschieden. Das Parlament muss das Geschäft anschliessend prioritär behandeln,damit die ursprünglich als AHV21 geplante Revision wenigstens noch per 2022, quasi als AHV22,in Kraft treten kann.

Denn wird der Revision der Altersvorsorge nun nicht die nötige Priorität eingeräumt und gar bis ins Jahr 2023 oder gar 2024 hinausgezögert, so würde die Generationengerechtigkeit mit Füssen getreten. Das wäre nicht nur sachlich unhaltbar, sondern auch demokratiepolitisch verhängnisvoll.So viel vorweg: Parlament und Landesregierung haben mit der STAF-Vorlage bewiesen, dass sie ein Geschäft im Eiltempo behandeln und zur Abstimmung bringen können. Dies stimmt grundsätzlich positiv.

Doch die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats aus dem Jahr 2018 erfüllt die Anforderungen aus Sicht der Arbeitgeber nicht und ist deshalb grundsätzlich zugunsten einer einnahmen- und ausgabenseitig ausgewogenen Botschaft an das Parlament zu überarbeiten – jetzt!

Wie bereits bei der Reform AV 2020 setzte die Landesregierung in der Vernehmlassungsvorlage zur AHV21 nämlich zu rund 90 Prozent auf einnahmeseitige Massnahmen. Das ist mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz schlicht keine Option. Aber auch die Bürger könnten einen erneuten Anstieg der Zwangsabgaben nicht stemmen. Dennoch liebäugeln gewisse Kreise noch immer damit, in den kommenden 15 Jahren die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV um drei bis vier Prozentpunkte anzuheben.

Diesen Ansatz, die Finanzierungslücken in den Rentensystemen ausschliesslich über Zusatzfinanzierungen zu schliessen, verwerfen die Arbeitgeber mit Nachdruck. Längst hat die Belastung der Bürger, besonders des Mittelstands, und der Wirtschaft mit Zwangsabgaben in der Schweiz insgesamt praktisch europäische Spitzenwerte erreicht und de facto seit 1990 um 24 Prozentpunkte zugenommen haben.

  Ausführungen Müller