FuW Redaktor Peter Morf kann die Vorgaben der Sozialpartner zur BVG-Revision so wenig verstehen wie die Pläne des Bundesrats zur AHV. Er schreibt:

Der SGB hat sich gegenüber dem Arbeitgeberverband in der Diskussion um ein Sanierungsmodell für die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, einmal mehr durchgesetzt. Die überfällige – und letztlich ungenügende – Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6% lässt er sich fürstlich honorieren.

Vorgesehen ist die Ausrichtung eines pauschalen Rentenzuschlags pro Kopf. Der Arbeitgeberverband hat sich dazu hinreissen lassen, diese Massnahme zu unterstützen. Sie wäre «solidarisch» zu finanzieren. Vorgeschlagen werden 0,5 Lohnprozente, von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je hälftig zu tragen.

Abgesehen von der für die internationale Wettbewerbsfähigkeit schädlichen Erhöhung der Lohnnebenkosten wird ein Tabu gebrochen: Es wird explizit ein Umlageelement in die nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanzierte zweite Säule eingebaut. Damit werden die erste und die zweite Säule verknüpft, der Vorteil von zwei unabhängigen Säulen in der Altersvorsorge verschwindet zusehends.

Das ist auch der Grund, warum der Gewerbeverband als grosse Arbeitgeberorganisation das Modell nicht unterstützt. Umgekehrt ist es absolut unverständlich, dass der Arbeitgeberverband eine derartige Lösung akzeptiert. Er unterstützt damit das alte linke Anliegen einer Stärkung der ersten auf Kosten der zweiten Säule der Alterssicherung. Das entspricht dem Fernziel einer Volkspension – die von der Arbeitgeberseite bisher stets und zu Recht vehement bekämpft worden ist.

Da mutet auch die Kritik des Arbeitgeberverbands am bundesrätlichen AHV-Modell, es sei einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtet, doch zumindest eigenartig an. Den berechtigten Vorwurf muss sich auch der vom Arbeitgeberverband mitgestaltete Vorschlag zur zweiten Säule gefallen lassen.

Die beiden Vorschläge zur Sanierung der ersten zwei Säulen der Altersvorsorge sind ausgesprochen einnahmenseitig ausgerichtet und stehen damit schief in der Landschaft. Auf strukturelle Massnahmen wird in beiden Modellen, abgesehen von der Anpassung des Rentenalters der Geschlechter in der AHV, verzichtet.

  FuW