Der Arbeitgeberverband hat umgehend die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen für die AHV-Reform 21 kritisiert. Er schreibt in einer Stellungnahme:

Anstatt mit einer einnahmen- und ausgabenseitig ausgewogenen ersten verdaubaren Revision die AHV-Renten bis Mitte der 2020er-Jahre zu sichern, will der Bundesrat einmal mehr auf eine überwiegend einnahmeseitige Lösung setzen. Bereits mit der Abstimmung zur Steuer-AHV-Vorlage vom 19. Mai 2019 wurden 0,3 zusätzliche Lohnprozente zugunsten der AHV beschlossen. Mit der AHV21 will der Bund wieder in erster Linie den Hebel der Zusatzfinanzierung betätigen. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte werden die Bürger erneut massiv zur Kasse gebeten. Dabei hat die Belastung der Bürger und Wirtschaft durch Zwangsabgaben in der Schweiz praktisch europäische Spitzenwerte erreicht.

Damit die Renten für die nächsten Jahre gesichert sind, braucht es allerdings bereits in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre eine nächste Reform. Denn auch mit der vorgeschlagenen AHV21 schreibt die erste Säule dann erneut rote Zahlen. Angesichts der alternden Bevölkerung, die länger Renten bezieht, kommen wir dann nicht mehr um eine allgemeine, schrittweise Rentenaltererhöhung herum.

image

In Anbetracht des steigenden Fachkräftebedarfs muss der Bundesrat die Vorlage zudem um eine gezielte Anreizmassnahme für den freiwilligen längeren Verbleib im Arbeitsmarkt anreichern. Die Arbeitgeber fordern die längst fällige Erhöhung des seit über zwei Jahrzehnten nicht mehr der allgemeinen Kostenentwicklung angepassten Freibetrags für erwerbstätige AHV-Bezüger von 1400 Franken auf 2000 Franken pro Monat.

Die Praxis zeigt, dass der Freibetrag in der persönlichen Beurteilung von Menschen im AHV-Alter, ob und in welchem Umfang sie weiterarbeiten wollen, eine entscheidende Rolle spielt. Der Bund setzt in seinem Vorschlag nicht nur keine wirksamen neuen Anreize für die Förderung der freiwilligen Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters, sondern will sogar den Vorbezug der AHV attraktiver machen (siehe Tabelle).

  Mitteilung Arbeitgeber