imageMartin Wechsler und Fabian Thommen vom Expertenbüro Wechsler haben ein Alternativmodell zur BVG-Revision entwickelt, das eine Leistungssicherung ohne Mehrkosten erlaubt. Erreicht wird dies durch ein Rentensplitting nach AHV-Vorbild. In ihren Unterlagen schreiben sie dazu:

Zur Sicherung der BVG-Renten braucht es nicht zusätzliche Beiträge, sondern mutigere und volkswirtschaftlich vorteilhaftere Schritte. Das folgende Modell Thommen/Wechsler zeigt eine innovative sowie einfach und rasch umzusetzende Möglichkeit auf, die berufliche Vorsorge nachhaltig, sozial und volkswirtschaftlich verträglich zu sichern: Dazu sollen in der beruflichen Vorsorge in Analogie zur AHV die Renten von Ehepaaren gesplittet werden. Weil die Renten zwischen den Geschlechtern dann gleichmässiger verteilt sind, können die Hinterlassenenrenten im Rentenalter wegfallen. Dies führt zu Einsparungen, welche rund 0.8 Prozentpunkte beim Umwandlungssatz betragen. Damit erreicht man kostenmässig das gleiche Ziel wie mit einer Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6.0 %. Der BVG-Umwandlungssatz kann folglich bei 6.8 % belassen werden – und dies ohne Beitragserhöhungen.

Monatliche Altersrente in CHF aus AHV und beruflicher Vorsorge nach Geschlecht 2017

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Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Vorsorgeansprüche der Ehegatten aufgeteilt, dies betrifft sowohl Renten- als auch Kapitalbezüge.
Das Rentensplitting führt auch zu einer Verbesserung der Vorsorgesituation bei verheirateten Geringverdienenden und Teilzeitbeschäftigten.

Als Fazit halten sie als Vorteile ihres Modells fest:

• Sicherung der Renten ohne Mehrbelastung von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden,
• Geschlechtergleichstellung bei Ehepaaren in der beruflichen Vorsorge mittels Rentensplitting und Wegfallen der Hinterbliebenenrente im Rentenalter,
• Beibehaltung des Umwandlungssatzes von 6.8 % im BVG,
• Erhöhung der Umwandlungssätze bei umhüllenden Pensionskassen um 13 %.

  Modell Wechsler