Alarmierende Schlagzeile statt genauer Analyse
Die Zeitschrift Saldo, sonst nicht zögerlich wenn es darum geht, vor den Mängeln der 2. Säule zu warnen, kritisiert ihrerseits irreführende Titel in Blick und Cash zu Hausverkäufen wegen der Pensionierung. Im Beitrag von Patricia Faller heisst es:
MoreMit dieser Schlagzeile schlugen die «Handelszeitung» und Blick.ch am 20. Mai Alarm: «Jeder Dritte muss wegen Pensionierung das Haus verkaufen.» Die Finanzplattform Cash.ch zog am 31. Mai nach.
Die drei Publikationen des Ringier-Verlags beriefen sich in ihren Berichten auf die Wohntraumstudie 2025 des Hypothekenvermittlers Moneypark, einer Tochter der Helvetia-Versicherung.
Moneypark befragt seit 2020 Jahr für Jahr die Schweizer Bevölkerung nach ihrer Wohnsituation. 2025 wurden 1000 Personen ab 25 Jahren in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz befragt.
Mindestzins unverändert 1,25%. SGB kritisiert, Arbeitgeber stimmen zu
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2026 bei 1.25% zu belassen. Die Kommission schreibt in einer Mitteilung:
Die Kommission hat ausgehend vom bisherigen Mindestzinssatz von 1.25% geprüft, ob der Satz erhöht, beibehalten oder gesenkt werden sollte. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Die Entwicklung der Finanzmärkte war 2024 gut und 2025 bisher auch eher positiv. Daneben beachtete die Kommission auch weitere Kriterien wie die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Lohnentwicklung, die Teuerung, die Performance der Vorsorgeeinrichtungen, die Verzinsungspolitik sowie die Sollrendite der Vorsorgeeinrichtungen.
Die Kommission betont, dass verschiedene Kriterien für einen stabilen Satz oder eine leichte Anhebung sprechen. Zudem ist die gegenwärtige Situation mit grossen Unsicherheiten behaftet. Die Kommission entschied deshalb, dem Bundesrat die Beibehaltung des Mindestzinssatzes zu empfehlen. Dieser Entscheid wurde mit 10 zu 6 Stimmen gefasst.
Der SGB hat erwartungsgemäss den Entscheid kritisiert und schreibt:
Eine Mehrheit der BVG-Kommission hat sich heute für eine Beibehaltung des Mindestzinses ausgesprochen. Dabei erkennt sie sogar an, dass die finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend ist, sich weiter verbessert hat und sie historisch hohe Reserven angehäuft haben.
Darüber hinaus gesteht sie ein, dass der Mindestzins weder die Inflation ausgeglichen hat noch mit der Lohnentwicklung mithält.
Zustimmend verhält sich der Arbeitgeberverband. Er hält fest:
Aufgrund der aktuellen Verzinsungspolitik, der tiefen Kapitalmarktrenditen und der Unsicherheiten an den Anlagemärkten wäre für den Schweizerischen Arbeitgeberverband auch eine leichte Senkung des Mindestzinssatzes in Frage gekommen. Er kann den Vorschlag der Kommission jedoch mittragen.
Mitteilung / SGB / Arbeitgeber
Rentenkrise? Was die VZ-Studie verschweigt
Laut VZ-Studie steht die 2. Säule schlecht da, viel schlechter als die AHV. Die Studie hat einige Kritik in der NZZ ausgelöst (verdankenswerterweise). Nun hat sich Jan Schüpbach, Chefökonom des Versicherungsverbands, des Themas angenommen. Auf HZ-Insurance stellt er einiges richtig:
MoreDas Vermögenszentrum (VZ) hat jüngst vorgerechnet: Neurentnerinnen und Neurentner müssten sich künftig auf drastische Rentenkürzungen einstellen. Seit 2002 seien die Pensionskassenrenten um 40 Prozent gesunken, weil die Pensionskassen ihre Leistungen angesichts steigender Lebenserwartung sowie tieferer Zinsen und Renditen «stark reduziert» hätten.
Besonders für mittlere und hohe Einkommen sei das oft zitierte Ziel einer Altersrente nicht mehr erreichbar: mit der ersten und zweiten Säule auf 60 Prozent des letzten Salärs zu kommen. Bei vielen liege die Quote sogar unter 50 Prozent. Die Schlagzeile sass und das Medienecho war entsprechend gross.
Deloittes Vorschläge für «wirksame Reformen der Altersvorsorge»
Deloitte hat auf Grundlage einer Umfrage Vorschläge für eine Reform der Altersvorsorge entwickelt, welche als realistisch und sinnvoll bezeichnet werden, um die Altersvorsorge zu sichern. Zudem seien sie mehrheitsfähig. Es sind dies kurz formuliert:
- Eine temporäre Erhöhung des Bundesbeitrags durch gleichzeitige Einsparungen an anderer Stelle
- Eine stärkere Rolle der Kapitaldeckung auch in der ersten Säule
- Eine Flexibilisierung des Rentenalters.
(Eine KI-generierte Zusammenfassung finden Sie am Schluss der Meldung)
Die Vorschläge, welche es prominent auf die Frontseite der NZZ schafften, sind überwiegend auf Kritik gestossen. Zur Aufstockung des AHV-Fonds heisst es:
MoreDiego Taboada, Senior Fellow beim Think-Tank Avenir Suisse, überzeugt dieser Vorschlag nicht. Eine Aufstockung des AHV-Ausgleichsfonds mit Bundesgeldern – die wiederum hauptsächlich von den Erwerbstätigen stammten – sei weder eine strukturelle Lösung noch eine befriedigende Antwort im Sinne der Generationengerechtigkeit, teilt er mit.
Taboada weist zudem darauf hin, dass der AHV-Fonds kein langfristiges Finanzierungsinstrument der Sozialversicherung ist, sondern vielmehr ein Puffer: Er soll sicherstellen, dass Renten auch dann ausbezahlt werden können, wenn die Einnahmen in einem bestimmten Jahr die Ausgaben nicht decken.
Der Asip-Direktor Lukas Müller-Brunner hält höhere Bundesbeiträge für den AHV-Ausgleichsfonds im derzeitigen Umfeld zudem für unrealistisch. «Im Moment steht in Bundesbern das Sparen im Vordergrund, die Diskussion geht in eine völlig andere Richtung», sagt er. Das Kapitaldeckungsverfahren in der AHV zu stärken, hält er zudem für problematisch.
Mieten steigen weiterhin rasant
Im Interview mit der NZZaS äussert sich Martin Tschirren, Direktordes Bundesamts für Wohnungswesen, zur erwarteten Entwicklung der Wohnngsmieten. Seine Prognose ist beunruhigend. Auszüge:
Wir haben vor diesem Gespräch auf einem grossen Immobilienportal eine Viereinhalbzimmerwohnung in der Stadt Zürich gesucht. Die zehn ersten Treffer kosteten alle über 4000 Franken monatlich. Was sagen Sie dazu?
Das sind stolze Mieten.
Wie soll das eine Mittelstandsfamilie bezahlen?
Für Familien mit bescheidenen und sogar mittleren Einkommen sind solche Mietzinse unerschwinglich. Es handelt sich hier um Mietzinse für Wohnungen, die neu vermietet werden. Diese Angebotsmieten reagieren auf die Marktanspannung und sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Anders sieht es bei bestehenden Mietverhältnissen aus. Da ist das Mietzinswachstum moderater.
Fokussieren wir uns auf Wohnungen, die neu vermietet werden. Wie sieht da Ihre Prognose aus?
Wenn es zu keinem wirtschaftlichen Einbruch kommt, werden wir in den nächsten Jahren weiterhin steigende Angebotsmieten haben – wohl mit einem Wachstum von 3 bis 5 Prozent pro Jahr.
Es wird also noch schwieriger für die Mieter im Land.
Die Nachfrage nach Wohnraum ist nach wie vor grösser als das Angebot. Davon betroffen sind die Haushalte, die neu auf den Wohnungsmarkt kommen, oder diejenigen, die umziehen müssen oder wollen. Familien betrifft es, wenn sie wachsen und eine neue Wohnung suchen. Sie bezahlen in gewissem Sinn den Preis für diese Verknappung.
Kt. Schwyz lockt reiche Pensionierte – darf er das?
Der Kanton Schwyz will Steuern auf Kapitalbezüge drastisch senken. Dürfen Millionen aus der Pensionskasse prozentual tiefer besteuert werden als Mittelstandslöhne? Dies soll nun das Bundesgericht klären. Iwan Städler schreibt im Tages-Anzeiger:
Der Schwyzer Regierungsrat hätte den Maximalsteuersatz für Kapitalbezüge um 28 Prozent senken wollen. Doch das Parlament ging noch weiter und entschied sich für die Reduktion um 40 Prozent.
Auch andere Kantone betroffen
Dagegen wehren sich nun sieben Schwyzer SP-Politiker gemeinsam vor Bundesgericht. Vergangene Woche haben sie eine entsprechende Beschwerde eingereicht. Sie liegt dieser Redaktion vor.Die neue Gesetzesbestimmung verstosse gegen die Bundesverfassung, monieren die Politiker, die von SP-Kantonsrat Elias Studer vertreten werden. «Kapitalbezüge in Millionenhöhe werden prozentual tiefer besteuert als ein steuerbares Arbeits- oder Renteneinkommen von jährlich 20’000 Franken», kritisiert Studer.
«Das ist nicht nur absurd, es verletzt auch den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der laut Verfassung zu beachten ist.»
Konkret sieht das neue Schwyzer Gesetz einen speziellen Maximalsteuersatz von 1,5 Prozent für die einfache Steuer vor. Heute liegt dieser noch bei 2,5 Prozent. «Einziger Zweck dieser Privilegierung von Reichen ist es, im Steuerwettbewerb unter den Kantonen besser dazustehen», sagt Studer.
Die sieben SP-Politiker verlangen deshalb, dass das Bundesgericht den Schwyzer Maximalsteuersatz für Kapitalbezüge aufhebt. Sollten die Richter die Beschwerde gutheissen, hätte dies wohl auch Auswirkungen auf andere Kantone, die ähnliche Regelungen kennen.
«Die Wunder der AHV-Mathematik»
Vor einem Jahr erwartete der Bund für die AHV im Jahr 2040 ein Defizit von 10,5 Milliarden Franken. Nun sind es noch 3,4 Milliarden. Das ist erstaunlich, teilweise aber erklärbar. Fabian Schäfer versucht es in der NZZ. Die einzelnen Elemente zusammengefasst:
- Erwerbstätige. Das BfS geht neu von einer grösseren Zuwanderung aus als bisher, zunächst sollen es netto 60 000 Personen im Jahr sein, mittelfristig 45 000. Somit würde auch die Zahl der Erwerbstätigen, die die AHV finanzieren, stärker steigen: von heute 4,5 auf 4,9 Millionen im Jahr 2040 (in Vollzeitäquivalenten).
- Pensionierte. Wegen der Pensionierung der Babyboom-Jahrgänge steigt die Zahl der Rentner rasant – aber nicht ganz so rasant wie bisher gemeint. Laut den neuen Szenarien dürften 2040 in der Schweiz «nur» 2,4 statt 2,5 Millionen Personen über 65 leben. Heute sind es 1,8 Millionen.
- Lebenserwartung. Das BfS geht zwar davon aus, dass die Lebenserwartung immer noch steigt, aber weniger rasch als bisher. Früher erwartete das Amt bis 2040 einen Anstieg um 1,7 Jahre für Frauen und 2,1 für Männer. Nun hat es diese Werte reduziert: auf 1,2 und 1,3 Jahre. Damit läge die Lebenserwartung im Alter 65 neu bei 24,4 und 22 Jahren.
Um sich zusätzlich abzusichern, berechnet das Amt neuerdings drei Szenarien für die AHV. Die Bandbreiten sind schon kurzfristig beträchtlich. Das Umlagedefizit im Jahr 2030 schwankt je nach Szenario zwischen 0,3 und 3,5 Milliarden Franken.
Was wird die Politik damit anfangen? Wie wird sie auf die bessere Finanzlage reagieren? Erste Zeichen wird der Nationalrat im September setzen, wenn er über die Finanzierung der 13. AHV-Rente diskutiert, die ab 2026 ausbezahlt wird.
Mit einer kleinen Schraubendrehung die Probleme erleichtern
Hansueli Schöchli, ein sicherer Wert, wenn es darum geht, die Sozialversicherungs-Spekulationen und Träume der Bundespolitiker auf den Boden der Realitäten zurückzuholen, beleuchtet in der NZZ die neusten Schätzungen zur Entwicklung der AHV-Finanzen.
MoreWenn jede Schätzkorrektur ein paar Milliarden Franken bringt, muss man sich für die Zukunft der AHV keine Sorgen machen. Noch im Mai 2024 war laut dem mittleren Bundesszenario zu erwarten, dass die AHV 2035 ohne Sanierungsmassnahmen ein Defizit von 8,9 Milliarden Franken produzieren würde.
Nach dem Entdecken unrealistischer Annahmen und Formeln sah das Bild aufgrund des verbesserten Schätzmodells deutlich weniger düster aus – mit einem geschätzten Defizit von 6,1 Milliarden für 2035.
Nach der jüngsten Korrektur von dieser Woche beträgt das erwartete Minus im mittleren Szenario noch 4,2 Milliarden Franken. Die genannten Zahlen beziehen sich auf das Umlageergebnis – Einnahmen minus Ausgaben ohne Berücksichtigung der stark schwankenden Kapitalerträge.
Die jüngste Korrektur enthielt keine erneute Revision des Schätzmodells; es war vielmehr eine «normale» Korrektur, vor allem als Folge der günstigeren Demografieszenarien.
Wie immer lässt sich nicht voraussagen, ob die neusten Zahlen eher zu pessimistisch oder zu optimistisch sind. Klar ist nur die grosse Unsicherheit: Die Schätzbandbreite für das Umlagedefizit 2035 reicht nun je nach Annahmen von 900 Millionen bis zu 7,2 Milliarden Franken. Jeder darf sich hier nach seinem Gusto etwas aussuchen.
Grundversorgung statt AHV und andere Träumereien
Der im linken Spektrum anzusiedelnde Soziologe François Höpflinger macht sich keine Sorgen um die AHV oder den demographischen Wandel. Der sei ohnehin nur ein Übergangsproblem. Ist er aber nicht, weil bei einer Geburtenrate unter 2,1 die nachfolgende Generation laufend kleiner verglichen mit der vorangegangenen ausfällt. Die Bevölkerungsgrösse schrumpft stets weiter. Und solange zudem die Geburtenrate zurückgeht – und das tut sie praktisch weltweit – verschlechtert sich damit auch fortwährend das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Pensionierten (ceteris paribus). Erst bei einer stabilen Geburtenrate stabilisiert es sich. Davon kann derzeit keine Rede sein, weshalb auch nicht von einem «Übergangsproblem» gesprochen werden kann. Höpflinger macht sich vor allem Sorgen um die mangelnde soziale Gerechtigkeit und schlägt vor, die diversen Sozialversicherungszweige durch eine Grundversorgung zu ersetzen. Auszüge aus dem Interview im Tages-Anzeiger.
Herr Höpflinger, jetzt geht die Boomergeneration langsam in Rente, und die Frage der «Generationengerechtigkeit» wird virulent. In Deutschland wird ein Boomer-Solidaritätsbeitrag für reiche Rentner diskutiert. Ist der Aspekt «Generationengerechtigkeit» überhaupt der richtige Ansatz?
Sagen wir so: Die Rentenversprechen, die man einst jenen gab, die nun pensioniert werden, waren im Grunde zu gross. Durch die längere Lebenserwartung und weil sich die Einzahlungen auf weniger Schultern verteilen als früher, muss die Lücke durch die Menschen im Arbeitsleben aufgefangen werden: Das ist schon eine negative sozialpolitische Generationenbilanz. Aber es nur so zu betrachten, ist zu einseitig.
Welchen Blickwinkel schlagen Sie vor?
Zuerst den demografischen: Das Problem besteht ohnehin nur vorübergehend – bis die geburtenstarken Jahrgänge verstorben sind. Gerade ein reiches Land wie die Schweiz kann diese Phase von rund zwei Jahrzehnten mühelos stemmen. Die AHV ist gut aufgestellt. Katastrophenszenarien zu zeichnen, ist vor allem ein politisches Kampfmittel und eine Strategie der Finanzindustrie. Dies schon seit den 1990ern.
Was meinen Sie mit «politisches Kampfmittel»?
Die sogenannte Generationenbilanz ist sehr theoretisch und lenkt davon ab, dass die Oligarchisierung der Gesellschaft weit mehr Ungleichheit verursacht. Es stimmt, dass die Jungen heute besonders pessimistisch in die Zukunft schauen und sich machtlos fühlen, aber weniger wegen der «Generationenungerechtigkeit». Die Ungerechtigkeit innerhalb der gleichen Generation ist nämlich viel schlimmer, die Ungleichheit zwischen Arm und Reich viel grösser. Ein armer Rentner in der Schweiz stirbt zum Beispiel signifikant früher als ein reicher Rentner, der stets einen besseren Lohn hatte.
Aktualisierte Finanzperspektiven für AHV und IV
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Finanzperspektiven der AHV und IV bis 2040 aktualisiert. Die erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente führt ab 2026 demnach zu wachsenden negativen Umlageergebnissen in der AHV. Im zugrundeliegenden Referenzszenario beträgt das Umlagedefizit im Jahr 2035 rund 4,2 Milliarden Franken.
Für die IV wird im Referenzszenario in den kommenden Jahren mit einem jährlichen Umlagedefizit von rund 300 Millionen Franken gerechnet. Hauptgrund ist der starke Anstieg der Neurenten in der IV. Die aktualisierten Perspektiven basieren unter anderem auf neuen Demografieszenarien und Konjunkturprognosen des Bundes sowie auf den Rechnungsabschlüssen der Ausgleichsfonds.
BVV 2 ein Hindernisgrund für Diversifikation?
Regelmässig ist aus der Finanzindustrie zu vernehmen, dass die Anlagebegrenzungen, die sich aus den BVV2-Anlagerichtlinien ergeben, die Vorsorgeeinrichtungen in ein zu enges Korsett zwängen und deshalb mit ökonomischen Opportunitätsverlusten einhergehen. Die BVV2- Richtlinien seien damit nicht mehr zeitgemäss und durch ein «modernes Risikomanagement» zu ersetzen. Stefan Beiner und Ueli Mettler von c-alm stellen die Kritik in ihrem Beitrag in der Schweizer Personalvorsorge auf den Prüfstand.
Als Take Aways wird festgehalten: − Die BVV2-Anlagerichtlinien dienen als effizienter Orientierungsrahmen. − Sie bauen auf dem Grundsatz der Portfoliodiversifikation auf und bieten dem obersten Organ (auch durch die Erweiterungsmöglichkeit) viel Flexibilität. − Die Einhaltung der Richtlinien alleine bietet aber noch keine Gewähr für eine diversifizierte Anlagestrategie.
«Viele kleine Kassen machen einen super Job»
Monika Bütler ist eine gefragte Interview-Partnerin. Nach dem Tages-Anzeiger vergangene Woche ist sie nun auch der Handels-Zeitung Red und Antwort gestanden. Dabei sind einige lesenswerte Bemerkungen über die 2. Säule gefallen. Auszüge:
Als die berufliche Vorsorge 1985 obligatorisch wurde, galt die Vorstellung, dass die erste und zweite Säule zusammen nach der Pensionierung rund 60 Prozent des letzten Lohns erreichen sollten. Sind solche Erwartungen für jüngere Erwerbstätige heute noch realistisch?
Für Versicherte mit tieferen und mittleren Löhnen und keinen Karriereunterbrüchen sind diese Zahlen durchaus noch gültig. Aber klar ist: Die sogenannte Ersatzrate, also das, was nach der Pensionierung im Vergleich zum Vorruhestandseinkommen ausgezahlt wird, hat sich vermindert. Das hat weniger mit den aktuell sinkenden Zinsen zu tun als mit der Tatsache, dass bei konstantem Rentenalter die Mittel für eine immer länger werdende Zeit reichen müssen.
Im Ausland hört man viel Lob für unser Drei-Säulen-System, mit AHV, beruflicher Vorsorge und privatem Sparen. Aber bei internationalen Vergleichen ist die Schweiz von einem Spitzenplatz ins Mittelfeld abgerutscht. Liegt das an rigiden gesetzlichen Vorschriften wie etwa dem Mindestzinssatz oder dem fixen Umwandlungssatz im obligatorischen Teil der zweiten Säule?
Internationale Vergleiche sind immer schwierig, weil sie meist etwas oberflächlich daherkommen. Ein Grund für das Zurückfallen ist, dass andere Nationen aufgeholt haben. Speziell die nordischen Staaten und die Niederlande sind neu die Ideengeber in der Altersreform.
Die gesetzlichen Vorschriften spielen indirekt eine Rolle, andere Fakten stehen im Vordergrund. Zum einen passt sich das Rentenalter nicht an die demografische Entwicklung an. Was nichts anderes bedeutet, als dass bei gleichbleibenden Beiträgen die jährlich ausbezahlten Renten sinken müssen. Zudem gibt es bei uns die Möglichkeit, das gesamte angesparte Kapital in bar zu beziehen. Das schmälert die Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Langlebigkeit.
MoreCrypto Assets mit steigender Akzeptanz
Anzahl Cypto-Asset Unternehmen in CH und LI
Die beiden Kantone Zug und Zürich beheimaten zusammen über 60 Prozent aller Schweizer Unternehmen mit Schwerpunkt auf Investitionen in Crypto Assets. Weitere wichtige Standorte sind das Fürstentum Liechtenstein mit rund zehn Prozent und Genf mit etwa neun Prozent der Unternehmen.
Crypto Assets haben in den letzten zwölf Monaten weiter an Bedeutung gewonnen. Neben den teilweisen rasanten Kursentwicklungen ist auch das Ökosystem in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein mit verschiedensten Anbietern gewachsen. Der Markt rückt zudem stärker in den Fokus institutioneller Investoren. Das zeigt eine neue Studie der Hochschule Luzern.
Der Markt für Vermögenswerte auf der Blockchain (Crypto Assets) hat im vergangenen Jahr deutlich an Fahrt aufgenommen. Mitte 2025 belief sich der Gesamtwert aller Crypto Assets weltweit auf rund 3.5 Billionen US-Dollar.
Auch in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein entwickelte sich der Markt dynamisch: Das verwaltete Vermögen in indirekten Anlageprodukten wie Fonds oder börsengehandelten Produkten wuchs bis Juni 2025 auf rund 15 Milliarden Franken. Damit ist das Volumen innert zwölf Monaten um rund zwei Drittel gestiegen.
Professionelle Investoren wie Banken, Family Offices oder Industrieunternehmen scheinen sich zunehmend im Markt zu engagieren. Zwar lassen sich institutionelle Marktteilnehmer nicht direkt in Handels- und Blockchain-Daten erkennen, doch gemäss Ankenbrand gäbe es dafür gewisse Indizien: «Typische Muster wie grössere Handelsvolumen, die an Werktagen getätigt werden, oder längere Haltedauern sprechen für ein wachsendes Engagement von institutionellen Anlegern in den Crypto-Asset-Markt», sagt der Mitautor. «Dieses verstärkte Interesse könnte dem Markt Stabilität und Glaubwürdigkeit verleihen», so Ankenbrand weiter.
UBS-Umfrage zur Schweizer PK-Landschaft
Der von der UBS verfasste Bericht bietet einen umfragebasierten Überblick über die wichtigsten Merkmale der von beruflichen Altersvorsorgeeinrichtungen angebotenen Pensionspläne.
Es werden Merkmale wie Beitragssätze, versicherter Lohn und Anzahl der Pläne sowie die Unterschiede zwischen den Sektoren betrachtet und die Bandbreite der auf dem Markt vorhandenen Ansätze veranschaulicht.
MoreAn der von UBS im Mai und Juni 2025 durchgeführten Umfrage nahmen 72 Schweizer Altersvorsorgeeinrichtungen teil. Die meisten der befragten Pensionskassen (74 Prozent) decken einen oder mehrere Arbeitgeber ab, wobei Sammel- und Kollektivstiftungen weniger verbreitet sind.
Dabei machen Arbeitgeber aus dem privatwirtschaftlichen Sektor 90 Prozent des Umfragepanels aus, das knapp 400’000 aktive Versicherte und über 100’000 Pensionäre repräsentiert. Darüber hinaus beträgt die durchschnittliche Anzahl der aktiv versicherten Personen pro Fonds 5571 (der Medianwert liegt bei 1291).
Rund 50 Prozent bzw. 70 Prozent der Umfrageteilnehmer bieten eine Altersvorsorge für Arbeitnehmer unter 25 und über 65 Jahren an, wobei der durchschnittliche Beitragssatz für die Altersgruppe unter 25 Jahren bei knapp unter 5 Prozent und für die Altersgruppe über 65 Jahren bei knapp über 14 Prozent liegt.
Ebenso steigt der Anteil der Arbeitgeberbeiträge zwischen dem 25. und 65. Lebensjahr leicht an. Wichtig ist, dass niedrigere Beitragssätze als beim BVG-Standard für eine bestimmte Altersgruppe auf einen höheren Anteil des versicherten Lohns zurückzuführen sein können. Es konnte kein Zusammenhang zwischen Lohnniveau und Altersbeiträgen oder dem Anteil der von den Arbeitgebern finanzierten Altersbeiträge festgestellt werden.
Vom Kleingedruckten im EU-Vertrag betr. PKs
Katharina Fontana hat in der NZZ einen viel beachteten Artikel zur Macht der Bundesbeamten und ihrer gerne selektiv betriebenen Informationspolitik geschrieben. Als Müsterchen unter zahlreichen anderen erwähnt sie aus den EU-Verträgen eine Regelung, welche Expats und ihre PK-Altersguthaben betrifft.
Wer in die Vertragstexte leuchtet, findet laufend weitere Beispiele, wie die Verwaltung sich um den «richtigen» Dreh bemüht.
So muss die Schweiz bei den Pensionskassen eine EU-Regelung übernehmen, gegen die sie sich gesträubt hat: Künftig sollen Erwerbstätige, die von der Schweiz in die EU ziehen, sich ihr überobligatorisches Kapital nicht mehr auszahlen lassen können; das Geld bleibt bis zur Pensionierung in der Schweiz gesperrt.
Gerade für Gutverdiener kann das einschneidend sein. Der Bundesrat hebt nun aber nicht die Änderung hervor, die die Schweiz wider Willen einführen muss, sondern betont vielmehr, dass man in den Verhandlungen bei den Zusatzrentenansprüchen auch Ausnahmen erzielen konnte. Das ist nicht falsch, aber es ist eben nur selektiv wahr.
Kurz: Die Spin-Doktoren in der Verwaltung haben kräftig gewirkt. Das sorgt für Irritationen. So hat der sonst so zurückhaltende Bündner Mitte-Ständerat Stefan Engler in einer Zeitungskolumne jüngst seinem Ärger Luft gemacht und die Frage gestellt, ob es sich noch um Information oder schon um Propaganda handle.
Die Schönfärberei ist auch nicht klug, im Gegenteil, sie schadet der Glaubwürdigkeit und schürt Argwohn – und das nicht nur bei den EU-Kritikern, die ihre Meinung schon gemacht haben.






