Regelmässig ist aus der Finanzindustrie zu vernehmen, dass die Anlagebegrenzungen, die sich aus den BVV2-Anlagerichtlinien ergeben, die Vorsorgeeinrichtungen in ein zu enges Korsett zwängen und deshalb mit ökonomischen Opportunitätsverlusten einhergehen. Die BVV2- Richtlinien seien damit nicht mehr zeitgemäss und durch ein «modernes Risikomanagement» zu ersetzen. Stefan Beiner und Ueli Mettler von c-alm stellen die Kritik in ihrem Beitrag in der Schweizer Personalvorsorge auf den Prüfstand.

Als Take Aways wird festgehalten: − Die BVV2-Anlagerichtlinien dienen als effizienter Orientierungsrahmen. − Sie bauen auf dem Grundsatz der Portfoliodiversifikation auf und bieten dem obersten Organ (auch durch die Erweiterungsmöglichkeit) viel Flexibilität. − Die Einhaltung der Richtlinien alleine bietet aber noch keine Gewähr für eine diversifizierte Anlagestrategie.

  Artikel c-alm