Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2026 bei 1.25% zu belassen. Die Kommission schreibt in einer Mitteilung: 

Die Kommission hat ausgehend vom bisherigen Mindestzinssatz von 1.25% geprüft, ob der Satz erhöht, beibehalten oder gesenkt werden sollte. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Die Entwicklung der Finanzmärkte war 2024 gut und 2025 bisher auch eher positiv. Daneben beachtete die Kommission auch weitere Kriterien wie die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Lohnentwicklung, die Teuerung, die Performance der Vorsorgeeinrichtungen, die Verzinsungspolitik sowie die Sollrendite der Vorsorgeeinrichtungen.

Die Kommission betont, dass verschiedene Kriterien für einen stabilen Satz oder eine leichte Anhebung sprechen. Zudem ist die gegenwärtige Situation mit grossen Unsicherheiten behaftet. Die Kommission entschied deshalb, dem Bundesrat die Beibehaltung des Mindestzinssatzes zu empfehlen. Dieser Entscheid wurde mit 10 zu 6 Stimmen gefasst.

Der SGB hat erwartungsgemäss den Entscheid kritisiert und schreibt: 

Eine Mehrheit der BVG-Kommission hat sich heute für eine Beibehaltung des Mindestzinses ausgesprochen. Dabei erkennt sie sogar an, dass die finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend ist, sich weiter verbessert hat und sie historisch hohe Reserven angehäuft haben.

Darüber hinaus gesteht sie ein, dass der Mindestzins weder die Inflation ausgeglichen hat noch mit der Lohnentwicklung mithält. 

Zustimmend verhält sich der Arbeitgeberverband. Er hält fest: 

Aufgrund der aktuellen Verzinsungspolitik, der tiefen Kapitalmarktrenditen und der Unsicherheiten an den Anlagemärkten wäre für den Schweizerischen Arbeitgeberverband auch eine leichte Senkung des Mindestzinssatzes in Frage gekommen. Er kann den Vorschlag der Kommission jedoch mittragen.  

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