AHV 21: Entscheide des Ständerats
SDA. Der Ständerat hat die AHV-Revision gutgeheissen. Frauen müssen nach seinem Willen ein Jahr länger bis 65 arbeiten. Der Ständerat hiess die Änderungen des AHV-Gesetzes am Montagabend mit 31 zu 13 Stimmen gut. Die Nein-Stimmen kamen von Vertretern von SP und Grünen.
Für die Frauen der Übergangs-Jahrgänge, die nach dem Inkrafttreten der Reform zuerst pensioniert werden, beschloss der Rat Ausgleichsmassnahmen.
Abgelehnt hat der Ständerat einen Antrag seiner Sozialkommission (SGK-S), der die Rente für Ehepaare aufstocken wollte. Finanziert werden soll die AHV-Reform mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Diese will der Ständerat weniger stark erhöhen als der Bundesrat. Zum Normalsatz will er 0,3 Prozentpunkte schlagen, zum reduzierten Satz und zum Sondersatz für die Hotellerie je 0,1 Prozentpunkte. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Mitteilung Parlament / NZZ / Ratsprotokoll SR /
Fahne BR – Kommission
Das Loch in der AHV-Kasse
SRF. Der Bundesrat geht davon aus, dass die AHV bis im Jahr 2030 19 Milliarden Franken zu wenig einnimmt, um die anfallenden Renten zu finanzieren. Weil gleichzeitig auch der AHV-Fonds unterfinanziert ist, erhöht sich so der Finanzierungsbedarf bis 2030 auf 26 Milliarden.
Um die finanzielle Situation der AHV bis etwa 2030 zu stabilisieren, schlägt der Bundesrat mit der Reformvorlage «AHV 21» verschiedene Massnahmen vor. Das Frauenrentenalter soll von 64 auf 65 Jahre angehoben werden, wobei die dadurch eintretende Schlechterstellung mancher Frauen gegenüber heute mit 700 Millionen Franken kompensiert werden soll. Zusätzlich schlägt der Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte vor.
Rechte Jungparteien: Wenig Vertrauen in die Alten
Der Tages-Anzeiger berichtet über das gemeinsame Vorgehen der fünf bürgerlichen Jungparteien bei der BVG-Revision. Janine Hosp schreibt:
Die fünf sind längst nicht mit allem einverstanden, was die Sozialpartner – Gewerkschaften und Arbeitgeber – in der zweiten Säule ausgehandelt haben. Es geht ihnen alles zu wenig weit. Aber sie wollen die Reform nicht gefährden; es ist für sie vordringlich, dass der Umwandlungssatz von heute 6,8 auf 6 Prozent gesenkt und die Umverteilung abgebremst wird.
Erst wenn diese Revisionen gesichert sind, kommen sie zu ihrem eigentlichen Plan. Die Jungparteien wollen das Rentenalter an die Lebenserwartung koppeln; wer länger lebt, soll länger arbeiten. Sie wollen aber auch, dass alle Angestellten unabhängig vom Alter dieselben Beiträge zahlen. Oder dass künftig wieder der Bundesrat die Höhe des Umwandlungssatzes bestimmt, und zwar anhand der Lebenserwartung und der wahrscheinlichen Rendite am Kapitalmarkt.
Es sind abgeklärte Forderungen für Jungparteien, und sie stossen damit auch bei Experten auf Zustimmung. «Wir wollen keine Fantasieforderungen stellen», sagt Sarah Bünter, auch mit Blick auf die linken Jungparteien. «Wir wollen ernst genommen werden.»
WSJ: Beijing’s Pension Dilemma
It’s now a truism that China will grow old before it grows rich. The pension system is where that abstraction becomes a reality for ordinary Chinese people. China’s elderly dependency ratio, the number of people over 65 per 100 people age 15 to 64, is approaching developed-country levels at 17 and rising (it’s 25.6 in the U.S.) compared with India’s 9.8 and Vietnam’s 11.4. But China’s per capita income—a proxy for the resources from which those workers can support those retirees—is one-sixth to one-fourth the level of a developed country.
This is a political problem for governments everywhere. But the prospect of widespread elder poverty risks becoming an existential threat for China’s Communist Party because the party manufactured this crisis with its one-child policy. That policy has destroyed countless lives and represents a rot eating away at Chinese society from the inside. The pension system is the vector by which a prematurely aging society robbed of its young people will descend into an economic crisis.
Sozialhilfeschulden mit Geld aus der Pensionskasse bezahlen?
Die Aargauer Zeitung schreibt: “Grossräte von SP, EVP, GLP, Die Mitte und Grünen verlangen, dass niemand seine Schulden bei der Sozialhilfe mit Geldern bezahlen muss, die aus der Pensionskasse stammen. Die Regierung will zuerst die Gemeinden befragen und erst dann entscheiden, ob dieses Vorgehen im Aargau weiterhin erlaubt sein soll.”
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort [auf eine Motion] fest, ihm sei bekannt, dass Aargauer Gemeinden «die Rückerstattung von geleisteter Sozialhilfe aus Freizügigkeitsleistungen prüfen und teilweise auch einfordern». Das Verwaltungsgericht erachte dieses Geld als frei verfügbares Vermögen, das zu günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen führen kann und der Rückerstattungspflicht unterliegt, erläutert die Regierung.
Aus den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) geht hervor, dass Pensionskassengelder für den aktuellen und künftigen Lebensunterhalt zu verwenden sind. Die SKOS leitet daraus ab, dass aus diesen Mitteln grundsätzlich keine Rückerstattung von Sozialhilfe verlangt werden soll. Gemäss dem Verwaltungsgericht lasse sich dies aber nicht direkt aus den SKOS-Richtlinien entnehmen, schreibt die Regierung.
Dies könnte sich ändern, denn in den Erläuterungen zu den revidierten SKOS-Richtlinien 2021 steht explizit, dass aus Freizügigkeitsleistungen grundsätzlich keine Rückerstattung von rechtmässig bezogener Sozialhilfe verlangt werden kann. Ob diese neue Regelung im Aargau künftig für alle Gemeinden verbindlich wird, steht allerdings nicht fest. Die Regierung will den Vorstoss aus dem Mitte-Links-Lager nicht als verbindliche Motion, sondern nur als unverbindliches Postulat entgegennehmen
Der Regierungsrat werde «nach einer vorgängigen Konsultation der Gemeinden über die Anwendbarkeit der neuen SKOS-Richtlinien im Aargau entscheiden», heisst es in der Antwort zum Vorstoss.
Complan mit neuer Geschäftsführerin
Der Stiftungsrat von comPlan hat Daniela Thalmann zur neuen Geschäftsführerin von comPlan gewählt. Thalmann ist aktuell stellvertretende Direktorin der Bernischen Pensionskasse und übernimmt ihre neue Funktion bei comPlan spätestens am 1. September 2021.
Der aktuelle Geschäftsführer Urs Schaffner verlässt comPlan per 31. März 2021. Bis zum Antritt von Daniela Thalmann übernehmen die Geschäftsleitungsmitglieder Tiziana Valente und Roman Denkinger ad interim die Leitung von comPlan.
Schaffner wird ab 1. April 2021 Lehrgangsverantwortlicher für die neue Ausbildung zum dipl. Berater Berufliche Vorsorge IAF (Vertiefung: Unternehmungsberatung und Versichertenberatung) bei der Mendo AG.
Profit mit Bitcoin
Coinhero. Eine der führenden Pensionskassen in Israel hat in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 über die GBTC-Route rund 100 Millionen US-Dollar in Bitcoin investiert. Altshuler Shaham machte diesen Schritt, als die führende Kryptowährung um die Marke von 21’000-Dollar gehandelt wurde.
PK Winterthur bleibt eigenständig
Die Pensionskasse Stadt Winterthur (PKSW) bleibt eigenständig. Der Stadtrat hat ihr nach einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag erteilt. Im nächsten Schritt wird der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat einen Antrag zur Sanierung der Kasse vorlegen. Über die Vorlage wird zuletzt die Stimmbevölkerung zu befinden haben. Der Stadtrat schreibt in einer Mitteilung:
Die Angebote wurden durch die mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragte Firma aufgrund vorgängig festgelegter Kriterien bewertet. Wichtigste Kriterien waren der Preis und die Risikofähigkeit. Beim Preis wurden die einmaligen Kosten (Übernahme der laufenden Renten, Ausfinanzierung der Pensionskasse etc.) sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Beiträge an die Pensionskasse berücksichtigt.
Unter der Risikofähigkeit wurden die technischen Grundlagen (Zinssatz), die Versichertenstruktur und der finanzielle Spielraum (Deckungsgrad) beurteilt. Ein weiteres Kriterium stellte die Mitarbeiterkompetenz und -kapazität dar. Beide Anbieter hielten zudem eine Präsentation vor dem Stadtrat. In der Gesamtbeurteilung schnitt die PKSW am besten ab. Der Stadtrat gab ihr deshalb den Zuschlag.
PKBS wird noch grüner
Die Pensionskasse Basel-Stadt hat eine Medienmitteilung mit folgender Einleitung verschickt:
Der Verwaltungsrat hat entschieden, Unternehmen, welche Teil des fossilen Energiesektors sind oder mit fossilen Energieträgern unkonventionellen Ursprungs Umsatz erzielen, aus dem Anlageuniversum auszuschliessen. Dies in Ergänzung zur bereits bestehenden Teilnahme an drei kollektiven Klima-Initiativen, dem Führen des aktive Dialogs mit Unternehmen in Kooperation mit dem Ethos Engagement Pool Schweiz und Ethos Engagement Pool International sowie dem Verzicht auf Investitionen in die Branche Kohle sowie in geächtete Waffen und Nuklearwaffen und –technologien.
Wirtschaftsverbände einig in Sachen AHV 21
Die NZZ berichtet über einen gemeinsamen Plan zur AHV-Reform der drei grossen Wirtschaftsverbände Economiesuise, Arbeitgeber- und Gewerbeverband. Er kollidiert mit den Absichten der Mitte und der SVP.
Sie sehen es gleich wie die Freisinnigen und sprechen sich «dezidiert» gegen die geplante Rentenerhöhung aus. Für die Wirtschaft sei es «unvorstellbar», einen solchen Schritt zu unterstützen. Die Verbände weisen die bürgerlichen Ständeräte eindringlich darauf hin, dass dieser Ausbau rund die Hälfte der Einsparungen wieder zunichtemachen würde, welche die AHV dank Rentenalter 65 für die Frauen erzielen kann.
Die direkte Folge davon: Um das Sozialwerk trotz der Grosszügigkeit gegenüber den Ehepaaren im Lot zu halten, muss die Mehrwertsteuer stärker erhöht werden als von den Bürgerlichen ursprünglich geplant. Die Ständeratskommission schlägt zwei Etappen vor: Eine erste Steuererhöhung um 0,3 Prozentpunkte ist 2022 geplant, eine zweite um 0,4 Prozentpunkte voraussichtlich 2029. Insgesamt ergibt dies eine Mehrbelastung der Konsumenten von 2,3 Milliarden Franken im Jahr.
CHSS: Pandemie und Sozialversicherung
Bruno Parnisari und Valérie Ruffieux untersuchen in CHSS 1/21 die Folgen der Pandemie auf die Sozialversicherung. Sie schreiben u.a.
Wie ist diese Grafiken (…) zu interpretieren? Zunächst widerspiegelt die anteilmässige Zunahme der Sozialversicherungsausgaben am BIP seit der Finanzkrise vor allem eine strukturelle Entwicklung (ausgabenseitig: insbesondere die Folgen der demografischen Alterung und der vermehrten Inanspruchnahme hochwertiger Güter und Dienstleistungen im Gesundheitsbereich; einnahmen- und BIP-seitig: vor allem Verlangsamung des Produktivitätswachstums). Die Pandemie wird diese Diskrepanz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben im Bereich der sozialen Sicherheit zumindest vorübergehend noch vergrössern.
UBS PK-Performance Februar 2021
Todesfallstatistiken ergänzt mit Covid-19
BFS. Die methodischen Erläuterungen rund um die öffentlichen Statistiken zu Todesfällen, Übersterblichkeit, Todesursachen und meldepflichtigen Erkrankungen wurden aktualisiert und um Angaben zum Thema Covid-19 ergänzt.
Darin abgehandelt werden die vier verschiedenen öffentlichen Statistiken, welche Rückschlüsse auf die Anzahl von Todesfällen in der Schweiz über eine bestimmte Zeitspanne hinweg zulassen.
Diese sind:
- Das Mortalitätsmonitoring des Bundesamtes für Statistik (BFS) mit den Zahlen zur Übersterblichkeit,
- Die Todesursachenstatistik des BFS mit den Angaben zu den Todesursachen,
- Die Statistik des Meldesystems für meldepflichtige Krankheiten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mit den Zahlen zu den klinischen Meldungen nach Tod, darunter auch die Todesfälle von Covid-19-infizierten Personen,
- Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (BEVNAT) des BFS mit den Zahlen zu den insgesamt vorgefallenen Todesfällen, ohne Spezifizierung der Todesursachen.
Swiss Life-Studie: Scheidung als Vorsorge-Risiko
Swiss Life hat eine ausführliche Studie zum Thema der Scheidungsfolgen für die Vorsorge von Frauen publiziert. Als die neun wichtigsten Erkenntnisse werden bezeichnet:
- Die Konsequenzen einer Scheidung für die Altersvorsorge werden sehr häufig unterschätzt: Nur gut ein Fünftel der befragten Frauen hat sich während der Scheidung ernsthaft damit auseinandergesetzt. Fast die Hälfte hat sich gar nicht oder kaum mit diesem Thema beschäftigt. Nur 14 % haben sich vor der Scheidung zu deren Auswirkungen auf die Alters-vorsorge beraten lassen.
- Zwei Drittel aller Scheidungen finden vor dem 50. Altersjahr statt – zu einem Zeitpunkt also, in dem in der zweiten Säule typischerweise weniger als die Hälfte des künftigen Altersguthabens angespart wurde. Entscheidend für den Gender Pension Gap unter Geschiedenen ist also vor allem auch, was nach der Scheidung passiert.
- Geschiedene Frauen arbeiten in durchschnittlich tieferen Pensen als geschiedene Männer. Ein wichtiger Grund hierfür ist die Kinderbetreuung, die nach der Scheidung in 77 % der Fälle hauptsächlich der Mutter zufällt.
- Kann die kinderbetreuende Ex-Partnerin nach der Scheidung nicht Vollzeit arbeiten, kommt theoretisch der erwähnte Vorsorgeunterhalt zur Anwendung. Dieser soll helfen, die pensumsbedingte Vorsorgelücke, die nach der Scheidung entsteht, durch individuelles Alterssparen auszugleichen.
Baloise Jahresbericht 2020
Die Basler Versicherung meldet zum Jahresergebnis 2020:
- Das Geschäftsvolumen liegt 6.1% tiefer bei 8’926.5 Mio. CHF (2019: 9’509.9 Mio. CHF). Im Geschäftsjahr 2019 stieg ein Wettbewerber aus dem Vollversicherungsgeschäft in der beruflichen Vorsorge aus, was zu einem einmaligen Anstieg der Prämien im traditionellen Lebengeschäft führte. Um diesen Effekt bereinigt, konnte starkes Wachstum in den Zielsegmenten erreicht werden, insbesondere im attraktiven Nichtlebengeschäft.
- Die Bruttoprämien im Lebengeschäft liegen mit 3’291.3 Mio. CHF um 18.9% unter dem Vorjahr (2019: 4’060.3 Mio. CHF). Im Geschäftsjahr 2019 profitierte die Baloise vom Ausstieg eines Wettbewerbers aus dem Geschäft mit Vollversicherungen in der beruflichen Vorsorge in Summe von rund 569 Mio. CHF. Da es sich dabei hauptsächlich um Einmalprämien handelte, fielen diese im Jahr 2020 nicht mehr an. Der EBIT des Lebengeschäfts liegt bei soliden 282.2 Mio. CHF (2019: 274.8 Mio. CHF).
- Die Neugeschäftsmarge im Lebengeschäft lag im Geschäftsjahr 2020 bei sehr guten 42.7% und normalisierte sich gegenüber dem Vorjahr, welches durch das einmalig hohe Volumen im Schweizer Kollektivlebengeschäft geprägt war (2019: 37.3%).
- Das Asset Management erwirtschaftete eine Nettorendite der Versicherungsgelder von 2.1% (Vorjahr: 2.3%). Diese Performance erklärt sich durch das anhaltende Tiefzinsumfeld sowie Covid-19-bedingte Wertberichtigungen. Die Nettoneugelder von Drittkunden sind um 48% stark gewachsen und betrugen rund 1’244 Mio. CHF (2019: 841 Mio. CHF).







